Das AZ-Börsenlexikon (Teil 2)

(hps). KGV, CEO und Futures – die Analystensprache ist nicht leicht zu verstehen und wird oftmals nicht einheitlich verwendet. Die wichtigsten Begriffe haben wir hier kurz für Sie zusammengefasst und erklärt.

Ein kleiner Sprachführer durch das Börsenkauderwelsch

EBIT – " Earnings before interest and tax". Das Unternehmensergebnis wird vor Steuern und Zinsaufwendungen dargestellt. Es bezieht sich damit auf die eigentliche betriebliche Tätigkeit des Unternehmens, blendet also schwankende Steuersätze und Zinsaufwendungen aus. Gegenüber dem maßgeblichen Reingewinn ist das EBIT eine entsprechend beschönigte Zahl.

EBITA – hier werden zusätzlich noch die Abschreibungen herausgerechnet.

EpS/EpA – Earnings per share bzw. Ergebnis pro Aktie. Anders als beim "EBIT” geht man hier vom zu erwartenden Reingewinn des Unternehmens aus, verteilt auf die Anzahl der Aktien.

KGV – Das Kurs-Gewinn-Verhältnis ist eine feste Größe in der Aktienanalyse. Dabei wird der aktuelle Aktienkurs in Relation zu dem zu erwartenden Reingewinn des laufenden Jahres je Aktie gesetzt. Das langjährige durchschnittliche KGV der großen Dax-Werte liegt bei ca. 14. Das bedeutet, die Unternehmen werden durchschnittlich mit dem 14-fachen ihres Gewinnes bewertet. Steigt der Kurs einer Aktie stark an, steigt damit auch ihr KGV. Werte wie Yahoo oder eBay werden aufgrund ihrer Gewinndynamik regelmäßig mit einem KGV von 70-80 bewertet, Automobilwerte dagegen eher konservativ mit ca. 16.

Für den privaten Investor ist das KGV für die Entscheidungsfindung in der Regel wenig hilfreich. Die Analysten irren sich bei den zugrunde liegenden Gewinneinschätzungen häufig. Auch können gesamtwirtschaftliche Umstände wie z. B. stark steigende Zinsen zu Kursabschlägen und damit zu attraktiveren KGVs führen, ohne dass damit das Vertrauen der Anleger zurückkehrte. Umgekehrt drückt ein hohes KGV in erster Linie ein großes Vertrauen der Anleger in die Aktie aus, was dann aber nicht unbedingt auf eine sich abzeichnende Trendwende schließen lässt.

Rating – Bonitätseinstufung von Anleihen, die weltweit vorgenommen wird durch die führenden US-Ratingagenturen Standard&Poors und Moodys. Die beste Bewertung ist das AAA (Triple A), wobei die drei Buchstaben den kurz-, mittel- und langfristigen Betrachtungszeitraum des Ratings darstellen. A entspricht einer sehr guten, B einer guten, C einer bedenklichen und D einer mangelhaften Bonitätseinstufung.

Die Macht der Ratingagenturen ist groß. Schlechte Ratings lassen Anleihenkurse abstürzen und machen es für den Schuldner unter Umständen sogar unmöglich, sich am Kapitalmarkt zu finanzieren. Allerdings sind nun jüngst die großen Ratingagenturen selbst in die Kritik geraten, nachdem sie im Zuge der US-Kreditkrise hochverzinsliche Anleihen von Geldhäusern als erstklassig eingestuft hatten, obwohl sie durch Hypotheken von Schuldnern schlechter Bonität besichert waren. Börsenaufsicht und Staatsanwaltschaft untersuchen, wie die Agenturen bezahlt werden und welche Verbindungen zu den Wall-Street-Firmen bestehen, deren Anleihen sie bewerten.

Marktteilnehmer

FED – Federal Reserve System, die US-Notenbank. Seit 2006 unter Führung des Vorsitzenden Ben Bernanke, Nachfolger des legendären Alan Greenspan.

CEO – Chief Executive Officer, entspricht im Deutschen dem Vorstand eines Unternehmens.

Spin-off – die Abspaltungen von Geschäftsfeldern eines Unternehmens, meist zu dem Zweck, sie als selbständige Einheit an die Börse zu bringen, wovon letztlich der Börsenwert des Mutterunternehmens profitieren soll.

Xetra-Handel – Elektronisches Börsenhandelssystem, das Privatanlegern erlaubt, auch außerhalb der regulären Börsenzeiten Aktien zu handeln. Der Xetra-Handel läuft über die Börsensitzung hinaus bis 20:00h (Parkett-Handel 9:00-17:30h). Inzwischen werden über 80% des gesamten deutschen Aktienhandels über Xetra abgewickelt. Die Konzeption des elektronischen Aktienhandels wurde unter anderem auch von der Börse Shanghai übernommen.

Wertpapiere und Futures (Termingeschäfte)

Bond – Festverzinsliches Wertpapier, Anleihe

Futures oder Terminkontrakte – Hier stehen sich zwei Vertragspartner mit unterschiedlichen Erwartungen gegenüber. Beide vereinbaren einen festen Preis für ein Geschäft, das zu einem späteren Termin abgewickelt werden soll – den so genannten Future. Für beide herrscht – anders als bei einer Option – eine unbedingte Erfüllungspflicht. Einen Future-Kontrakt kann man nur also einlösen und den zugrunde liegenden Gegenstand beziehen bzw. liefern (dies geschieht allerdings nur selten) oder durch ein Gegengeschäft neutralisieren ("glattstellen"). Beispiele:

Futures zur Absicherung gegen steigende Marktpreise:

Ein Unternehmen (z.B. Lufthansa) hat bei seiner heutigen Preiskalkulation einen bestimmten Kerosinpreis zugrunde gelegt, der erst später zur Bezahlung fällig wird (Grundgeschäft). Da niemand weiß, wie sich bis dahin der Ölpreis entwickelt, kauft das Unternehmen Futures auf Kerosin (Termingeschäft), bei denen der heute geltende Kerosinpreis für eine in Zukunft zu liefernde Menge Kerosin zugrunde gelegt wird.

Dabei entspricht der Kontrakt exakt der Menge des tatsächlich bestellten Kerosins und ist exakt an der Fälligkeit dieser Rechnung ausgerichtet. Der Future-Kontrakt gewinnt nun in dem Maße an Wert, wie der steigende Marktpreis den vertraglich fixierten Lieferpreis übertrifft. Steht dann die Begleichung des tatsächlich gelieferten Kerosins an, fällt diese zwar höher aus. Die Differenz zum ursprünglich kalkulierten Preis wird indes von dem Gewinn aus dem Future-Geschäft finanziert. Da die Preisveränderung beim Future rechnerisch exakt den tatsächlichen Rechnungsunterschied deckt, ist es auch völlig unschädlich, wenn sich der Kerosinpreis entgegen den Erwartungen in die andere Richtung bewegt. Dann entsteht zwar ein Verlust bei der Liquidation des Futures, aber andererseits ein Gewinn in gleicher Höhe aus dem Kauf des billigeren Kerosins.

Futures zur Absicherung gegen fallende Marktpreise:

Ein Bauer hat sich zur Lieferung von Getreide zu einem späteren Zeitpunkt verpflichtet. Da eine Festpreisvereinbarung bei Vertragsschluss nicht durchsetzbar ist, schützt er sich gegen fallende Getreidepreise durch den Verkauf eines Getreide-Futures. Dadurch erhält er das Recht, Getreide zum heute fixierten Preis an einen Dritten zu verkaufen.

Der Future-Kontrakt gewinnt in dem Maße an Wert, wie der fallende Marktpreis den vertraglich vereinbarten Lieferpreis unterschreitet. Aus dem Erlös des Future-Geschäftes deckt er dann die Verluste, die aus dem Mindererlös der realen Getreidelieferung entstanden sind. Auch hier wäre ein überraschender Anstieg des Getreidepreises unschädlich: Der Verlust aus dem Future-Geschäft entspräche exakt dem Mehrerlös aus dem tatsächlichen Getreideverkauf.

Hedging und Hedgefonds – Auf die oben beschriebene Weise sichern Unternehmen Dollarrisiken im Auslandsgeschäft ab, werden Rohstoffkosten fixiert oder Wertpapierdepots gegen Verluste abgesichert. Im Fachjargon nennt man diesen Vorgang "Hedging" – daher auch der Name der neuerdings in Mode gekommenen "Hedgefonds" (die allerdings den Aspekt der Absicherung etwas aus den Augen verloren haben).

Hexensabbat – Der "dreifache Hexensabbat" (oder große Verfallstag) bezeichnet das Auslaufen von Terminkontrakten, nämlich Aktienoptionen, Futures und Optionen auf den Dax sowie Futures und Optionen auf den STOXX-Index. Dies geschieht regelmäßig am dritten Freitag am Quartalsende. An diesem Handelstag versuchen die Akteure durch geschickte Wertpapierkäufe oder –verkäufe die Kurse so zu manipulieren, dass sie mit den jeweiligen Termingeschäften Gewinne erzielen. Um etwa den Dax als ganzes zu manipulieren, kaufen oder verkaufen die Spekulanten dann vorzugsweise die im Dax schwer gewichteten Unternehmen, um mit verhältnismäßig geringem Aufwand eine höchstmögliche Indexbewegung zu erzielen. Das Handelsvolumen ist dann entsprechend stark und die Kurse extrem schwankungsfreudig..

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.