Politik

Medikationsmanagement gemeinsam ausbauen!

SCHLADMING (wes) | Die Standesvertretungen der deutschen, österreichischen und schweizerischen Apothekerschaft fordern gemeinsam einen Ausbau des Medikationsmanagements unter Federführung der Apotheker. Die neuen Leistungen der Apotheker im Medikationsmanagement müssten angemessen honoriert werden, stellten die Präsidenten der deutschen Bundesapothekerkammer, Dr. Andreas Kiefer, und der Österreichischen Apothekerkammer, Mag. Max Wellan, sowie Dominique Jordan vom Schweizerischen Apothekerverband pharmaSuisse am Donnerstag im österreichischen Schladming klar. Von einem Ausbau des Medikationsmanagements profitierten Patienten und das Gesundheitssystem gleichermaßen, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung der drei Standesvertretungen. „Um die Arzneimitteltherapiesicherheit, kurz AMTS, zum Wohle der Patienten zu optimieren, fordern wir in allen drei Ländern eine intensive Einbindung unserer Kompetenzen.“ Den Apothekern komme beim Medikationsmanagement und der Verminderung von Medikationsfehlern eine zentrale Rolle zu.

Der Fokus auf Arzneimittel-bezogene Probleme werde immer schärfer, sagte Kiefer bei einer Podiumsdiskussion im Rahmen des Pharmacon-Kongresses. Den Akteuren im Gesundheitswesen und auch der Politik sei klar, dass es sich dabei nicht um ein „künstliches Problem“ handle, sondern dass eine Verbesserung der AMTS eine echte Versorgungsverbesserung bedeute. Einigkeit herrschte bei Kiefer, Wellan und Jordan darüber, dass die neue Dienstleistung Medikationsmanagement auch gesondert honoriert werden muss. Die Zeit, die der Apotheker dafür mit dem Patienten verbringt, könne nicht mehr aus dem bisher üblichen „All-inclusive-Paket“ bezahlt werden, betonte Kiefer. Denn die Finanzierung dieses Paketes werde „immer enger“. „Es muss von Anfang klar sein, dass das Medikationsmanagement honoriert ist“, pflichtete ihm sein österreichischer Amtskollege Wellan bei. Aber auch in Österreich, wo die flächendeckende Einführung des Medikationsmanagements mit der Einführung der elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) verbunden ist, sei es schwierig, die Politik zu dieser Einsicht zu bewegen.

Schweizer Erfahrungen

Es sei nicht nur gegenüber der Politik schwierig klarzumachen, dass eine neue Dienstleistung nicht aus der – auch in der Schweiz stetig sinkenden – Arzneimittel-Marge finanziert werden kann. Auch viele Apotheker müssten das erst lernen, berichtete Jordan, bis vor Kurzem Präsident des Schweizer Apothekerverbands pharmaSuisse, über die Erfahrungen mit dem Polymedikations-Check, der in der Schweiz bereits Kassenleistung ist. Aus seiner Sicht führt aber kein Weg daran vorbei, neue Dienstleistungen und Serviceangebote zu entwickeln: „Die reine Lieferung von Arzneimitteln ist ersetzbar!“ Er sei stolz, dass die Schweizer Apotheker gezeigt hätten, dass die Apotheke einen echten Mehrwert für die Versorgung biete. Und wenn die Apotheker diese Angebote nicht machten, dann mache sie jemand anderes. So stünden in der Schweiz nicht nur die Ärzte, sondern auch besonders geschultes Pflegepersonal beim Medikationsmanagement bereits in den Startlöchern.

Zusammenarbeit mit den Ärzten

Uneinigkeit herrschte dagegen darüber, wie die Einführung solcher neuer Dienstleistungen das Verhältnis zu den ärztlichen Kollegen beeinflusst. In der Schweiz, in der in vielen Kantonen das ärztliche Dispensierrecht gilt, ist das Verhältnis sowieso belastet. „Ich kann doch nicht warten, bis die Ärzte den Apothekern das Medikationsmanagement erlauben“, so Jordan. „Die Ärzte gestehen uns keine Kompetenzen zu. Wir müssen sie selbst erwerben.“ Die Frage, ob Dienstleistungen wie das Medikationsmanagement oder auch die Impfung durch Apotheker die Grenze zwischen Arzt und Apotheker verwische, stelle sich für ihn nicht, so Jordan. Die Sicherheit und das Wohlergehen der Patienten stünden im Vordergrund.

Für Wellan dagegen wird sich durch das Medikationsmanagement nichts im Verhältnis zu den Ärzten ändern, und auch Kiefer glaubt, dass in Deutschland die Grenze zwischen den beiden Berufen nicht verschwimmen wird. Entscheidend sei vielmehr der Dialog zwischen Arzt und Apotheker, damit sich die unterschiedlichen Kompetenzen ergänzen können. „Schuster bleib bei deinen Leisten“, dieser Grundsatz habe in Deutschland eine lange Tradition, ergänzte Kiefer.

Unterschiedlicher Umgang mit „Pille danach“

Interessante Unterschiede zwischen den drei Nachbarländern zeigten sich auch bei der Diskussion über die „Pille danach“. Sowohl in Österreich wie in der Schweiz sind Notfallkontrazeptiva bereits seit einiger Zeit rezeptfrei in der Apotheke erhältlich. In der Schweiz gibt es dazu klare Auflagen, unter anderem einen Fragebogen, den der Apotheker mit der Patientin, die dabei auch anonym bleiben kann, ausfüllen muss. Jordan berichtete, dass die Apotheker in der Schweiz dazu angehalten seien, für eine Einnahme der Tablette in der Apotheke zu sorgen, um eine Bevorratung durch die Patientinnen zu verhindern. Bei der Abgabe von Notfallkontrazeptiva komme den Apotheken auch eine „Sozial-Aufgabe“ zu, betonte Jordan. Das schweizerische Bundesamt für Gesundheit habe von den Apothekern im Vorfeld der Freigabe gefordert, dass diese bei der Abgabe eine Aufklärungsrolle übernehmen müssen. Große Sorgen mache man sich in der Schweiz beispielsweise über die zunehmende Ausbreitung von Geschlechtskrankheiten. Die Apotheker sollen den Patientinnen klar machen, dass es sich bei der „Pille danach“ nicht um eine reguläre Verhütungsmethode handle.

Wellan berichtete, dass es bevor die „Pille danach“ vor über fünf Jahren in Österreich rezeptfrei wurde, eine ganz ähnliche Diskussion wie jetzt in Deutschland gegeben habe – allerdings in milderer Form. Die damals geäußerten Befürchtungen hätten sich jedoch nicht bewahrheitet, im Zusammenhang mit der Notfallkontrazeption habe es bisher nicht ein einziges medizinisches Problem gegeben, für das der abgebende Apotheker verantwortlich gewesen sei. In Österreich herrsche ein „grundvernünftiger Umgang“ mit der „Pille danach“, für die Abgabe und Beratung gebe es keine besonderen Vorgaben. „Das ist ein nicht-verschreibungspflichtiges Arzneimittel wie jedes andere.“ Die Freigabe sei für österreichische Apotheker nicht so einschneidend gewesen wie für die deutschen Kollegen, gab Wellan zu bedenken. Im Rahmen des Notfallparagrafen hätten viele Apotheker auch vorher schon die „Pille danach“ eigenverantwortlich abgegeben. Der „Notfallparagraf“ des österreichischen „Rezeptpflichtgesetzes“ erlaubt dem Apotheker in „besonderen Notfällen“ die Abgabe der kleinsten Packung eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels auch ohne Rezept. Dabei obliegt die Definition, was ein Notfall ist, alleine dem Apotheker, wie Wellan betont. „Und was bitte soll ein Notfall sein, wenn nicht die Abgabe der ‚Pille danach‘?“

Bereits bei der Eröffnung des Pharmacon am 18. Januar hatte Wellan für Erstaunen beim vorwiegend deutschen Publikum gesorgt, als er berichtete, dass die Österreichische Apothekerkammer die „Pille danach“ in die Reiseapotheke gepackt hat, die sie einem österreichischen Archäologenteam zusammengestellt hat, bevor es zu Ausgrabungen im antiken Ephesos aufgebrochen war. „Die ‚Pille danach‘ gehört in jede Reiseapotheke“, meinte Wellan. In der Schweiz könne man diese Meinung nicht nachvollziehen, machte Jordan klar, bei der „Pille danach“ handele es sich eben nicht um ein Verhütungsmittel wie jedes andere. |

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