EuGH? Egal!

Rx-Boni-Verbot bleibt für deutsche Apotheken bestehen

Briesen/Mark - 26.09.2016, 10:40 Uhr

Dr. Elmar Mand betont: Für deutsche Apotheken ändert sich nach dem anstehenden EuGH-Urteil rechtlich nichts – egal, wie es ausfallen wird. (Foto: Baumgart/AVB)

Dr. Elmar Mand betont: Für deutsche Apotheken ändert sich nach dem anstehenden EuGH-Urteil rechtlich nichts – egal, wie es ausfallen wird. (Foto: Baumgart/AVB)


Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Zulässigkeit von Rx-Boni EU-ausländischer Versandapotheken rückt näher. Selbst wenn die Richter das deutsche Verbot für europarechtswidrig erklären – auf deutsche Apotheken hätte dies keine unmittelbare Auswirkung. Das betonte der Apothekenrechtsexperte Dr. Elmar Mand beim Apothekerforum Brandenburg.

Am 19. Oktober wird der Europäische Gerichtshof (EuGH) sein Urteil im Rechtsstreit zwischen der Wettbewerbszentrale und der Deutschen Parkinson Vereinigung verkünden. Er muss entscheiden, ob die Selbsthilfeorganisation ihre Mitglieder auf die besonderen Boni hinweisen durfte, die die niederländische Versandapotheke DocMorris ihnen bieten wollte. Sprich: Ist es mit dem für Europa geltenden Prinzip des freien Warenverkehrs vereinbar, dass Deutschland von EU-ausländischen Apotheken das gleiche verlangt wie von deutschen: nämlich fixe Preise für verschreibungspflichtige Arzneimittel?

Dr. Elmar Mand, Mitglied der Forschungsstelle für Pharmarecht der Universität Marburg, zeigte sich von Anfang an sehr zuversichtlich: Er hält die deutsche Regelung, nach der sich auch EU-ausländische Versandapotheken an die Arzneimittelpreisverordnung halten müssen, wenn sie Arzneimittel an Kunden in Deutschland verschicken, für europarechtskonform.  

Anders sieht es der Generalanwalt am EuGH, Maciej Szpunar. In seinen Schlussanträgen führte er aus, dass die Regelung gegen den freien Warenverkehr verstoße und auch nicht aus Gründen des Gesundheitsschutzes gerechtfertigt sei. Angesichts dieser Vorlage für die Luxemburger Richter warten die Apotheker hierzulande mit einer gewissen Anspannung auf das Urteil. Sollte das deutsche Rx-Boni-Verbot für EU-ausländische Versandapotheken tatsächlich kippen, sehen offenbar viele Apotheker schon den großen Preiskampf kommen.

Abmahnungen bei Verstößen gegen das Preisrecht wären sicher

Beim Apothekerforum Brandenburg, einer Fortbildungsveranstaltung des Apothekerverbands Brandenburg, warnte Mand jedoch: Auch wenn es zu einem Sieg für DocMorris & Co. kommen sollte, würde sich dies nicht unmittelbar auf die deutschen Apotheken auswirken. Der EuGH würde dann lediglich feststellen, dass die Arzneimittelpreisverordnung auf ausländische Apotheken nicht anwendbar ist, wenn sie Arzneimittel nach Deutschland versenden. Die deutschen Apotheken müssten sich nach wie vor an die geltenden Vorgaben zum Preisrecht halten. Zwar wäre dies zweifelsfrei ein Fall von Inländerdiskriminierung. Aber: „Inländerdiskriminierung ist rechtlich völlig irrelevant“, betonte der Jurist. Auf dem Rechtsweg könne man hiergegen nicht vorgehen. Wer sich dann an die bestehenden deutschen Regelungen nicht halte, müsse damit rechnen, dass es  „Abmahnungen hagelt“. Möglicherweise könnten auch Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden. Die Apothekerkammern und auch die Mitbewerber könnten wettbewerbs- und berufsrechtlich gegen solche Verstöße vorgehen. Das könne auf jeden Fall sehr teuer werden, mahnte Mand.

Klar ist, dass eine solche Inländerdiskriminierung auf Dauer inakzeptabel ist. Wie der Gesetzgeber damit umgehen wird, muss man sehen. Eine Möglichkeit wäre, den Rx-Versand ganz zu verbieten. Dass dies mit dem Europarecht vereinbar ist, hat der EuGH in seinem ersten DocMorris-Urteil im Jahr 2003 entschieden. Allerdings, so Mand, gebe es auch noch andere Wege, über die der Gesetzgeber nachdenken könne.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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4 Kommentare

RX-Boniverbot

von Peter Bauer am 26.09.2016 um 14:35 Uhr

Wenn ausländische Versandapotheken Rx-Rabatte geben dürfen und das maximal auf die gesamte Zuzahlung ,dann möchte ich den Stammkunden aus meiner Apotheke sehen,der seine Dauermedikation früher später nicht dort bestellt.Und ich könnte es demjenigen gar nicht verübeln.Ich denke das wird rasend schnell durch die Medien gehen,und selbst ältere ,oftmals mit geringer Rente,werden relativ schnell ihre Stammapotheke nur noch wegen der Apothekenumschau aufsuchen .Wenn ich mir vorstelle,dass ich 30 bis 50%meiner Stammkunden,die die finanzielle Basis meiner Apothekenexistenz darstellen,verlieren könnte,brauche ich nicht mehr lange rechnen bis mein Laden geschlossen hat.Hier geht es schlichtweg neben jeder einzelnen Apothekerexistenz um das gesamte Versorgungsystem.Ich glaube beim Gedanken an das was dann kommen könnte, kann nur ein Jurist oder BWLer irgendetwas von Abmahnungen schwafeln.Wenn man 1000€ Rente hat und alle paar Wochen 20 oder 30€ oder noch mehr in der Apotheke auf den Tisch blättern muß oder ich die Möglichkeit habe dasselbe für lau zu erhalten,dann muß man nicht besonders helle auf der Platte sein,dass die zweite Möglichkeit gewählt wird.Nur von einer Akutmedikation und der Notdienstpauschale werden wir nicht überleben können.Ich möchte auch nicht wissen wieviel Kollegen das finanzielle Wasser jetzt schon bis zu Kinnlade reicht.Und wenn diese dann runterfällt angesichts fehlender Dauerverordnungen geht das Absaufen ratz-fatz.Und die Erfahrungen aus der Vergangenheit zeigen,dass unsere Regierung von einem außerordentlichen Phlegma geplagt wird,so dass eine Gegenmaßnahme in vielen Fällen zu spät kommen wird.Ausserdem wird erst mal den Apothekern "Jammern auf hohem Niveau"unterstellt.Und außerdem "müsse" man ja erstmal das Gutachten zum "gerechten"Apothekehonorar.Ich habe erstmal alle Investitionen in meine Apotheke bis zur Verkündigung dieses Urteils auf Eis gelegt.
Wer denkt das wird doch alles gar nicht so dramatisch sein,der kennt die Menschen schlecht.

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AW: Gehüpft wie gesprungen?

von Michael Mischer am 27.09.2016 um 8:44 Uhr

Ich sehe gerade schwarz: Sollte der EuGH tatsächlich gegen das Rx-Boni-Verbot entscheiden, ist in jedem Fall Schicht im Schacht.

Ein Rx-Versandverbot? Glaubt ihr daran, dass das passieren könnte? Der Zug ist doch abgefahren; das EuGH-Urteil, nach dem ein Verbot statthaft wäre, wurde doch seitens der Politik bewusst ignoriert.

Also bleibt doch nur die Freigabe der Rx-Boni auch für deutsche Apotheken - und das race to the bottom kann starten. Denn wer die Boni nicht gibt, hat genau das beschriebene Kundenbindungsproblem. Aber wer unter uns kann ernsthaft bei jeder Verordnung auf 5-10€ verzichten? Miete, die Angestellten und selbst leben will man ja auch noch.
Fast bin ich versucht zu hoffen, dass die Krankenkassen die Rx-Boni abschöpfen - nach dem Motto: Warum sollte der Patient Boni erhalten, die Rechnung zahlen doch wir. Dann wäre der Anreiz für die Kunden weg und der Wettbewerb wieder gezügelt.

Aber vielleicht übertreibe ich ja auch nur.

NATÜÜÜRLICH

von Christiane Patzelt am 26.09.2016 um 13:45 Uhr

bleibt für uns verboten, was Anderen erlaubt wird! Natürlich dürfen nur die Niederländer Rabatte bieten! Natürlich dürfen nur die Niederländer Strafzahlungen ignorieren! Natürlich müssen Niederländer nicht nach Tarif bezahlen! Natürlich müssen die Niederländer auch keine Steuern in D bezahlen!

Wie unfair und ungerecht kann es eigentlich noch werden? Nein, ich will keine Rabatte geben, nein, ich werde gar keine geben können, sonst wird meine Apotheke eine traurige Schlagzeile in der Märkischen Allgemeinen Zeitung. Aber dieses Schulterzucken und "egal wie es ausgeht, für euch gelten andere Regeln" ist doch nahezu unerträglich!

Ich als Selbstständige starre auf jeden Fall wie ein Kaninchen auf die Schlange an diesem Tag auf die Schlagzeile--mich macht dieses Urteil hochgradig nervös und keiner sagt mir, wie es weiter geht, wenn DocMorris Rabatte auf RX geben darf!
Ach falsch, ich weiß ja dann schonmal, dass ich genau das nicht darf....

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AW: Steuer

von Peter Lahr am 26.09.2016 um 14:38 Uhr

Ich schätze es würde schon reichen, wenn die Kassen Auslandsversendern nur noch die netto Summe überweisen würden. Sie jammern ja, das sie die Umsatzsteuer nicht separat abführen können aber im Rechnungen kürzen sind sie ja mehr als geübt. Einfach anhand der IK die USt. runter und dann mal schauen wie unser Staat an das Geld kommt. In jedem Fall besser als brutto nach Holland zu überweisen und zu hoffen dass die Kohle wiederkommt. So eine Sonderregelung würde ich als Staat sofort versuchen umzusetzen und diese würde anhand der individuellen IK auch kein Problem darstellen, ebenso sollte es für den Staat auch kein Problem sein den Kassen anhand der netto Summe die an eine Auslands IK überwiesen wurde eine Umsatzsteuer Rechnung zu präsentieren.

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