GKV-Versichertenentlastungsgesetz

Abbau der Kassen-Milliarden soll später kommen

Berlin - 04.06.2018, 12:15 Uhr

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) geht bei seinem Plan, die Kassen zu Beitragssenkungen zu verpflichten, einen Kompromiss ein. (Foto: Imago)

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) geht bei seinem Plan, die Kassen zu Beitragssenkungen zu verpflichten, einen Kompromiss ein. (Foto: Imago)


Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) muss bei seinem ersten großen Gesetzesvorhaben einen Kompromiss eingehen. Spahn hatte mit dem GKV-Versichertenentlastungsgesetz geplant, die Kassen ab Januar 2019 dazu zu verpflichten Stück für Stück ihre Milliarden-Rücklagen in Formen von Beitragssenkungen abzuschmelzen. Dafür gab es ordentlich Kritik, teils auch aus den eigenen Reihen. Jetzt verschiebt Spahn einen wichtigen Teil des Gesetzes.

Nach einem geänderten Entwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium soll die Verpflichtung zum Rücklagen-Abbau erst ab dem 1. Januar 2020 angewendet werden. Zudem wird sie an die Bedingung geknüpft, dass bis dahin eine Reform des Finanzausgleichs unter den Kassen erfolgt ist. Das geht aus der Kabinettsvorlage hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zur Erklärung: Schon seit Längerem ist eine Reform des sogenannten Morbi-RSA geplant, das ist der finanzielle Ausgleichsmechanismus, der dafür sorgen soll, dass die Gelder aus dem Gesundheitsfonds fair unter den Krankenkassen aufgeteilt werden.

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Spahn hatte vor einigen Wochen einen ersten Referentenentwurf zum sogenannten GKV-Versichertenentlastungsgesetz vorgelegt. Neben dem umstrittenen Rücklagen-Abbau enthält das Gesetz auch Vorhaben, auf die sich Union und SPD in den Koalitionsverhandlungen verständigt hatten. So sollen nach dem 1. Januar 2019 die bisher allein von den Kassenmitgliedern zu zahlenden Zusatzbeiträge wieder zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen werden. Damit sollen die Versicherten um 6,9 Milliarden Euro entlastet werden. Das Gesetz soll voraussichtlich in der kommenden Woche vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht werden.

Mit seinen weitergehenden Plänen für die Beitragssenkungen war Spahn aber beim Koalitionspartner SPD, aber auch in der Union auf Widerstand gestoßen. Die SPD hatte den nicht im Koalitionsvertrag stehenden Vorstoß abgelehnt, weil Geld für Pflege-Verbesserungen gebraucht werde und bald wieder höhere Beiträge drohen könnten. Spahn hatte darauf gepocht, dass dennoch Spielraum für Beitragssenkungen vorhanden sei. Laut Entwurf wären ab 2020 Senkungen von bis zu 1,5 Milliarden Euro jährlich möglich.

Die Krankenkassen begrüßten die Änderungen. „Es ist gut, dass jetzt keine kurzfristigen Maßnahmen zur Zwangsabsenkung von Zusatzbeiträgen mehr geplant sind“, sagte der Sprecher des GKV-Spitzenverbandes, Florian Lanz. Aber auch für die Zukunft gelte, dass eine Krankenkasse im Wettbewerb die Entscheidung über den Zusatzbeitragssatz am besten selbst treffe.


bro / dpa
brohrer@daz.online


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