Reform der Patientenberatung

Verlängerung der flexiblen Abgaberegeln: Ausschuss billigt Änderungsantrag

Berlin - 15.03.2023, 18:22 Uhr

Die Verlängerung der flexiblen Regelungen bei Nichtlieferbarkeit hat die nächste Hürde gneommen: den Gesundheitsausschuss. (Foto: Schelbert). 

Die Verlängerung der flexiblen Regelungen bei Nichtlieferbarkeit hat die nächste Hürde gneommen: den Gesundheitsausschuss. (Foto: Schelbert). 


Die vorläufige Verlängerung der flexiblen Abgaberegeln bis zum 31. Juli ist einen weiteren Schritt vorangekommen. Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat den Gesetzentwurf zur Neustrukturierung der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland gebilligt – mitsamt dem erst diese Woche eingebrachten fachfremden Änderungsantrag, der die für die Apotheken so wichtigen Übergangsregeln vorsieht.

Mit einigen Änderungen und zusätzlichen fachfremden Regelungen hat der Gesundheitsausschuss des Bundestages heute den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neustrukturierung der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) gebilligt. Laut einer Mitteilung des Bundestags votierte die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP für die Vorlag. Union und AfD stimmten dagegen, die Linksfraktion enthielt sich. Der Gesetzentwurf soll bereits am morgigen Donnerstag im Plenum verabschiedet werden.

Grundsätzlich geht es darum, die UPD in eine Stiftung bürgerlichen Rechts und damit in eine dauerhafte, staatsferne und unabhängige Struktur unter Beteiligung der maßgeblichen Patientenorganisationen zu überführen.

Für die Apotheken wurde das Gesetzgebungsverfahren deshalb so interessant, weil diese Woche noch ein Änderungsantrag eingebracht wurde, der ihnen auch nach Ostern noch eine flexible Arzneimittelabgabe im Fall der Nichtlieferbarkeit ermöglicht. Zum 8. April läuft nämlich die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung aus – und mit ihr die in der Corona-Pandemie eingeführten erleichterten Abgaberegeln. Die Regelungen haben sich in Zeiten anhaltender Lieferengpässe als wichtiger Anker für eine sichere Arzneimittelversorgung erwiesen. Bis zum 31. Juli 2023 sollen nun Übergangsregelungen im Sozialgesetzbuch V und der Apothekenbetriebsordnung geschaffen werden. Danach soll eine neue Regelung gelten – sie ist im Rahmen des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG) geplant.

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Der Ausschuss billigte überdies weitere fachfremde Änderungsanträge. So soll bei Blutspenden künftig eine Diskriminierung von Männern, die Sex mit Männern haben (MSM), vermieden werden. Zudem wird die Versorgung in der Kinder- und Jugendmedizin sowie in der Kinder- und Jugendpsychiatrie künftig aus dem Ärztebudget herausgenommen. 

Nach der für den morgigen Donnerstag angesetzten abschließenden Lesung im Bundestag muss der Gesetzentwurf noch den Bundesrat passieren. Dessen nächste Plenumssitzung ist am 31. März. Wird das Gesetz rasch danach verkündet, ist die von den Apotheken befürchtete Regelungslücke vorerst geschlossen.


Kirsten Sucker-Sket
redaktion@daz.online


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