Honorar für Diabetesberatung

HAMBURG (tmb). Der Deutsche Apothekerverband hat mit der Barmer Ersatzkasse eine Vereinbarung über die Dienstleistung "Qualitätscheck der Blutzuckermessung für Versicherte" abgeschlossen. Damit werden die Apotheker unabhängig von einer Arzneimittelabgabe oder sonstigen Warenlieferung ein Honorar abrechnen können.
Blutzuckerkontrolle für Barmer-Patienten wird erstmals honoriert

Der Hamburger Apothekerverein informierte seine Mitglieder am 5. November in einem Rundschreiben über die neue Vereinbarung. Vor der Umsetzung müssten noch vertragliche Details mit der Barmer geklärt werden. Die Apotheker sollen im Rahmen des neuen Vertrags Barmer-Versicherte mit Diabetes mellitus Typ 2 zur Blutzuckermessung beraten und dafür jeweils ein Honorar von 22 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer erhalten. Voraussetzung für den Vertragsbeitritt ist eine besondere Qualifizierungsmaßnahme. Anerkannt werden soll die jeweils achtstündige Basis-Fortbildung "Diabetes mellitus" für Apotheker oder die Fortbildung "Diabetes mellitus für nicht approbiertes pharmazeutisches Personal", wenn diese höchstens zwei Jahre zurückliegt. Ohne zeitliche Begrenzung soll die 36-stündige Zertifikatfortbildung "Pharmazeutische Betreuung von Menschen mit Diabetes" anerkannt werden.

Hintergrund der Vereinbarung ist die große Bedeutung der regelmäßigen und selbstständigen Blutzuckerüberwachung für den Therapieerfolg bei Diabetes. Normalerweise werden die Patienten in Arztpraxen und im Krankenhaus geschult. Mit der Zeit können sich jedoch Fehler einschleichen. Studien zeigten, dass bereits ein einmaliges Beratungsgespräch die Fehlerquote halbieren könne. So leiste die Apotheke einen wichtigen Beitrag zur langfristigen Qualitätssicherung der Diabetikerversorgung.

"Damit wird erstmalig eine beratende Dienstleistung in der Apotheke honoriert", erläuterte Dr. Jörn Graue, Vorsitzender des Hamburger Apothekervereins, der AZ. Dies sei eine wichtige neue Perspektive für die Apotheker: "Wir müssen diesen Weg nun zügig weiter beschreiten, um die Kosten für die Beratung zu decken.".

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