Pharmazeutisches Recht

Bundesrepublik Deutschland

Deutsches Arzneibuch

Bekanntmachung einer Mitteilung zum Deutschen Arzneibuch (Empfehlungen der Fachausschüsse der Deutschen Arzneibuch-Kommission)

Vom 15. Juli 2019 (BAnz AT 06.08.2019, B6)

Aufgrund des § 7 Absatz 5 der Geschäftsordnung für die Deutsche Arzneibuch-Kommission und deren Gremien vom 17. Juli 2009 (Bekanntmachung vom 8. Oktober 2009, BfArM Internetseite) sind Empfehlungen der Fachausschüsse der Deutschen Arzneibuch-Kommission den betroffenen Fach- und Wirtschaftskreisen zur Kenntnis zu bringen.

Der Ausschuss Pharmazeutische Chemie hat die Entwürfe mehrerer revidierter Monographien für die Aufnahme in das DAB empfohlen.

Revision der Monographien

  • Aesculin (Aesculinum)
  • Ammoniak-Lösung 10% (Ammonii hydroxidi solutio 10 per centum)
  • Glutamin (Glutaminum)
  • Glutaminsäurehydrochlorid (Acidi glutamici hydrochloridum)
  • Racemisches Kaliumhydrogenaspartat-Hemihydrat (Kalii aspartas racemicus hemihydricus)
  • Racemisches Magnesiumhydrogenaspartat-Tetrahydrat (Magnesii aspartas racemicus tetrahydricus)
  • Ornithinaspartat (Ornithini aspartas)

Der Entwurf wird hiermit bekannt gemacht.

Stellungnahmen zu den Entwürfen für das Deutsche Arzneibuch sind bis spätestens 1. Oktober 2019 einschließlich an die Geschäftsstelle der Arzneibuch-Kommissionen im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, 53175 Bonn, zu richten.

Bonn, den 15. Juli 2019

65.1.02–3660–/19

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

Prof. Dr. Karl Broich

Elektronische Arzneimittel­informationen-Verordnung

Im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 28 vom 2. August 2019 ist die „Verordnung über die Mindestanforderungen an die Informationen in elektronischen Programmen für die Verordnung von Arzneimitteln durch Vertragsärzte und über die Veröffentlichung der Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (Elektronische Arzneimittelinforma­tionen-Verordnung – EAMIV)“ vom 1. August 2019 abgedruckt.

Sie finden diesen Text im Wortlaut auf der Internetseite des Bundesanzeiger Verlags (mit freundlicher Genehmigung des Bundesanzeiger Verlags). Geben Sie dazu den Webcode T4HZ5 in die Suchfunktion auf DAZ.online ein oder klicken Sie hier.

Arzneimittel-Richtlinie zur Anlage XII: Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen

Im amtlichen Teil verschiedener Bundesanzeiger sind „Bekanntmachungen eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII – Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) ...

  • Ribociclib (neues Anwendungsgebiet: Brustkrebs, in Kombination mit einem Aromatasehemmer)“ vom 4. Juli 2019 (BAnz AT 05.08.2019, B2),
  • Doravirin“ vom 4. Juli 2019 (BAnz AT 07.08.2019, B1),
  • Pembrolizumab (Neubewertung aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse: Urothelkarzinom)“ vom 20. Juni 2019 (BAnz AT 08.08.2019, B3),
  • Melatonin“ vom 4. Juli 2019 (BAnz AT 08.08.2019, B4)

abgedruckt.*

Hessen

LAK: Weiterbildungsordnung und Kostensatzung

Die Landesapothekerkammer Hessen gibt folgende Satzungsänderungen bekannt:

  • „Änderung der Weiterbildungsordnung der Landesapothekerkammer Hessen, Körperschaft des öffent­lichen Rechts“ (Webcode Q5ND5 oder hier klicken)
  • „Änderung der Kostensatzung der Landesapothekerkammer Hessen und des Versorgungswerkes“ (Webcode W5PZ6 oder hier klicken)

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