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Bundesregierung: Arzneimittel-Ausschluss ab 2003

(im). Die Bundesregierung hält Einsparungen im Bereich der Arzneimittelversorgung durch E-Commerce vom Grundsatz her für möglich, diese könnten aber derzeit nicht beziffert werden. Die Regierung prüfe intensiv, welche Möglichkeiten beim E-Commerce mit Medikamenten bestünden. Dies antwortete das zuständige Bundesgesundheitsministerium (BMG) in Bonn auf eine große Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Zukunft des Gesundheitswesens im Bundestag. Darin bekannte sich das Haus von Ulla Schmidt erneut zur Liste erstattungsfähiger Arzneimittel (Positivliste).

Die Regierung halte alle zur Zeit gesetzlich vorgesehenen Leistungen in der Krankenversicherung für notwendig, heißt es in der Antwort. Allerdings würden ab Januar 2003 Arzneimittel mit nicht nachgewiesener Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) durch die Liste erstattungsfähiger Arzneimittel (Positivliste) ausgeschlossen. Ob der erste Entwurf der Vorschlagsliste wie nach den Bestimmungen vorgesehen bis Ende Juni 2001 vorliegt, erscheint angesichts von Verzögerungen, die auch das Ministerium für wahrscheinlich hält, fraglich (die DAZ berichtete).

Unwirtschaftlichkeit bei Arzneien

Die Mitarbeiter von Ministerin Ulla Schmidt meinen, es gebe in der medizinischen Versorgung der Versicherten insgesamt erhebliche Wirtschaftlichkeitsreserven. Die Höhe hänge von der Stringenz ab, mit der die Reserven gehoben werden könnten. Auch im Arzneimittelbereich werden Beispiele für Unwirtschaftlichkeiten angeführt, so etwa der Abschlussbericht des BMG-Modellprojektes zu nosokomialen Infektionen von 1995. Demzufolge lag bei 35 Prozent aller mit Antibiotika behandelten Patienten weder eine nosokomiale noch eine nicht-nosokomiale Infektion vor. Eine perioperative Antibiotikaprophylaxe wurde demnach oft zu lange, bei vielen Operationen zu häufig und bei einigen zu selten vorgenommen.

Im ambulanten Sektor vermutet die Bundesregierung bei der Versorgung mit Arzneimitteln "bedeutsame Wirtschaftlichkeitsreserven". Sie sieht Einsparmöglichkeiten bei Generika, bei pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Wirkstoffen sowie bei so genannten umstrittenen Arzneimitteln.

E-Commerce und Arzneimittel

In diesem Zusammenhang findet sich in der Antwort auf die Anfrage der Union ein Passus zu möglichen Kosteneinsparungen durch E-Commerce. Einsparungen seien im Grundsatz möglich, könnten aber derzeit nicht beziffert werden. Aufgrund des geltenden Versandhandelsverbots in Deutschland sei der elektronische Handel im Bereich "business to consumer" - beispielsweise vom Hersteller zum Patienten - nur eingeschränkt möglich. Die Regierung prüfe zur Zeit, welche Möglichkeiten beim E-Commerce mit Arzneimitteln bestünden und zweckdienlich erschienen. In die Überlegungen würden europäische Regelungen sowie Erfahrungen anderer Länder einbezogen, in denen E-Commerce mit Arzneimitteln einschließlich Versand zugelassen sei und praktiziert werde. Die Regierung werde die Beteiligten bitten, sich an der Debatte um das Für und Wider neuer Distributionswege zu beteiligen.

Dauer der Einsparungen

Dabei sei die Ausschöpfung weiterer Wirtschaftlichkeitsreserven im Arzneimittelbereich eine dauerhafte Aufgabe. Das bleibe Thema im geplanten Dialog bei künftigen Reformen.

Billigjobs finanzieren abgesenkte Zuzahlung

Zum Leistungskatalog der GKV heißt es in der Antwort der Regierung, es handele sich im Wesentlichen um medizinisch notwendige Leistungen, die solidarisch finanziert werden müssten. Das BMG meint, wenn die Rationalisierungspotenziale aktiviert werden und durch andere Faktoren wie steigende Erwerbstätigkeit der Bevölkerung die Einnahmen der GKV steigen, dass so der Grundsatz der medizinisch notwendigen Versorgung bei stabilen Beitragssätzen gesichert werden kann. Das Haus von Ulla Schmidt erinnert erneut an die zusätzlichen Mittel, die durch die geringfügig Beschäftigten (630-Mark-Jobs) in die Kassen der GKV flossen. Im Jahr 2000 waren das demnach bis zu drei Milliarden Mark. Diese Größenordnung sei auch in den folgenden drei Jahren zu erwarten, lautet die Schätzung des BMG.

Die zusätzlichen Einnahmen durch den Einbezug der Billigjobs in die Beitragspflicht der GKV seien für die Mehrausgaben infolge der abgesenkten Zuzahlungen der Versicherten oder der verbesserten Härtefallregelungen für chronisch Kranke notwendig gewesen, heißt es weiter.

Neue Einnahmequellen?

Zur Diskussion über die Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen wird ausgeführt, dass die Einnahmen zur Zeit aus dem Arbeitsentgelt sowie Renten- und Versorgungsbezügen kommen. Ob das so bleiben könne, müsse mittel- und langfristig überprüft werden. Grundsätzlich glaubt die Regierung, dass derzeit die medizinisch notwendige Versorgung bei stabilen Beitragssätzen in der GKV gesichert werden kann. So werde die positive Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt entsprechende Mittel in die GKV fließen lassen. Zum anderen könnten noch Rationalisierungsreserven gehoben werden. Es sei Ziel der Bundesregierung, durch verbesserte wirtschaftliche Rahmenbedingungen, durch Abbau der Arbeitslosigkeit und Steigerung der Erwerbstätigkeit die Finanzierungsgrundlage in der GKV zu stärken.

Negative Folgen der Budgets?

Darüber hinaus bestätigt die Regierung Auswirkungen der Budgetierung etwa durch Arzneimittelbudgets. Aus Briefen der Patienten an das BMG sei bekannt, dass Ärzte zum Teil Verordnungen auf Privatrezepten angeboten hätten. Das BMG habe die Versicherten darauf aufmerksam gemacht, dass Leistungen, die zum GKV-Leistungskatalog gehörten, nicht privat abgerechnet werden dürften. GKV-Versicherte hätten Anspruch auf Versorgung mit medizinisch notwendigen Arzneimitteln. Allerdings dürfe die Versorgung das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Der Arzt müsse entscheiden, ob eine Verschreibung notwendig sei, er sei zur Ablehnung von Verordnungswünschen verpflichtet, wenn diese medizinisch nicht geboten seien.

Innovationen hineingeschrieben

Die Union hatte auch nachgefragt, wie ein notwendiger Mehrbedarf für eine bestimmte innovative Arzneimittelentwicklung unter den geltenden Arzneibudgets zur Verfügung gestellt werden könne. Hierzu führte die Regierung aus, dass es Aufgabe der Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) sei, die Höhe der Ausgabentöpfe anzupassen.

Ausdrücklich sei ins Gesetz die Einführung neuer Arzneimittel als Kriterium hineingeschrieben worden. Umsetzen müssten das die Ärzte und Kassen. Zur Frage der Steuerungsmöglichkeiten der Mediziner wird in der Antwort auf das gemeinsame Schnellinformationssystem der Spitzenverbände der Krankenkassen verwiesen, welches die Kassen bezogen auf die jeweilige KV in diesem Jahr planen. Künftig werde es noch weitere Instrumente geben. Hier fehlen allerdings genauere Angaben, was sich dahinter verbirgt.

Bald Alternativen

In der Antwort auf die Große Anfrage wird die Ankündigung von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt wiederholt, die bestehenden Arznei- und Heilmittelbudgets durch sinnvolle Alternativen abzulösen. Dieser Dialog sei im Gang.

GKV-Leistungskatalog

Eine grundsätzliche Reduzierung des jetzigen Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung lehnt die Bundesregierung ab. Nicht dieser sei das Hauptproblem der GKV. Stattdessen würden derzeit unwirtschaftliche Leistungen und unter Missachtung von Qualitätsanforderungen erbracht. Daher sei das Ziel, Über-, Unter- und Fehlversorgung zu vermeiden und mehr auf Qualitätssicherung zu setzen. Den Leistungskatalog der Kassen an die medizinisch-technische Entwicklung anzupassen, sei eine Daueraufgabe. Die Regierung hält es für wichtig, dass die solidarische Krankenversicherung den Versicherten die notwendigen Leistungen möglichst umfassend zur Verfügung stellen muss, sie erteilt der Forderung nach Grund- und Wahlleistungen damit eine Absage. Allerdings hält auch das BMG eine stärkere Eigenvorsorge und Selbstverantwortung der Bürger für ihre Gesundheit für notwendig. Es sei erforderlich, den Leistungskatalog mit Blick auf die Eigenverantwortung der Versicherten zu überprüfen.

Kastentext

"Die Bundesregierung geht davon aus, dass auch bei der Versorgung mit Arzneimitteln im ambulanten Bereich bedeutsame Wirtschaftlichkeitsreserven bestehen. Diese setzen sich im Einzelnen aus Einsparmöglichkeiten bei Generika, bei pharmakologisch- therapeutisch vergleichbaren Wirkstoffen sowie bei umstrittenen Arzneimitteln zusammen."

Aus: Antwort der Bundesregierung auf eine Große Antwort der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

Die Bundesregierung hält Einsparungen im Bereich der Arzneimittelversorgung durch E-Commerce vom Grundsatz her für möglich, diese könnten aber derzeit nicht beziffert werden. Die Regierung prüfe intensiv, welche Möglichkeiten beim E-Commerce mit Medikamenten bestünden. Dies antwortete das zuständige Bundesgesundheitsministerium (BMG) in Bonn auf eine große Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Zukunft des Gesundheitswesens im Bundestag. Darin bekannte sich das Haus von Ulla Schmidt erneut zur Liste erstattungsfähiger Arzneimittel (Positivliste).

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