Verfassungsbeschwerde gegen ALBVVG

Sanitätshaus: Verfassungsbeschwerde wegen Präqualifizierung

Berlin - 15.12.2023, 15:30 Uhr

Die Stolle Sanitätshaus GmbH Co. KG will gegen das ALBVVG Verfassungsbeschwerde einreichen. (Bild: imago-images / Lobeca)

Die Stolle Sanitätshaus GmbH Co. KG will gegen das ALBVVG Verfassungsbeschwerde einreichen. (Bild: imago-images / Lobeca)


Der Sanitätsdienstleiste Stolle will eine Verfassungsbeschwerde gegen die Aufhebung der Präqualifizierungspflicht für Apotheken bei apothekenüblichen Hilfsmitteln einreichen. Unterstützt werden sie vom Bündnis „Wir versorgen Deutschland“. 

Mit dem Lieferengpassgesetz (ALBVVG) wurde beschlossen, dass Apotheken sich künftig nicht mehr für die Abgabe „apothekenübliche Hilfsmittel“ präqualifizieren müssen. Welche Hilfsmittel darunter fallen, darüber versuchen sich derzeit der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband zu verständigen. Mit einem Ergebnis wird Anfang 2024 gerechnet.

Unmut über diese neue Regelung äußerten von Anfang an die Sanitätshäuser. Nun hat die Stolle Sanitätshaus GmbH Co. KG eine Verfassungsbeschwerde gegen das ALBVVG eingereicht: „Mit der einseitigen Befreiung der Apotheken von der Präqualifizierung hat der Gesetzgeber kurzerhand den fairen Wettbewerb sowie einheitliche Qualitätsstandards zwischen Apotheken und Sanitätshäusern über Bord geworfen“, sagte der Stolle-Geschäftsführer Detlev Möller an diesem Donnerstag.

Es handle sich um eine „eklatante Verletzung des Allgemeinen Gleichheitsgrundsatzes und der Berufsausübungsfreiheit“, die man nicht hinnehmen werde. Daher reiche man Verfassungsbeschwerde ein. Die „fortgesetzte politische Ignoranz gegenüber den Sanitätshäusern und der mittelständisch geprägten Struktur in der Hilfsmittelversorgung“ müsse ein Ende haben. „Statt Geschenke an die Apothekerlobby zu verteilen, sollte die Politik endlich eine vernünftige, einheitliche und qualitätssichernde bürokratische Entschlackung bei der Präqualifizierung in Angriff nehmen“, wird Stolle-Geschäftsführer Möller zitiert.

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Unterstützt wird die Beschwerde von „Wir versorgen Deutschland“ (WvD). Das Bündnis hatte bereits in der öffentlichen Anhörung zum ALBVVG im Juni Kritik an der Gesetzesänderung geäußert. Laut WvD könnten damit eine Reihe von Leistungen in Apotheken erbracht werden, die bisher vor allem durch die Sanitätshäuser geleistet wurden.

Entbürokratisierung für alle Hilfsmittelleistungserbringer

In einer Pressemitteilung vom Freitag fordert das Bündnis „zeitnahe politische Maßnahmen zur Entbürokratisierung, die sich an den Prinzipien des fairen Wettbewerbes und einheitlicher Qualitätsstandards für alle Hilfsmittelleistungserbringer orientieren“. Laut den WvD-Generalsekretären Kirsten Abel und Patrick Grunau müsse ein langer Rechtsstreit vermieden werden. Man stehe „als Verband bereit, gemeinsam mit allen relevanten gesundheitspolitischen Akteuren an einer solchen einheitlichen Lösung für die Hilfsmittelversorgung zu arbeiten“.


Michael Zantke, Redakteur, DAZ
redaktion@daz.online


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4 Kommentare

Haben Sanitätshäuser nicht andere Probleme?

von Dr. Stephan Hahn am 16.12.2023 um 9:20 Uhr

Wenn der Hilfsmittelmarkt komplett in die Sanitätshäuser abwandern würde, was wäre denn dann? in unserer Nachbarschaft sitzt ein Sanitätshaus, zu dem wir freundschaftliche Beziehungen haben. Vieles wird dort nicht mehr angeboten, weil es sich nicht mehr rechnet. Personal ist auch dort Mangelware. Wie soll das denn von wem geleistet werden? Von mittelständischen Unternehmen, die als verteidigungswürdig beschrieben werden, wohl sicher nicht!

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die alltäglichen Fake News

von Kritischer Nachfrager am 15.12.2023 um 17:52 Uhr

Also wenn man diesen Artikel Stück für Stück durchgeht, dann stellt sich die Frage, warum in der heutigen Zeit (oder war das schon immer so) Behauptungen aufgestellt werden, die schon fast justiziabel sein sollten.
1. In Bezug auf Qualitätstandards: Wer behauptet, dass die Präqualifizierung Qualitätsstandards sichert, der hat selbst noch nie eine solche Präqualifizierung durchgeführt. Obwohl wir uns an alle Regeln und Vorgaben halten, sollte auch dem einfach Gestricktesten klar sein, dass ein Foto einer Nähmaschine keine Qualitätssicherheit leistet...oder etwa die Anforderung, dass das Anmeßzimmer, das sich seit Jahren nicht räumlich geändert hat (also keine Fenster reingebaut), eines aktuellen Fotos bedarf.
2. Auch ist mir nicht bekannt (hier bin ich wirklich gespannt), ob Sanitätshäuser eine Kontrolle wie Apotheken haben, die ca 2-jährliche durch einen Pharmazierat kontrolliert werden.
3. Als dreiste Unwahrheit stellt sich aber die Behauptung dar, dass ohne Präqualifizierung dann von Apotheken Leistungen erbracht werden könnten, die vorher nur von Sanitätshäusern erbracht wurde. DIe Abgabge von einfachen Hilfsmitteln wie Gehstöcken und ähnlichen Produkten (sogar Rollatoren) kann man auch bei Aldi ohne Präqualifizierung erwerben. Da würde sich rechtlich nichts ändern. Kompressionsstrümpfe wurden schon seit Jahrzehnten vor der Präqualifizierung in Apotheken abgegeben (und die Qualifikation von Krankenkassen geprüft). Also hier käme es auch nicht zu neuen Betätigungsfeldern. Und wie die Sanitätshauslobby sehr gut weiß, gabe es auch schon seit Jahrzehnten Verträge zwischen Leistungserbringern (egal ob Apotheke oder Sanitätshaus) und Krankenkassen, die die Belieferung mit Hilfsmitteln erst ermöglicht. Diese Verträge setzen die eigentlichen Standards und nicht die Präqualifizierung....die Krankenkassen sind da sehr strikt.
Deswegen: Es gibt durch den Wegfall keine neue Konkurrenz für die Sanitätshäuser...im Gegenteil die Fairness wird erst dadurch hergestellt, dass die Apotheken nicht doppelt (durch Pharmazierat und Präqulifizierung (und noch dreifach durch QM-Audit)) kontrolliert werden, während mir bei den Sanitätshäusern nur die Präqualifizierung (und natürlich QMS) einfällt. Die staatlichen Aufsichtsbehörden haben beide Seiten sowieso. Der Wegfall bedeutet vielmehr eine Gleichbehandlung als eine Sonderbehandlung

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AW: die alltäglichen Fake News

von Kritischer Nachfrager am 15.12.2023 um 18:22 Uhr

Nachtrag: die Kritik richtet sich natürlich nicht gegen die DAZ und diesen Artikel

AW: Die ungleichen Spieße

von Stefan Haydn am 15.12.2023 um 19:16 Uhr

Zur Ergänzung sollte man auch mal die Frage stellen, ob die Verträge sich in Apotheken und Sanitätshäusern unterscheiden.
Für Apotheken gilt wenn möglich eine aufzahlungsfreie Versorgung anzubieten.
Komischerweise sind die Kunden mit Kompressionsstrümpfen die von den Sanitätshäusern zu mir wechseln sehr erstaunt, daß sie nur ihre Zuzahlung oder vielleicht mal 10 oder 15€ statt der bisher mehr als 40€ im Sanitätshaus aufzahlen müssen.
Was läuft denn da anders? Oder ist es um die Kontrolle im Sanitätshauswesen so schlecht bestellt?

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