IQWiG-Bericht zu Antihypertensiva veröffentlicht

(iqwig/vfa/ral). Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat am 21. Februar seinen Vorbericht "Vergleichende Nutzenbewertung verschiedener antihypertensiver Wirkstoffgruppen als Therapie der ersten Wahl bei Patienten mit essentieller Hypertonie" veröffentlicht. Vorläufiges Ergebnis: Diuretika sind die blutdrucksenkenden Wirkstoffe mit dem am besten belegten Nutzen.
Hypertonie: Diuretika haben am besten belegten Nutzen

Bluthochdruck gehört zu den bestuntersuchten Risikofaktoren für Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Für die erste Stufe einer Behandlung stehen heute Wirkstoffe aus fünf Gruppen zur Auswahl: Diuretika, Betablocker, ACE-Hemmer, Calciumantagonisten und Angiotensin-II-Antagonisten. Das IQWiG hat die fünf Wirkstoffgruppen miteinander verglichen. Der Nutzen wurde dabei nicht anhand der Blutdrucksenkung, sondern anhand der Folgekomplikationen ermittelt. Lebensverlängerung, Vorbeugung von Herzerkrankungen, Schlaganfällen, sonstigen Herz-Kreislauf-Erkrankungen und von Nierenschäden waren die Bewertungskriterien. Des Weiteren wurden gesundheitsbezogene Lebensqualität, Therapiezufriedenheit, die Häufigkeit von Krankenhausaufenthalten sowie unerwünschte Arzneimittelwirkungen verglichen. Als Datenbasis dienten 16 "relevante Studien".

Die vorläufige Schlussfolgerung des IQWiG: Diuretika sind die einzige Wirkstoffgruppe, die bei keinem Therapieziel einer anderen Wirkstoffgruppe unterlegen ist. In einigen Aspekten, wie der Vorbeugung von Herzversagen, sind Diuretika anderen Wirkstoffgruppen sogar überlegen.

"Der Bericht des IQWiG geht an Praxis, Patienten und Gesetz vorbei, weil er nur wenige Studien in die Bewertung einbezogen hat und die ärztliche Erfahrung komplett ignoriert. Auch die Patientenperspektive wird ignoriert. Vor allem aber wird das gerade hier wichtige individuelle Ansprechen des Patienten auf die Therapie außen vor gelassen", kommentierte Geschäftsführer Steffen Wahler vom Verband Forschender Arzneimittelhersteller (VFA) den IQWiG-Bericht. Da das IQWiG auf Informationen von den Herstellern verzichtet habe, entspreche der Bericht zudem nicht den Vorgaben des GKV-WSG.

Vier Wochen Frist

Innerhalb von vier Wochen können nun schriftliche Stellungnahmen zu Methoden und Ergebnissen des Berichtes abgegeben werden. Unklare Aspekte werden dann gegebenenfalls in einer mündlichen Erörterung diskutiert. Danach wird der Bericht überarbeitet und schließlich als Abschlussbericht an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) weitergeleitet. .

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