Skandal um mögliche Unterdosierungen

Hatte der Zyto-Apotheker psychische Probleme? 

22.02.2018, 17:50 Uhr

Am heutigen Donnerstag brachte die Verteidigung eine Hirnschädigung von Peter S. als einen Grund für mögliche Minderdosierungen uns Spiel. (Foto: dpa)

Am heutigen Donnerstag brachte die Verteidigung eine Hirnschädigung von Peter S. als einen Grund für mögliche Minderdosierungen uns Spiel. (Foto: dpa)


Laut Gericht drohen bis zu zehn Jahre Haft

Vergangene Woche hatte das Gericht einen rechtlichen Hinweis erteilt, dass dem Angeklagten bis zu zehn Jahre drohten – da nach vorläufigen Überlegungen eine Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz in besonders schwerem Fall möglich sei. Dies wäre möglich, wenn die Richter den Angeklagten schuldig sprechen, die Gesundheit einer großen Zahl von Menschen gefährdet zu haben. Die Verteidiger brachten am heutigen Donnerstag vor, dass Hidding gesagt habe, S. könne womöglich keine konkrete Unterdosierung nachgewiesen werden, da auch Kollegen Zytostatika hergestellt hätten – doch könne S. prinzipiell wegen „Organisationsverschuldens“ verurteilt werden, da er für die Herstellungen seiner Apotheke verantwortlich sei. 

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„Wesentliche Behauptungen der Anklage sind nicht mehr aufrechtzuerhalten“, erklärte ein Verteidiger laut WAZ daraufhin heute – ein Kollege forderte von Hidding eine Präzisierung der rechtlichen Hinweise. Die Beweisaufnahme habe keine Anhaltspunkte für eine vorsätzliche Unterdosierung der Krebsmedikamente ergeben, erklärte die Verteidigung, die von „offensichtlichen Beweisnöten“ sprach. „Es ist völlig unklar, wer was wann getan hat“, erklärte ein Verteidiger des Apothekers. Die Herstellung unter Zeitdruck, von der mehrere Zeugen berichtet hatten, könne statistisch gesehen schnell zu Fehlern führen, erklärte die Verteidigung laut „Correctiv“: Mangelnde Kontrollen würden zudem ermöglichen, dass eine mögliche „unverschuldete Unterdosierung“ über Jahre unentdeckt bleiben könne.

Die Anwälte von S. brachten in Bezug auf Aussagen, S. habe gegen Hygienestandards verstoßen und in Straßenkleidung im Reinraumlabor gearbeitet, außerdem vor, es gebe in der Apothekenbetriebsordnung keine genauen Angaben zur nötigen Schutzkleidung. Auch habe sich im Rahmen der Beweisaufnahme „keine überdurchschnittliche Zahl von Blutvergiftungen“ ergeben, berichtet das Recherchebüro. Prüfberichte eines Labors sollen für die Jahre 2012 bis 2015 außerdem keine Kontaminierung von Werkbänken gefunden haben.



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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2 Kommentare

Approbation

von Holger am 23.02.2018 um 8:21 Uhr

Na dann ist die Rechtslage doch einfach?
Er muss rückwirkend zum Ereignis die Approbation entzogen bekommen. All das seit diesem Tag erwirtschaftete Vermögen wird eingezogen und unter den Geschädigten verteilt. /Satire mode off (leiider!)

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Zyto- Apotheker

von Alexander Zeitler am 22.02.2018 um 18:36 Uhr

10 Jahre sind für den noch viel zu wenig.
Klar: jetzt hats der Arme an der Waffel und kann für nix.
Anwälte geben sich für Gerld auch für alles her.

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