Klarstellung des DAV

Apotheke oder Rechenzentrum: Wo der Konnektor steht, spielt keine Rolle

Stuttgart - 09.03.2020, 11:30 Uhr

Laut DAV und GKV-Spitzenverband spielt es für die Refinanzierung keine Rolle, ob der Konnektor wie hier in der Apotheke steht oder im Rechenzentrum. ( t / Foto: Schlebert)

Laut DAV und GKV-Spitzenverband spielt es für die Refinanzierung keine Rolle, ob der Konnektor wie hier in der Apotheke steht oder im Rechenzentrum. ( t / Foto: Schlebert)


Für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI), die beispielsweise für den Zugriff auf E-Rezepte und E-Medikationspläne erforderlich ist, benötigen die Apotheken unter anderem einen Konnektor. Neben dem „klassischen“ Modell, bei dem in jeder Apotheke ein Gerät steht, gibt es außerdem die Variante, einen Konnektor in einem Rechenzentrum zu nutzen. Allerdings gab es hier widersprüchliche Aussagen, dazu ob dieser von der GKV refinanziert wird. Vergangene Woche hat der DAV in einem Schreiben an die Landesverbände die Refinanzierungsfähigkeit nun bestätigt.

Die Deadline, bis zu der sich Apotheken an die TI anbinden müssen, rückt näher. In etwa einem halben Jahr ist es soweit. Dann müssen die erforderlichen Hardware Komponenten angeschafft sein, darunter ein Konnektor sowie Kartenleseterminals. Die Softwarehäuser sind schon eine ganz Weile mit ihren Angeboten auf dem Markt. Sie haben alle gemeinsam, dass jeweils jede Apotheke einen eigenen Konnektor benötigt. Anders beim Angebot der Firma Redmedical, die web- und rechenzentrumbasierte Lösungen für das Gesundheitswesen entwickelt und vertreibt, zum Beispiel eine webbasierte Arztsoftware, ein System für Videosprechstunden und eben auch eine eigene Lösung für den TI-Anschluss für Ärzte und Apotheker. Im Gegensatz zu den gängigen TI-Angeboten steht der Konnektor nicht in der Apotheke oder in der Praxis, sondern im Red-Rechenzentrum. Die Firma selbst nennt das eine „Konnektorenfarm“, die von den Kunden genutzt wird. Die Vorteile für die Apotheke sollen laut Webseite darin liegen, dass angeblich alle regelmäßigen Wartungen, Updates und sonstigen Sicherungsmaßnahmen durch Administratoren der Firma durchgeführt werden. Steht der eigene Konnektor in der Apotheke, müssten sich die Inhaber selbst um Betrieb, Wartung und Updates der Betriebssoftware kümmern sowie bei Ausfall für Ersatz sorgen, heißt es.

Rechenzentrum-Konnektoren refinanzierungsfähig

Allerdings gab es widersprüchliche Aussagen bezüglich der Refinanzierung. Der Deutsche Apothekerverband vertrat die Auffassung und informierte seine Mitglieder entsprechend, dass letztere Variante von der Vereinbarung mit dem GKV-Spitzenverband nicht erfasst ist, wohingegen es für die GKV offensichtlich keine Rolle spielt, wo der Konnektor steht. Auf Nachfrage von DAZ.online erklärte eine Sprecherin, dass nach Auffassung der GKV die Redmedical-Lösung möglich ist.

Dieser Meinung hat sich nun auch der DAV angeschlossen. In einem Schreiben an Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer der Apothekerverbände und –vereine von vergangener Woche heißt es, dass nach Rücksprache und schriftlicher Bestätigung durch den GKV- Spitzenverband man nunmehr mitteilen könne, dass eine Refinanzierung von Komponenten (insbesondere des Konnektors) auch möglich sei, wenn die Endgeräte nur mittelbar in der Apotheke angeschlossen werden. Entsprechend seien die Angebote unter Nutzung von Rechenzentrums-Konnektoren (u.a. auch das Angebot von der Firma Redmedical) refinanzierungsfähig.

DAV: Bestellung von VSDM-Geräten mit dem E-Health-Update steht nichts mehr entgegen

Auch hat der DAV seine Auffassung bezüglich der Bestellung von Konnektoren in der Apotheke geändert. Bislang hatte er immer abgeraten, die Angebote der Softwarehäuser anzunehmen mit der Begründung, dass es sich lediglich um VSDM-Geräte handele, die Refinanzierungsvereinbarung aber nur E-Health-Konnektoren umfasse. Die Option, durch ein Update zum E-Health-Konnektor, die Förderfähigkeit zu erlangen, sah der DAV im Gegensatz zu den Softwarehäusern anscheinend als nicht gegeben an. Nun schreibt der Verband aber, dass nach dem aktuellen Stand der laufenden Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband auch eine Erstattungsfähigkeit von VSDM-Konnektoren mit Update zum E-Health-Konnektor Gegenstand der Änderungsvereinbarung sein werde. Diese Änderungsvereinbarung zur Refinanzierung der erforderlichen TI-Anbindungsaufwendungen befinde sich in der Schlussabstimmung.

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Achtung: Endabrechnung durch den Dienstleister darf erst nach dem Update erfolgen

Somit stehe einer Bestellung von VSDM-Geräten mit dem E-Health-Update (wie am Markt derzeit mehrfach beworben) insoweit nichts mehr entgegen. Bei der Bestellung solle jedoch darauf geachtet werden, dass die Endabrechnung durch den Dienstleister erst nach dem Update auf den E-Health-Konnektor erfolge. 



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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1 Kommentar

DigitalerApothekerVerband ... Prinzip Netzteile ...

von Christian Timme am 09.03.2020 um 13:21 Uhr

Die Digitalisierung hat auch im Jahr 2020 noch ihre Tücken ... jetzt denkt der DAV bei "Steckdosen" sogar schon dezentral ...


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