Skandal um mögliche Unterdosierungen

Hatte der Zyto-Apotheker psychische Probleme? 

22.02.2018, 17:50 Uhr

Am heutigen Donnerstag brachte die Verteidigung eine Hirnschädigung von Peter S. als einen Grund für mögliche Minderdosierungen uns Spiel. (Foto: dpa)

Am heutigen Donnerstag brachte die Verteidigung eine Hirnschädigung von Peter S. als einen Grund für mögliche Minderdosierungen uns Spiel. (Foto: dpa)


„Habgier ist dem Angeklagten wesensfremd“

Auch habe der Apotheker laut früherer Zeugenaussagen weder Anweisungen zu Unterdosierungen gegeben noch Mitarbeitern über derartige Taten berichtet, betonten die Verteidiger. Sie bestritten, dass es überhaupt ein Tatmotiv gebe. In der vergangenen Woche war ein Schreiben eines Anwalts von S. aus einem früheren Ermittlungsverfahren verlesen worden, laut dem der Apotheker sozial sehr stark engagiert sei und es ihm ein besonderes Bedürfnis sei, schwerkranken Patienten zu helfen. Nach dem Verteidiger sei S. ein „guter Mensch” und „Habgier ist ihm wesensfremd“. Ohnehin hätten bei durchgehenden Unterdosierungen Ärzte etwas merken müssen, argumentierte der Verteidiger bei dem später eingestellten Verfahren. „Man beißt nicht in die Hand, die einen füttert“, heißt es in dem Schreiben außerdem: Je früher ein Patient sterbe, desto weniger verdiene der Apotheker an ihm. Daher seien Minderdosierungen unwirtschaftlich – und ohnehin menschenverachtend. Laut „Correctiv“ verwies der Verteidiger damals auf eine „lückenlose Dokumentation“ der Einkäufe der Apotheke.

Antrag, Händler zu vernehmen, abgelehnt

Das Gericht lehnte am heutigen Donnerstag den Antrag der Verteidiger ab, einen Händler zu vernehmen, der auf Kosten des Apothekers teure Möbel an einen Hexal-Vertreter geliefert haben soll. Laut Hidding könnten die angeblichen Zahlungen nicht zwingend den Schluss zulassen, dass S. auf diesem Wege schwarz Krebsmittel eingekauft habe – dies hatte die Verteidigung vorgebracht, um die erheblichen Differenzen zwischen Ein- und Verkauf zumindest teilweise zu erklären. Hidding bezog sich außerdem auf die Aussage des Hexal-Vertreters, er habe S. keine Zytostatika schwarz verkauft. Auch lehnte der Richter den Antrag von Nebenklägern ab, eine Fernsehreportage zum Fall als Beweismittel in das Verfahren einzubringen.

Mehr zum Thema

Für den erst in der zweiten Märzwoche fortgesetzten Prozess lud das Gericht erneut zwei Sachverständige vom Paul-Ehrlich-Institut sowie vom Landeszentrum Gesundheit, nach deren Analysen in der Apotheke sichergestellte Zytostatika teils deutlich unterdosiert waren. Die Verteidiger hatten vorgebracht, die Analysen seien unzuverlässig, was die beiden Behördenvertreter vor Gericht dementiert hatten. Ob zwei Sachverständige für den selben Tag geladen werden, die laut den Verteidigern Mängel an den Untersuchungen sehen, ist bislang noch unklar



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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2 Kommentare

Approbation

von Holger am 23.02.2018 um 8:21 Uhr

Na dann ist die Rechtslage doch einfach?
Er muss rückwirkend zum Ereignis die Approbation entzogen bekommen. All das seit diesem Tag erwirtschaftete Vermögen wird eingezogen und unter den Geschädigten verteilt. /Satire mode off (leiider!)

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Zyto- Apotheker

von Alexander Zeitler am 22.02.2018 um 18:36 Uhr

10 Jahre sind für den noch viel zu wenig.
Klar: jetzt hats der Arme an der Waffel und kann für nix.
Anwälte geben sich für Gerld auch für alles her.

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