Bundestag

Petition zum Rx-Versandverbot ist online

Berlin - 17.07.2019, 09:45 Uhr

Die Petition des Pharmaziestudenten Benedikt Bühler zum Rx-Versandverbot wurde am heutigen Mittwochmorgen veröffentlicht und kann ab sofort mitgezeichnet werden. (c / Foto: ptaheute.de)

Die Petition des Pharmaziestudenten Benedikt Bühler zum Rx-Versandverbot wurde am heutigen Mittwochmorgen veröffentlicht und kann ab sofort mitgezeichnet werden. (c / Foto: ptaheute.de)


Die Petition des Pharmaziestudenten Benedikt Bühler für ein Rx-Versandverbot ist seit dem heutigen Mittwochmorgen  online und kann mitgezeichnet werden. Bühler wird in seinem Vorhaben unter anderem von der Noweda unterstützt. Noweda-Chef Michael P. Kuck kündigte an, dass die Genossenschaft die Apotheken mit Plakaten und Infomaterialien zur Petition versorgen werde.

Apotheken können ab heute Unterschriften für den Erhalt der Apotheke vor Ort sammeln. Konkret geht es um eine E-Petition beim Deutschen Bundestag. Die hatte der 19-jährige Pharmaziestudent Benedikt Bühler, der an der Budapester Semmelweis-Universität studiert, schon vor einigen Monaten eingereicht. Der Petitionsausschuss hatte dem Studenten vor einiger Zeit mitgeteilt, dass eine gesonderte Veröffentlichung nicht möglich sei, Bühler hatte aber dagegen protestiert. Seit dem heutigen Mittwochmorgen ist die Petition nun online. Die Mitzeichnungsfrist der Petition ist vom 17.07.2019 bis zum 13.08.2019 (23:59 Uhr) und kann online unter https://epetitionen.bundestag.de unter der ID 94089 im „Petitions-Forum“ eingesehen beziehungsweise online mitgezeichnet werden. Hier ist der direkte Link.

Apotheken, die von der Apothekengenossenschaft Noweda beziehungsweise den Pharmagroßhändlern Leopold Fiebig GmbH oder PharmaPrivat beliefert werden, erhalten heute im Laufe des Tages Plakate und Unterschriftenbögen sowie Postkarten, mit denen Kunden, die ihre persönlichen Daten nicht in eine Liste eintragen möchten, teilnehmen können. Auch das neue Kundenmagazin des „Zukunftspakts“ (Noweda/Burda) berichtet über die Petition. Gegenüber DAZ.online freute sich Noweda-Chef Michael P. Kuck, dass die Petition nun gezeichnet werden kann:


Wir freuen uns, dass wir Herrn Bühler dabei unterstützen konnten, seine Petition durchzusetzen. Es lohnt sich eben, erste Absagen nicht hinzunehmen und hartnäckig am Ball zu bleiben. Jede Chance für die Vor-Ort-Apotheken muss genutzt werden. Wir werden uns auch weiter für die Petition engagieren, indem wir Mitglieder und Kunden der Noweda mit Unterschriftenmaterial und passenden Plakaten versorgen und auch unsere Belegschaft für die Aktion sensibilisieren. Und wir hoffen natürlich, dass sich auch die Apotheken und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit voller Kraft einsetzen. Jetzt sind alle gefragt, um die erforderliche Zahl Unterzeichnerinnen und Unterzeichner für diese wichtige Sache zu gewinnen.“

Noweda-Chef Michael P. Kuck


Wie funktioniert die Unterschriftensammlung in der Apotheke?

Bühler zufolge sollen die Postkarten für eine diskrete Mitzeichnung am besten sofort in einen Rücksendeumschlag gegeben werden oder die Apotheken stellen für ihre Kunden eine nicht einsehbare Box zum Einwerfen auf. Bühler bittet die Apothekenteams, die Plakate sichtbar aufzuhängen und die Mitzeichnungsbögen und Postkarten sowie die Hinweise zum Datenschutz auszulegen. 

Wichtig bei der Unterschriftensammlung vor Ort sei, dass die Apotheken darauf achten, dass die Mitzeichner den ausgeschriebenen Vor- und Zunamen sowie ihre vollständige Adresse (Straße, Hausnummer, PLZ und Stadt) angeben. Andernfalls, so Bühler, sei die Mitzeichnung nicht gültig. Bis Samstag, den 3. August 2019, sollen die Mitzeichnungsbögen an die entsprechenden Großhandlungen beziehungsweise Bühler mit Rücksendeschein zurückgegeben werden.

Benedikt Bühler – Petition
Niddastraße 8
76229 Karlsruhe

Aber auch nach dem 03.08.2019 können weiter Unterschriften gesammelt werden. Diese müssen Bühler zufolge dann bis zum 13. August 2019 direkt an den Petitionsausschuss gefaxt werden. (Faxnummer: 030-22736053)

Petition wurde zunächst abgeschmettert

Der Petitionsausschuss hatte die Petition im Mai 2019 zwar aufgenommen, eine separate Veröffentlichung aber verneint, da sie – so der Ausschuss in seiner Antwort – „sachgleich“ mit einer anderen Petition sei. In der vom Bundestag angeführten Petition ging es um den Ausschluss von (Versand-)Apotheken von der Arzneimittelversorgung, wenn diese nicht an der Notdienstversorgung teilnehmen. Mit Unterstützung des Apothekenrechtsexperten Dr. Morton Douglas legte Bühler jedoch Einspruch ein – und hatte damit nun Erfolg.

Anleitung und FAQ-Video

In einem aktualisierten FAQ-Video erläutert Bühler den Ablauf der Petition. Die Online-Mitzeichnung sei relativ kompliziert, so der 19-Jährige. Deshalb sollten vor allem die Apothekenteams und computeraffine Freunde und Bekannte die Petition online mitzeichnen, damit das erforderliche Quorum nicht nur offline erfüllt wird.



Cornelia Neth, Autorin DAZ.online
redaktion@daz.online


Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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10 Kommentare

Flagge zeigen

von Jan Kusterer am 19.07.2019 um 12:05 Uhr

Es wär ein Statement der Basis, wenn die 50000 innerhalb von einer Woche gezeichnet werden. Bei 160000 Beschäftigten plus Familien sollte das ja kein Problem sein. Ansonsten ist die Resignation durch alle Reihen durchgedrungen.

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Petition

von Thomas Trautmann am 17.07.2019 um 16:08 Uhr

Heute habe ich zusammen mit meiner Frau die Petition unterzeichnet, weil ich diese sehr wichtig finde. Der zeitliche Zusammenhang mit der Kleinen Anfrage der Fraktion der Linken an das BMG ist günstig. Was mich allerdings mit Blick auf das heutige Datum stört, ist der Beginn der Zeichnungsfrist (26.6.). Interessant sind auch die Diskussionsthreads zu der o.g. Petition. Manche zeichnen sich dort durch absolute Unkenntnis von wirtschaftlichen Dingen aus und kommen mit Argumenten, die der Zeitung mit den 4 Buchstaben entsprungen sein könnten.

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Bitte um Antwort

von Hamann am 17.07.2019 um 14:29 Uhr

Was passiert mit den schon gesammelten Unterschriften?

von Hamann am 17.07.2019 um 12:32 Uhr

Die im Mai/Juni gesammelten Unterschriften (auf Papier) werden doch mit berücksichtigt, oder?
Oder müssen alle noch einmal unterschreiben?

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Ja die zählen!

von Cornelia Neth am 17.07.2019 um 18:56 Uhr

Die bisher gesammelten Unterschriften zählen alle!

RX-Versandverbot

von Dr. Radman am 17.07.2019 um 12:35 Uhr

...erledigt.

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Was passiert mit den schon gesammelten Unterschriften?

von Hamann am 17.07.2019 um 12:32 Uhr

Die im Mai/Juni gesammelten Unterschriften (auf Papier) werden doch mit berücksichtigt, oder?
Oder müssen alle noch einmal unterschreiben?

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Der Unterschied!

von Benedikt Bühler am 17.07.2019 um 10:46 Uhr

Sehr geehrter Herr Müller,
diese Petition ist direkt beim Deutschen Bundestag eingereicht. Wenn das Quorum von 50.000 Unterstützern erreicht wurde, muss sich der Petitionsausschuss mit der Petition öffentlich auseinandersetzen.

Bei Herrn Redmann oder den anderen Petitionen wurde die Plattform „openpetition“ gewählt. Diese wird leider vom Deutschen Bundestag nicht anerkannt.

Daher bitte ich jetzt um Ihre Unterstützung!

Mit freundlichen Grüßen
Benedikt Bühler

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AW: Der Unterschied

von Karl Friedrich Müller am 17.07.2019 um 11:34 Uhr

danke

AW: Der Unterschied

von Karl Friedrich Müller am 17.07.2019 um 11:39 Uhr

Ok, erledigt, gezeichnet

Frage

von Karl Friedrich Müller am 17.07.2019 um 10:25 Uhr

Was unterscheidet die von der ersten, die ich schon unterzeichnet habe und niemanden in der Politik interessiert hat?
(Von Herrn Redmann)

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