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Rx-Boni-Verbot
EuGH-Entscheid – welche Prognose stimmt?
Luxemburg - 18.10.2016, 17:30 Uhr

Luxemburg, 3. Juni 2016: Seine Ausführungen im Schlussantrag lassen die Apotheker das Schlimmste befürchten: Maciej Szpunar, Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH). Er erklärt, es verstoße gegen europäisches Recht, wenn sich auch ausländische Versandapotheken an das deutsche Preisrecht halten müssen. DocMorris & Co. müssten deutschen Kunden Rx-Boni gewähren dürfen – auch wenn dies deutschen Apotheken verwehrt ist.

EuGH-Entscheid? Egal – selbst wenn die Richter das deutsche Verbot für europarechtswidrig erklären würden – auf deutsche Apotheken hätte dies keine unmittelbare Auswirkung. Das betonte der Apothekenrechtsexperte Dr. Elmar Mand beim Apothekerforum Brandenburg. Wer dennoch Rx-Boni anbiete, müsse mit Abmahnungen rechnen.

Auf alles vorbereitet: Die deutschen Versandapotheken. Im Gespräch mit DAZ.online erklärt Christian Buse, Vorsitzender des Bundesverbandes Deutscher Versandapotheken, die Strategie der inländischen Internet-Anbieter. O-Ton: „Es kann nicht sein, dass es nach dem EuGH-Urteil zu einer Inländerdiskriminierung kommt. Warum sollten dann deutsche (Versand-)Apotheken etwas nicht dürfen, was Versender aus anderen europäischen Ländern dürfen?!“

Er galt als der „Totengräber der Apotheker“. Ex-Celesio-Chef Dr. Fritz Oesterle hatte nur ein Ziel vor Augen: Die Deregulierung des Apothekenmarktes. Im ersten Interview seit Jahren erklärt Oesterle, dass er nach dem EuGH-Urteil zu Rx-Boni leicht chaotische Zustände erwartet, wenn dies pro Rx-Boni ausfällt. „Eine solche Entscheidung liefe in ihrer finalen Wirkung – auch in Deutschland – auf einen gerichtlich verordneten Preiswettbewerb auch bei Rx-Arzneimitteln hinaus, und wäre damit also das Ende einheitlicher Rx-Preise in der Apotheke. Mit diesem Szenario dürften viele Marktbeteiligten überfordert sein.“

Die ABDA erklärte zunächst, sie werde bezüglich des EuGH-Verfahrens zu Rx-Boni keine übereilten Forderungen stellen. Dann erklärte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt im August in einem Zeitungsbericht: „Für den Fall, dass das Gericht tatsächlich dem Generalanwalt folgt, plädiert ABDA-Chef Schmidt für ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Medikamenten.“ Auf dem DAT 2016 in München vertrat die ABDA zudem die Position, dass die Landesbehörden den Preismarkt kontrollieren sollen.

Vertraut dem EuGH: Der Hamburger Kammerpräsident Kai-Peter Siemsen erklärte auf der Kammerversammlung im Sommer, er sei guten Mutes, dass das Gericht seiner Rechtsprechung treu bleibe und „dem fast ausschließlich politischen und argumentationsarmen Statement des Generalanwalts nicht folgen wird“. Er folgerte, politischer Aktionismus sei derzeit nicht angebracht. Die Apotheker sollten sich nicht von populistischen Äußerungen zu diesem Thema verrückt machen lassen.

ABDA-Chefjurist Lutz Tisch ist zuversichtlich, dass der EuGH bestätigen wird, dass die deutsche Preisbindung für Rx-Arzneimittel auch für ausländische Versender gilt. Die anderslautenden Schlussanträge des Generalanwalts seien nicht überzeugend, sagte Tisch Ende Juni in Stuttgart: ABDA braucht erst einmal keinen Plan B.

Warnt vor Rabattschlacht: Sollte der EuGH dem Plädoyer des Generalanwalts folgen, könnte es in Deutschland einen noch nie da gewesenen Preis- und Rabattkampf auf dem Apothekenmarkt geben. Davor warnte Hans-Peter Hubmann, Vorsitzender des Bayerischen Apothekerverbandes, auf dem Bayerischen Apothekertag in Straubing.

Was ist von den Schlussanträgen des Generalanwalts zum Rx-Boni-Verbot zu halten? Und was wäre, wenn der Europäische Gerichtshof ihnen folgen würde? Lesen Sie eine rechtliche Einschätzung von Dr. Elmar Mand.

Der Freiburger Rechtsanwalt Morton Douglas glaubt nicht, dass die deutschen Apotheken nach einem EugH-Urteil zugunsten der EU-ausländischen Konkurrenz stillhalten würden. Er erwartet, dass sie ebenfalls in die Boni-Offensive gehen, nötigenfalls mit einem Modell à la Vorteil24. Douglas ist überzeugt: Ein Urteil des EuGH, das den Schlussanträgen des Generalanwalts folgt, hätte weitreichendere Konsequenzen als eines, das das Fremd- und Mehrbesitzverbot aufgehoben hätte. Das gesamte Arzneimittelpreisgefüge stehe auf dem Spiel.

Egal wie: Die niederländische Versandapotheke DocMorris will ihren Rx-Anteil steigern. Gemeinsam mit einer PR-Agentur hatten sie im September eine aufwendige Werbekampagne entworfen, die nun deutschlandweit an den Start geht. Gerade mit Blick auf das noch ausstehende Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Zulässigkeit von Rx-Boni wolle man in Deutschland das Geschäft mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ausbauen, sagte CEO Walter Oberhänsli. „Falls das Rabattverbot fällt, würde dies diesem Geschäftsfeld sicherlich starken Auftrieb geben. Bis 2012, das heißt vor der Festpreisverordnung, ist DocMorris rund zehn Prozent im Jahr gewachsen.“
Am morgigen Mittwoch fällt der Europäische Gerichtshof erneut eine für deutsche Apotheken wegweisende Entscheidung. Die Erwartungen und Hoffnungen sind unterschiedlich – wie ein Blick in unsere Fotostrecke zeigt.
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2 Kommentare
der Markt wird es schon richten!
von Dr. Markus Junker am 05.08.2019 um 19:13 Uhr
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Untergang
von Frank ebert am 18.10.2016 um 19:10 Uhr
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