Nahrungsergänzungsmittel

NEM in der fachlichen und öffentlichen Diskussion

Rechtsgrundlagen, individueller Bedarf, Verbrauch, Bewertung

Von Michael Hamm, Thomas Ellrott, Sylvia Terlinden und Jürgen Vormann

Die Schaffung eines europäischen Rechtsrahmens für Nahrungsergänzungsmittel in 2002 und dessen Umsetzung auf nationaler Ebene in 2004 sind ein Meilenstein für diese Produktkategorie. Kontroverse Diskussionen über die Zuordnung als Lebensmittel oder Arzneimittel sind zur Ruhe gekommen. Es bestehen jedoch noch unterschiedliche Ansichten in der Fachwelt über Nutzen und Wirksamkeit der Produkte. Entscheidend für einen sinnvollen Einsatz sind neben Qualität und Sicherheit der Nahrungsergänzungsmittel vor allem die Berücksichtigung des Nährstoffbedarfs einzelner Bevölkerungsgruppen sowie die Ermittlung des individuellen Versorgungsrisikos.

Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine gesunde Ernährung, aber sie können – wie der ­Name sagt – eine sinnvolle Ergänzung dazu sein.
Foto: ABDA

Auf dem deutschen Lebensmittelmarkt gibt es seit den 70er Jahren Vitamine und Mineralstoffe in dosierter Form, meist als Kapseln oder Brausetabletten. Insbesondere das steigende Interesse an Gesundheitsthemen, Wellness und Prävention ließen die Nachfrage nach solchen Produkten in den folgenden Jahrzehnten steigen.

Gleichzeitig warfen sie jedoch aufgrund ihrer Verzehrsform die Frage auf, ob sie Lebensmitteln oder Arzneimitteln zuzuordnen seien. Das damalige Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) stellte 1995 in Pressemitteilungen klar, dass es sich um Lebensmittel handelt. Im Jahr 2002 wurde der Rechtsstatus von Nahrungsergänzungsmitteln durch die europäische Richtlinie 2002/46/EG erstmals geregelt und im Jahr 2004 durch die Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel (NemV) in nationales Recht umgesetzt. Heute ist klar geregelt, welche rechtlichen Anforderungen hinsichtlich Herstellung, Qualität, Zusammensetzung, Kennzeichnung und Sicherheit einzuhalten sind.

Nach wie vor gibt es dennoch unterschiedliche Auffassungen von Meinungsbildnern über Nutzen und Wirksamkeit. So sehen Ernährungsexperten zum Beispiel das Risiko, die Konsumenten könnten bevorzugt Pillen schlucken, anstatt sich "vernünftig" zu ernähren. Damit einher geht die Befürchtung einer Überdosierung einzelner Nährstoffe. Ferner wird der gesundheitliche Wert vieler Produkte infrage gestellt.

Was sind Nahrungsergänzungsmittel?

Nahrungsergänzungsmittel (NEM) sind Lebensmittel. Sie sind dazu bestimmt, die Nahrung des Menschen mit Stoffen zu ergänzen, die er nicht oder nicht in ausreichender Menge zu sich nimmt. Neben Vitaminen und Mineralstoffen zählt dazu eine Vielzahl weiterer Substanzen:

  • Aminosäuren (z. B. Arginin)
  • Ballaststoffe
  • Lipide (z. B. Omega-3-Fettsäuren)
  • Probiotika (z. B. Lactobacillus -Spezies)
  • sekundäre Pflanzenstoffe (z. B. Isoflavone, Lycopin)
  • andere physiologisch wirksame Substanzen (z. B. Coenzym Q10, Carnitin)

Nahrungsergänzungsmittel tragen nicht wesentlich zur Kalorienzufuhr bei. Sie sind auch nicht dazu gedacht, eine ausgewogene Ernährung zu ersetzen. Vielmehr helfen sie, den Körper gesund und leistungsfähig zu halten, z. B. durch den Ausgleich von Nährstoffdefiziten. Die Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel (NemV), die seit 2004 in Kraft ist, legt die spezifischen rechtlichen Anforderungen an Nahrungsergänzungsmittel fest. Gemäß § 1 NemV ist ein Nahrungsergänzungsmittel

  • ein Lebensmittel,
  • dazu bestimmt, die allgemeine Nahrung zu ergänzen,
  • ein Konzentrat von Nährstoffen oder sonstigen Stoffen
  • mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung,
  • in dosierter Form (z. B. Tabletten, Kapseln, Pulver, Trinkampullen)
  • zur Aufnahme in abgemessenen kleinen Mengen.

Die NemV legt in ihren Anlagen fest, welche Vitamine und Mineralstoffe (einschließlich deren Verbindungen) Nahrungsergänzungsmitteln zugesetzt werden dürfen. Für "sonstige Stoffe" wie Aminosäuren, Ballaststoffe etc. fehlt die europäische Harmonisierung. Hier gelten weiterhin nationale Bestimmungen. Derzeit wird auf europäischer Ebene die Festsetzung von Mindest- und Höchstmengen bei Vitaminen und Mineralstoffen in Nahrungsergänzungsmitteln diskutiert.

Das gesetzliche Umfeld von NEM

Die Abgrenzung zwischen Nahrungsergänzungsmitteln und Arzneimitteln ergibt sich aus ihren rechtlichen Definitionen, kann aber im Einzelfall schwierig sein. Arzneimittel dienen zur Heilung, Linderung oder Verhütung menschlicher Krankheiten und krankhafter Beschwerden, oder sie beeinflussen physiologische Funktionen durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung. Nahrungsergänzungsmittel dürfen nicht pharmakologisch oder therapeutisch wirken, sondern haben einen rein präventiven Charakter.

Zu den Lebensmitteln mit einem gesundheitlichen Zusatznutzen zählen neben Nahrungsergänzungsmitteln auch die Funktionellen Lebensmittel (Functional Food). Der Begriff ist jedoch nicht gesetzlich definiert. Nach der Verkehrsauffassung handelt es sich um Lebensmittel, denen Stoffe mit gesundheitsfördernder Wirkung zugesetzt werden (z. B. mit Omega-3-Fettsäuren angereichertes Brot). Im Unterschied zu Nahrungsergänzungsmitteln stellen sie keine Nährstoffkonzentrate dar.

Ergänzende bilanzierte Diäten zählen ebenfalls zu den Lebensmitteln. Sie sind für die diätetische Behandlung von Patienten bestimmt, für die eine normale Nahrung (inkl. NEM) nicht ausreicht. Ihre Zusammensetzung richtet sich nach ihrer jeweiligen Zweckbestimmung (diätetische Behandlung einer Störung oder Krankheit). Ihre Wirksamkeit ist wissenschaftlich zu belegen, und sie sind unter ärztlicher Aufsicht anzuwenden. Während für Lebensmittel des allgemeinen Verzehrs krankheitsbezogene Angaben verboten sind (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 LFGB), ist bei diätetischen Lebensmitteln eine genaue Indikation anzugeben. Die Verkehrsbezeichnung lautet "Diätetisches Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (bilanzierte Diät)".

Sicherheit und Qualität von NEM

Nahrungsergänzungsmittel unterliegen neben der NemV als Spezialrecht den zahlreichen Gesetzen und Verordnungen für Lebensmittel auf europäischer und deutscher Ebene (Tab. 1).

Für die Sicherheit und Qualität der Produkte sind die Hersteller verantwortlich. Sie sind verpflichtet, die rechtlichen Vorschriften einzuhalten. Erfüllen ihre Produkte nicht die lebensmittelrechtlichen Anforderungen, kann dies seitens der Lebensmittelüber-wachung beanstandet werden. Viele Nahrungsergänzungsmittelhersteller verfügen darüber hinaus über ein Qualitätsmanagementsystem, das sie freiwillig durch unabhängige Prüfinstitute zertifizieren lassen.

Tab. 1: Gesetze und Verordnungen, die für Nahrungsergänzungsmittel relevant sind

Rechtsvorschriften
Was regeln sie?
Lebensmittel-Basisverordnung
(EG) 178/2002 (BasisV)
allgemeine Grundsätze des Lebensmittelrechts sowie der Lebensmittelsicherheit
Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
Dachgesetz für das deutsche Lebensmittelrecht, u. a. Definitionen, Sicherheit von der Herstellung bis zum Endprodukt, Schutz vor Täuschung
Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV)
Pflichtangaben wie Hersteller, Verkehrsbezeichnung, Zutatenliste,
Mindesthaltbarkeitsdatum, Menge
Zusatzstoff-Zulassungsverordnung (ZZulV)
Zusatzstoffe, die zu technologischen Zwecken allgemein bzw. nur für NEM
zulässig sind (wie Feuchthaltemittel, Farbstoffe u. a.); in Deutschland gelten auch ernährungsphysiologische Stoffe als Zusatzstoffe
Zusatzstoff-Verkehrsverordnung (ZVerkV)
Reinheitsanforderungen an Zusatzstoffe
Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV)
allgemeine Hygienevorschriften für Lebensmittelbetriebe, u. a. HACCP-Konzept
Los-Kennzeichnungs-Verordnung (LKV)
ermöglicht Rückverfolgbarkeit einer Charge

Das Regelwerk des LFGB gewährleistet die Sicherheit der Lebensmittel. Ihre Produktion erfolgt nach den strengen Regeln der Lebensmittelhygiene-Verordnung. Gemäß HACCP-Konzept (Hazard Analysis and Critical Control Points) werden bei jeder Charge sicherheitsrelevante Prozessschritte durchgeführt. An jedem kritischen Lenkungspunkt wird in festgelegten Zeitabständen überprüft, dass die Prüfvorschriften korrekt eingehalten werden.

Die Verpackung trägt als primäre Informationsquelle wesentlich zu einer sicheren Verwendung beim Verbraucher bei. Hier finden sich Angaben zu Art und Menge der Nährstoffe, zur Dosierung, der Bezug zum Tagesbedarf (Referenzwerte nach Nährwertkennzeichnungs-Verordnung) sowie Name und Anschrift des Herstellers. Im Idealfall ist eine kostenlose Telefonnummer oder Internetadresse für Anfragen angegeben.

Zu den Pflichtangaben nach § 4 NemV zählen darüber hinaus folgende Hinweise:

  • Die empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden.
  • Das Nahrungsergänzungsmittel ist kein Ersatz für eine ausgewogene Ernährung.
  • Das Produkt ist außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern zu lagern.

Die amtliche Lebensmittelüberwachung kontrolliert als unabhängige Institution, ob Herstellung, Zutaten und Kennzeichnung die Anforderungen des Lebensmittelrechts erfüllen. Das erstmalige Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels ist dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) unter Vorlage eines Etiketts anzuzeigen.

Der Markt der Nahrungsergänzungsmittel

Als Lebensmittel stehen Nahrungsergänzungsmitteln alle Vertriebswege offen, insbesondere der Einzelhandel einschließlich Discounter, Drogeriemärkte, Reformhäuser und Apotheken. Viele Produkte werden exklusiv in Apotheken verkauft. Weitere Vertriebswege sind der Versandhandel und die Direktvermarktung (Strukturvertrieb).

Abb. 1: Vitaminzufuhr aus Lebensmitteln (inkl. Anreicherung, ohne NEM). Anteil der Bevölkerung, deren Zufuhr unter den D-A-CH-Referenzwerten liegt. Quelle: Nationale Verzehrsstudie II, 2008

Im Rahmen einer Marktforschungsstudie hat das Unternehmen The Nielsen Company im Zeitraum April 2009 bis März 2010 Umsatz und Absatz von Nahrungsergänzungsmitteln in Apotheken, Drogeriemärkten, klassischem Lebensmitteleinzelhandel, Apotheken-Versandhandel und Discountern erfasst (nicht Strukturvertrieb). Danach beläuft sich der Umsatz der Nahrungsergänzungsmittel auf 895 Mio. Euro, der Absatz auf 171 Mio. Packungen. Das sind 2% des Umsatzes bzw. 7% des Absatzes des gesamten (erfassten) Gesundheitsmittelmarkts. Im Selbstmedikationsmarkt entspricht ihr Anteil am Umsatz und am Absatz jeweils 11% und in Bezug auf alle (erfassten) Nicht-Arzneimittel 33% bzw. 22%.

Die Vitaminpräparate weisen mit 349 Mio. Euro den höchsten Umsatz auf, gefolgt von den Mineralstoffpräparaten mit 236 Mio. Euro.

In Bezug auf den Absatz führen die Mineralstoffe mit 77 Mio. verkauften Packungen (darunter Magnesium 46 Mio., Calcium 17 Mio.), an zweiter Stelle liegen die Vitamine mit 57 Mio. verkauften Packungen (darunter Multivitamine 26 Mio., Vitamin C 18 Mio., Vitamin A und Folsäure / Folate je 3 Mio.). Produkte mit pflanzlichen Stoffen haben am NEM-Markt einen Umsatzanteil von 22% und einen Mengenanteil von 13%.

Während der Gesundheitsproduktemarkt im Versandhandel weiter wächst, stagniert er seit einigen Jahren in den traditionellen Vertriebswegen.

Ernährungssituation in Deutschland

Wer sich ausgewogen und abwechslungsreich ernährt, braucht laut Deutscher Gesellschaft für Ernährung (DGE) im Allgemeinen kein Nahrungsergänzungsmittel, um die D-A-CH-Referenzwerte (Nährstoffzufuhrempfehlungen der DGE, der Österreichischen Gesellschaft für Ernährung, der Schweizerischen Gesellschaft für Ernährungsforschung und der Schweizerischen Vereinigung für Ernährung) zu erreichen.

Abb. 2: Mineralstoffzufuhr aus Lebensmitteln (inkl. Anreicherung, ohne NEM). Anteil der Bevölkerung, deren Zufuhr unter den D-A-CH-Referenzwerten liegt.Quelle: Nationale Verzehrsstudie II, 2008

Eine ausgewogene Kost, die reich an Gemüse, Obst und Vollkornprodukten ist, Milch und Milchprodukte, maßvolle Mengen an Fleisch und Eiern sowie ein- bis zweimal wöchentlich Seefisch einschließt, erfüllt alle Vorgaben einer bedarfsdeckenden und gesunderhaltenden Nährstoffzufuhr.

Dennoch gibt es bei einzelnen Bevölkerungsgruppen oder Individuen durchaus Versorgungsrisiken. Kritisch kann vor allem die Versorgung mit den Mikronährstoffen Vitamin D, Folsäure, Iod, Eisen und Calcium sowie den langkettigen Omega-3-Fettsäuren marinen Ursprungs sein. Im Einzelfall kann es schwierig sein, den (unter Umständen erhöhten) Nährstoffbedarf über die übliche Nahrung adäquat zu decken.

Aufschluss über die tatsächliche Nährstoffversorgung geben die Ergebnisse der Nationalen Verzehrsstudie II und der Ernährungsbericht der DGE (beide von 2008). Demnach erreichen nur 40% der Bevölkerung die Zufuhrempfehlung für Obst (250 g pro Tag) und sogar nur 13% die Zufuhrempfehlung für Gemüse (400 g pro Tag). Auch die Unterversorgung mit bestimmten Mikronährstoffen ist bedenklich weit verbreitet (Abb. 1 und Abb. 2):

  • 91% aller Frauen und 82% aller Männer nehmen nicht die empfohlenen Vitamin-D-Mengen auf; im Schnitt werden nur etwa 30 bis 60% der Referenzwerte zugeführt (Abb. 3).
  • Die wünschenswerte Folsäurezufuhr unterschreiten 86% aller Frauen und 79% aller Männer; im Schnitt werden etwa 60 bis 80% der Referenzwerte zugeführt (Abb. 4).

Auch bei Iod, Eisen, Calcium und Vitamin E liegt die Versorgung zum Teil deutlich unter den Referenzwerten. Bei Vitamin E ist dies vermutlich eine Folge der Bemühungen um eine fettärmere Ernährung, die sich auch ungünstig auf die Versorgung mit Omega-3-Fettsäuren auswirken können (Magerfisch statt Fettfisch).

Um den Versorgungszustand einzelner Bevölkerungsgruppen oder gar Personen zu beurteilen, eignen sich Referenzwerte nur bedingt, weil der individuelle Bedarf davon abweichen kann. Je größer die Unterschreitung einer empfohlenen Zufuhr allerdings ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit einer Unterversorgung.

Vitamin-D-Mangel bei Jung und Alt

Eine Analyse nach Altersgruppen zeigt, dass Jugendliche und Senioren besonders stark vom Vitamin-D-Mangel betroffen sind (Abb. 3).

Quelle: Nationale Verzehrsstudie II, 2008

Bei Menschen über 65 Jahren erreichen nur 6% der Männer und nur 3% der Frauen die empfohlene Zufuhrmenge an Vitamin D (10 µg / Tag), die doppelt so hoch ist wie bei jüngeren Erwachsenen (5 µg /Tag). Die Aufnahme von 10 µg / Tag mit herkömmlichen Lebensmitteln ist kaum möglich. Die im Alter abnehmende Eigensynthese von Vitamin D in der Haut – u. a. wegen mangelndem Aufenthalt im Freien – erschwert das Erzielen angemessener Vitamin-D-Konzentrationen im Serum zusätzlich.

Erste Ergebnisse der KiGGS-Studie (Studie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland, durchgeführt vom Robert Koch-Institut) zeigen darüber hinaus, dass auch bei über der Hälfte der Kinder und Jugendlichen die Vitamin-D-Versorgung suboptimal ist.

Weitere Risiken in bestimmten Bevölkerungsgruppen

Zu den Bevölkerungsgruppen, die durch ein Versorgungsrisiko am meisten gefährdet sind, zählen Schwangere und Stillende, Kinder und Jugendliche, die ältere Generation sowie Menschen mit niedrigem Einkommen und Migranten. Im Folgenden stellen wir den Mehrbedarf der ersten drei Gruppen dar.

Schwangere und Stillende: Es besteht ein Mehrbedarf an Mikronährstoffen, insbesondere an Folsäure, Iod, Vitamin D, Calcium, langkettigen Omega-3-Fettsäuren (DHA), bei verhältnismäßig gering erhöhtem Energiebedarf.

Kinder und Jugendliche: In der sensiblen Phase des Wachstums, der körperlichen und geistigen Entwicklung ist eine bedarfsdeckende Versorgung insbesondere mit Calcium, Iod, B-Vitaminen, eventuell Eisen und langkettigen Omega-3-Fettsäuren sicherzustellen.

Senioren: Bei sinkendem Energiebedarf ist der Bedarf an Mikronährstoffen unverändert, teilweise leicht erhöht. Appetitlosigkeit, nachlassendes Hunger- und Durstempfinden sowie Kau- und Schluckstörungen erschweren eine ausreichende Versorgung. Die Nährstoffdichte der Nahrung muss daher steigen. Besonders kritische Nährstoffe: Vitamin D, Calcium, B-Vitamine, langkettige Omega-3-Fettsäuren, eventuell Lutein (Sehkraft) und weitere sekundäre Pflanzenstoffe mit antioxidativem Potenzial.

Faktoren des individuellen Nährstoffbedarfs und Ernährungsverhaltens

Auch individuelle Lebensumstände können den Anlass dafür geben, die Nährstoffaufnahme zu überprüfen, denn viele Faktoren beeinflussen den individuellen Nährstoffbedarf und damit das jeweilige Versorgungsrisiko (Tab. 2). Nicht immer gelingt es, den jeweils erhöhten Nährstoffbedarf allein mit normalem Essen optimal zu decken oder gar Nährstoffdefizite und entleerte Nährstoffspeicher aufzufüllen. Gegebenenfalls ist die Nährstoffzufuhr durch eine gezielte Nahrungsergänzung zu optimieren.

Die empfohlene ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung steht häufig im Gegensatz zur Alltagskost. Die Gründe dafür sind vielfältig. Folgende Faktoren können das Ernährungsverhalten negativ beeinflussen:

  • Fehlendes oder einseitiges Ernährungs- oder Gesundheitsbewusstsein und -wissen; dadurch Fehleinschätzungen (z. B. Verzicht auf Speiseöl und Bevorzugung fettarmer Fische zur Einschränkung der Nahrungsenergieaufnahme)
  • Zeitmangel
  • Kein Interesse und Unachtsamkeit im Alltag
  • Ungünstige und lange Lagerung von Gemüse und Salat
  • Teilweise geringer Gehalt an Spurenelementen in pflanzlichen Lebensmitteln (z. B. aufgrund iodarmer Böden)
  • Mangelnde Kenntnisse über sinnvolle Gar- und Zubereitungsmethoden von Speisen
  • Häufiges Diäthalten (niederkalorische Ernährung < 1500 kcal)

Beispiele für sinnvollen Einsatz von NEM

Um Neuralrohrdefekte beim Kind zu vermeiden, empfiehlt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) Frauen mit Schwangerschaftswunsch, täglich 400 µg Folat in Form von Nahrungsergänzungsmitteln einzunehmen (zusätzlich zur Folataufnahme über die Nahrung). Eine aktuelle englische Studie zeigt jedoch, dass nur 3% der untersuchten Frauen vor der Schwangerschaft Folat einnehmen. Frauen im gebärfähigen Alter sind daher verstärkt von Ärzten, Apothekern und Ernährungsfachkräften auf die Bedeutung einer Nahrungsergänzung hinzuweisen. Für Schwangere und Stillende kann grundsätzlich eine nahrungsergänzende Aufnahme von Vitamin D, Calcium und der Omega-3-Fettsäure DHA, die für die Entwicklung der Gehirn- und Sehleistung des Kindes unverzichtbar ist, sinnvoll sein.

Abb. 4: Minderaufnahme von Folsäure. Median der Folsäurezufuhr (Folat-Äquivalente) in Prozent der D-A-CH-Referenzwerte.
Quelle: Nationale Verzehrsstudie II, 2008

Ältere Menschen können von einer Supplementierung von Calcium und Vitamin D durch Nahrungsergänzungsmittel profitieren, eventuell ergänzt durch weitere Mikronährstoffe, die im Calciumhaushalt und Knochenstoffwechsel eine Rolle spielen. Zur Vorbeugung der altersbedingten Makuladegeneration und zur Erhaltung der Sehkraft bis ins hohe Alter kommen antioxidative Mikronährstoffe und sekundäre Pflanzeninhaltsstoffe infrage: Vitamin C, Vitamin E, Selen, Carotinoide (insbesondere Lutein), Flavonoide in Kombination mit Vitamin B2 und DHA. Personen mit einer hohen Belastung des Augenstoffwechsels (z. B. durch langandauernde Bildschirmarbeit, Tragen von Kontaktlinsen) können davon profitieren.

Nahrungsergänzungsmittel können eine bedarfsdeckende Nährstoffaufnahme sichern, wenn Personen beispielsweise aufgrund von individueller Unverträglichkeit oder Ablehnung bestimmte Lebensmittelgruppen nicht verzehren. So ist bei Verzicht auf Milch und Milchprodukte auf Calcium und Vitamin B2 zu achten, bei Fleischentsagung auf Eisen, Zink, Selen und Vitamin B12 sowie bei mangelndem Verzehr von Meeresfisch auf Iod, Vitamin D und EPA / DHA.

Prinzipiell müssen Anwender von NEM darauf achten, einzelne Nährstoffe nicht überzudosieren.

Gesundheitliche Bewertung von NEM

Die gesundheitliche Bewertung von Lebensmitteln (also auch Nahrungsergänzungsmitteln) und ihren Inhaltsstoffen unterscheidet sich erheblich von der Prüfung der Wirksamkeit von Arzneimitteln.

  • Arzneimittel werden – von Ausnahmen abgesehen – über einen zeitlich überschaubaren Zeitraum zugeführt und sind vor Therapiebeginn in der Regel nicht im Körper vorhanden. Mit Nahrungsergänzungen wird hingegen die Menge bereits vorhandener Substanzen im Körper erhöht.
  • Grundsätzlich werden Arzneimittel zur Behandlung von Kranken eingesetzt, während eine Nahrungsergänzung die Gesundheit langfristig erhalten und vorzeitigen Mangelerscheinungen vorbeugen soll.

Der Goldstandard der klinischen Arzneimittelprüfung ist die randomisierte, placebokontrollierte Doppelblindstudie. Diese wird in den Phasen II und III an Patienten durchgeführt, bei denen der Effekt des Arzneimittels im Vergleich zu einem Scheinmedikament überprüft wird. Der Beobachtungszeitraum ist begrenzt (Wochen, Monate).

Im Gegensatz dazu sind die Wirkungen von Nahrungsergänzungsmitteln nicht bei Kranken, sondern bei Gesunden zu bewerten. Da nicht der therapeutische Nutzen, sondern der Erhalt des Gesundheitszustands und das Verhindern vorzeitiger Erkrankungen zu beurteilen ist, müssten diese Studien über sehr lange Zeiträume (Jahre oder Jahrzehnte) durchgeführt werden. Placebokontrollierte Doppelblindstudien sind dafür aus verschiedenen Gründen nicht geeignet: Einerseits wäre der finanzielle und zeitliche Aufwand unverhältnismäßig groß. Andererseits ist es ethisch nicht vertretbar, Gesunde über einen sehr langen Zeitraum nur unzureichend mit essenziellen Mikronährstoffen zu versorgen und damit Krankheiten zu provozieren.

Hinweise auf die Bedeutung eines Lebensmittelinhaltsstoffs ergeben sich vor allem aus epidemiologischen Studien und Fall-Kontroll-Studien. Aus ihnen lässt sich keine strikte Kausalität ableiten, da neben den untersuchten Faktoren noch andere Inhaltsstoffe oder Lebensumstände für die gefundenen Effekte verantwortlich sein können.

Abschätzung des Nährstoffbedarfs

Zur Bewertung einer Nahrungsergänzung sind somit andere Evidenzkriterien heranzuziehen als zur Bewertung eines Arzneimittels. Hierzu zählt die Deckung des Bedarfs an einem Nährstoff. Der Bedarf wurde in der Ernährungswissenschaft bislang als die Zufuhr eines bestimmten Nährstoffs definiert, die ausreicht, eine spezifische Mangelkrankheit zu vermeiden. Diejenige Menge, die die Mangelsymptome gerade noch verhindert, galt als "minimaler täglicher Bedarf". Mit unterschiedlichen Sicherheitszuschlägen errechnete sich daraus die Zufuhrempfehlung.

Das einfache Modell "ein Nährstoff – ein Mangelsymptom" entspricht jedoch nicht mehr dem gegenwärtigen Kenntnisstand. Man weiß heute, dass viele verschiedene Nährstoffe gleichzeitig benötigt werden, um einen optimalen Stoffwechsel zu gewährleisten und das Risiko von Krankheiten zu vermindern. So ist für den langfristigen Erhalt der Knochensubstanz eine hohe Calciumzufuhr allein nicht ausreichend. Auch ausreichende Mengen an Vitamin D, Vitamin K sowie weiteren Mineralstoffen sind erforderlich, um das komplexe Gleichgewicht zwischen Knochenaufbau und -abbau zu erhalten. Dieses Wissen ist in die Erstellung von Referenzwerten (z. B. D-A-CH) mit eingeflossen. Allerdings gelten diese Zufuhrempfehlungen ausdrücklich nur für gesunde Personen und berücksichtigen nicht den Mehrbedarf bei Erkrankungen, Stoffwechselstörungen oder Arzneitherapien. Per Definition ist die Empfehlung zudem für 2,5% der Bevölkerung nicht ausreichend.

Bilanzuntersuchungen, wie sie u. a. für Mineralstoffe durchgeführt wurden, stellten die Basis für Zufuhrempfehlungen dar. Sie sind jedoch oft nicht geeignet, den langfristigen Effekt einer höheren Mikronährstoffzufuhr zu bewerten. Scheidet der Körper von einem Mikronährstoff langfristig eine größere Menge aus, als er aufnimmt, so führt dies sicherlich zu Mangelsymptomen. Eine ausgeglichene Bilanz besagt aber nur, dass dieser Mangel verhindert wird. Ob eine höhere Zufuhr einen darüber hinausgehenden Effekt hat, ist mit Bilanzuntersuchungen nicht festzustellen. Die zusätzlich zugeführte Menge sorgt vorübergehend für höhere Konzentrationen des Nährstoffs in bestimmten Körperkompartimenten (Darm, Blut, Ausscheidungsorgane), was sich möglicherweise positiv auf die Gesundheit auswirkt. Die oft geäußerte Behauptung, die Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln produziere nur "teuren Urin", ist deshalb nicht gerechtfertigt. Hierzu zwei Beispiele:

  • Eine hohe Zufuhr von Vitamin C erhöht dessen Ausscheidung im Urin, muss aber deshalb nicht wirkungslos sein, sondern kann möglicherweise vor Blasenkrebs schützen.
  • Eine regelmäßig hohe Magnesiumzufuhr führt zu einer höheren Magnesiumkonzentration im Serum, ohne dass dies eine Änderung der Magnesiumbilanz zur Folge hat. Umfangreiche Untersuchungen zeigen, dass das Risiko, an Diabetes Typ 2 zu erkranken, bei langfristig hohen Serum-Magnesiumwerten erheblich abnimmt. In einer weiteren Untersuchung traten bei einem Drittel der Probanden, die über mehrere Wochen nur wenig Magnesium aufnahmen, schwerwiegende Herzrhythmusstörungen auf, obwohl ihr "minimaler täglicher Bedarf" (s. o.) gedeckt war.

Evolutionsgeschichtlicher Ansatz

Neben den klassischen Ansätzen, den Nährstoffbedarf über die Vermeidung einzelner Mangelkrankheiten oder das Erzielen einer ausgeglichenen Bilanz herzuleiten, bietet auch die Entwicklungsgeschichte des Menschen einen interessanten Ansatz. Den Menschen in seiner jetzigen Art (Homo sapiens) gibt es seit ca. 300.000 Generationen. Den größten Teil dieser Zeit haben unsere Vorfahren als Jäger und Sammler gelebt, denn erst vor ca. 500 Generationen begann die Entwicklung der Landwirtschaft. Trotz der radikalen Änderung der Lebensweise unterscheidet sich der Mensch der Gegenwart genetisch nur in sehr geringem Maß von den Menschen der Urzeit. Das heißt, die physiologischen und biochemischen Abläufe in unserem Stoffwechsel sind optimal an die Lebens- und Ernährungsbedingungen angepasst, die in der Altsteinzeit herrschten. Damals ernährten sich unsere Vorfahren vornehmlich von Wildtieren, gesammelten Früchten, Blättern, Nüssen und Samen. Insbesondere der sehr hohe Anteil an Früchten und Blättern versorgte den Menschen mit einer sehr großen Menge an Mikronährstoffen.

Tab. 2: Faktoren, die sich auf den individuellen Nährstoffbedarf auswirken
FaktorenAuswirkungen
LebensalterMit zunehmendem Lebensalter sinkt der Energiebedarf bei unverändertem oder teilweise leicht erhöhtem Mikronährstoffbedarf. Die Fähigkeit zur Vitamin-D-Synthese 
in der Haut und die intestinale Resorptionsrate von Vitamin B12 nehmen ab.
GeschlechtUnterschiede z. B. im Eisen- und Folsäurebedarf: erhöhter Bedarf bei Frauen im gebärfähigen Alter (erhöhter Folsäurebedarf insbes. vor und in der Schwangerschaft)
Freizeit und SportBei (Leistungs-)Sportlern ist die Mikronährstoffversorgung im Allgemeinen gut. 
Nur bei Sportarten mit unterkalorischer Ernährung zum Erhalt eines niedrigen Körpergewichts (z. B. Kunstturnen oder Skispringen) besteht ein Versorgungsrisiko bei B-Vitaminen, Calcium, Eisen, Zink und Magnesium.
Ernährungsgewohnheiten 
(alternative Kostformen, insbes. vegane Ernährung, einseitige Diäten)
Versorgungsrisiko bei einzelnen Nährstoffen, insbesondere bei Calcium, Eisen, Zink, Selen und Iod. Darüber hinaus kritische Versorgung bei den Vitaminen D, B2 und B12 sowie den langkettigen Omega-3-Fettsäuren (EPA, DHA).
MedikamenteneinnahmeBestimmte Arzneimittel beeinflussen die Resorption und Ausscheidung bestimmter Nährstoffe und damit den Nährstoffbedarf
Genussmittel (Alkohol, Nicotin)Erhöhter Mineralstoffverlust durch Diurese (vermehrter Bedarf an z. B. Vitamin C und Magnesium); oxidative Belastung durch Rauchen (erhöhter Bedarf an Antioxidanzien)
Verdauungs- und Resorptionsstörungen (auch nach Magen-Bypass-Operation)Versorgungsrisiko bei einzelnen Nährstoffen durch gestörte Nahrungsverwertung und Nährstoffaufnahme im Darm
Nahrungsunverträglichkeiten und 
-allergien
Versorgungsrisiko bei einzelnen Nährstoffen durch Einschränkungen bei der Lebensmittelauswahl
Nahrungsbestandteile wie Phytin, Oxalsäure und TannineVersorgungsrisiko durch geringere Bioverfügbarkeit einzelner Mikronährstoffe

Individuelle Bedarfsermittlung

Die Bestimmung des individuellen Mikronährstoffstatus mit den gegenwärtig verfügbaren Methoden ist sehr aufwendig. Zudem ist sie nicht immer aussagekräftig, da intrazelluläre Mangelzustände auftreten können, ohne dass die jeweiligen Blutspiegel zu niedrig sind.

Deutet die Ernährungsanamnese auf eine unzureichende Zufuhr hin, ist eine Nahrungsergänzung auch ohne vorherige Analytik in Betracht zu ziehen. Selbstverständlich sind auch bei Nahrungsergänzungsmitteln Nutzen und Risiken gegeneinander abzuwägen. Solange die Dosis der Inhaltsstoffe die Zufuhr, die bei einer optimalen Lebensmittelauswahl gegeben ist, langfristig nicht übersteigt, ist das Risiko zu vernachlässigen.

Übrigens empfehlen Ernährungswissenschaftler im angelsächsischen Bereich seit einiger Zeit die Anwendung von Nahrungsergänzungsmitteln gleichsam als "Versicherung" vor Defiziten.

Wer kauft NEM und warum?

In einer repräsentativen Umfrage sagten Einwohner Niedersachsens im Jahr 2001, warum sie Nahrungsergänzungsmittel anwenden. Als Hauptmotiv nannten

  • 26% "Schutz vor Krankheiten",
  • 18% "Ausgleich von unausgewogener Ernährung",
  • 11% "Müdigkeit und Abgeschlagenheit",
  • 9% "Leistungssteigerung",
  • 8% "Heilung einer Krankheit"
  • 7% "Verzögerung von Alterserscheinungen".

Somit versprachen sich 61% der Befragten einen gesundheitlichen Zusatznutzen (ähnlich wie beim Functional Food), wohingegen nur 18% eine unausgewogene Ernährung ausgleichen wollten.

In den USA nehmen laut NHANES-Studie (National Health and Nutrition Examination Survey, 1999 – 2000) vor allem folgende Personengruppen Nahrungsergänzungsmittel (Multivitamin- und Multimineralpräparate) ein: Frauen, Weiße, Senioren sowie Personen mit höherem Bildungsniveau, niedrigerem Body-Mass-Index, vermehrter körperlicher Aktivität und häufigerem Weinkonsum. Darüber hinaus führen sich die Anwender von Nahrungsergänzungsmitteln bereits über die Nahrung mehr Mikronährstoffe zu als die Durchschnittsbevölkerung.

Eine aktuelle Auswertung der EPIC-Studie (European Prospective Investigation into Cancer and Nutrition) zeigt, dass auch in Europa die Anwender von Supplementen einen günstigeren Lebensstil und gesündere Ernährungsgewohnheiten haben. Sie sind überdurchschnittlich gebildet und gesundheitsbewusst. Hingegen haben Jugendliche und Erwachsene aus bildungsfernen Schichten eine eher suboptimale Nährstoffzufuhr. Gerade diese Bevölkerungsgruppe verwendet jedoch seltener Nahrungsergänzungsmittel.

Eine Reihe von Studien zeigt, dass auch Menschen mit bestehenden Erkrankungen wie Krebs, Osteoporose, Arteriosklerose und hohem Schlaganfall- und Herzinfarktrisiko häufiger Nahrungsergänzungsmittel anwenden als gesunde. Für sie steht dabei nicht die Heilung der Krankheit, sondern die Stabilisierung des Gesundheitszustands im Vordergrund, durch die weitere Behandlungen oft erst möglich werden.

NEM in der öffentlichen Diskussion

Die Ernährungsaufklärung der letzten Jahrzehnte hat das Essverhalten der Bevölkerung kaum beeinflusst. Das gilt besonders für bildungsferne Personen, bei denen sich überdurchschnittlich häufig ungünstige Ernährungsmuster und eine suboptimale Nährstoffaufnahme finden. Die Einnahme von Nahrungsergänzungen kann dort, wo durch Ernährungsaufklärung allein kein günstigeres Essverhalten erreicht wird, einen Teil der negativen Folgen für die Gesundheit verhindern.

Die öffentliche Diskussion über Nahrungsergänzungsmittel ist durch stark polarisierende Aussagen gekennzeichnet und teilweise sehr widersprüchlich. Nach Studien, in denen die Wirkung einzelner Nährstoffe bei bestimmten Risikogruppen untersucht wird, folgt häufig eine pauschale Bewertung der Produkte, die diesen Nährstoff enthalten. Die Befunde werden auf die Gesamtbevölkerung übertragen, ohne dass es dafür eine wissenschaftliche Evidenz gibt.

Die Medien berichten häufiger über die potenziellen Risiken als über die Chancen eines vernünftigen Einsatzes von Nahrungsergänzungsmitteln. Eine ideologiefreie und sachliche Information mit realistischer Abwägung von Risiko und Nutzen ist dringend erforderlich.

Fazit

Nahrungsergänzungsmittel unterliegen als Lebensmittel zahlreichen Gesetzen und Verordnungen, die eine hohe Sicherheit und Qualität der Produkte gewährleisten.

Im Bevölkerungsdurchschnitt sind die Deutschen mit (fast) allen Nährstoffen zwar ausreichend versorgt. Versorgungsrisiken bestehen aber bei spezifischen Bedürfnissen und Lebensumständen. Schwangere und Stillende haben einen erhöhten Mikronährstoffbedarf bei verhältnismäßig gering erhöhtem Energiebedarf. Senioren müssen mit einem verminderten Energiebedarf einen unverändert hohen Mikronährstoffbedarf decken. Beide Situationen erfordern ein besonderes Qualitätsbewusstsein bei der Lebensmittelauswahl und gegebenenfalls den unterstützenden Einsatz von Nahrungsergänzungsmitteln. Auch Menschen mit eingeschränkter Lebensmittelauswahl aufgrund von Unverträglichkeiten oder solche mit erhöhtem Bedarf an einzelnen Mikronährstoffen infolge dauerhafter Medikamenteneinnahme können Nahrungsergänzungsmittel sinnvoll anwenden.

Die wissenschaftliche Bewertung von Nahrungsergänzungsmitteln lässt sich nicht mit einer Wirksamkeitsprüfung von Arzneimitteln gleichsetzen. Während Arzneimittel der Behandlung von Kranken dienen, sollen Nahrungsergänzungen langfristig die Gesundheit erhalten. Arzneimittel sind vor Therapiebeginn in der Regel nicht im Körper vorhanden, Nahrungsergänzungen erhöhen hingegen die Menge bereits vorhandener Substanzen.

Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene Ernährung. Sie sollen bei Risikogruppen die Nahrung bedarfsgerecht und individuell ergänzen, um eine ausreichende Nährstoffversorgung sicherzustellen sowie die Gesundheit und Leistungsfähigkeit zu erhalten. Sie wirken präventiv und können dadurch auch einen wichtigen Beitrag zur Entlastung der Krankenkassen leisten.

Zu den Anwendern von Nahrungsergänzungsmitteln zählen vor allem Gebildete und Gesundheitsbewusste, die sich davon einen gesundheitlichen Zusatznutzen versprechen. Bevölkerungskreise, die verstärkt von Nahrungsergänzungsmitteln profitieren können, gehören eher nicht zu den regelmäßigen Anwendern (z. B. bildungsferne Schichten). Hier ist von Apotheken, Ernährungsfachkräften und Ärzten noch weitere wichtige Aufklärungsarbeit zu leisten.

Literatur

 

Zu Rechtsgrundlagen und Markt der NEM Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV). Bei ausgewogener Ernährung sind Nahrungsergänzungsmittel überflüssig! Pressedienst 15/1996 vom 20.06.1996. Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV). „Wunderdroge" Melatonin ist kein Nahrungsergänzungsmittel. Pressedienst 22/1995 vom 30.10.1995. Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Fragen und Antworten zu Nahrungsergänzungsmitteln. FAQ des BfR vom 01.12.2008. Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V. (BLL). Persönliche Mitteilung des Arbeitskreis Nahrungsergänzungsmittel, Bonn 21.08.2010. Delewski M. Die Entwicklung des Nahrungsergänzungsmittelrechts in den letzten Jahren. LMuR 1/2010, 1-11. Fuhrmann M, Rams S, Welsch M. Leitfaden Nahrungsergänzungsmittel-Verordnung. Erläuterungen zur Nahrungsergänzungsmittel-Verordnung unter besonderer Berücksichtigung der Nahrungsergänzungsmittel-Richtlinie. 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Autoren

 

Prof. Dr. Michael Hamm 
Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg 
Fakultät Life Sciences – Department Ökotrophologie Lohbrügger 
Kirchstraße 65, 
21033 Hamburg
Michael.Hamm@ls.haw-hamburg.de

 


Priv.-Doz. Dr. Thomas Ellrott 
Institut für Ernährungspsychologie an der Georg-August-Universität Göttingen, 
Universitätsmedizin 
Humboldtallee 32, 
37073 Göttingen 
sekretariat.ernaehrung@med.uni-goettingen.de

 


Dr. Sylvia Terlinden, Apothekerin und Lebensmittelchemikerin 
HSRC Health Science & Regulatory Consultant GmbH 
Wöhlerstraße 5, 
60323 Frankfurt am Main 
terlinden@hsrc.de

 


Prof. Dr. Jürgen Vormann 
IPEV – Institut für Prävention und Ernährung 
Adalperostraße 37, 
85737 Ismaning 
vormann@ipev.de

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