DAZ aktuell

Rx-Boni-Urteil am 19. Oktober

Entscheidung des EuGH über Preisbindung für EU-ausländische Versandapotheken

BERLIN (bro/ks) | Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) über die Rechtmäßigkeit des Verbots von Rx-Boni ausländischer Versandapotheken rückt näher. Wie ein Sprecher des Gerichts gegenüber der DAZ bestätigte, soll das Urteil am 19. Oktober verkündet werden – in der Woche nach dem Deutschen Apothekertag.
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Der Hammer fällt am 19. Oktober.Dann entscheidet der EuGH, ob das Rx-Boni-Verbot mit Europarecht vereinbar ist und somit bestehen bleibt.

Im Verfahren der Wettbewerbszentrale gegen die Deutsche Parkinson Vereinigung steht die Arzneimittelpreisverordnung auf dem Spiel. Die Frage ist: Gelten die deutschen Fix-Preise für verschreibungspflichtige Arzneimittel auch für EU-ausländische Versandapotheken? Die Deutsche Parkinson Vereinigung hatte bei ihren Mitgliedern für besondere Boni bei einer Rezept­einlösung bei DocMorris geworben. Das beanstandete die Wettbewerbszentrale. Der Fall landete – obwohl die Rechtsfrage eigentlich schon durch den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes geklärt schien – vor dem EuGH.

Nach der mündlichen Verhandlung im März hatte der polnische Generalanwalt Maciej Szpunar seine Schlussanträge Anfang Juni veröffentlicht. Er vertritt die Auffassung, dass das Rx-Boni-Verbot für DocMorris & Co. nicht mit Europarecht – genau genommen dem freien Warenverkehr – vereinbar ist. Selbst wenn deutschen Apotheken solche Boni verboten blieben: Ihren ausländischen Mitbewerbern müssten sie zugestanden werden.

Das Gericht ist an die Schlussanträge nicht gebunden. Es folgt ihnen aber in der Mehrzahl der Fälle. Anders war es etwa beim EuGH-Urteil im ersten DocMorris-Streit, damals ging es um die Zulässigkeit des Versandhandels. Die Generalanwältin hielt das deutsche Versandverbot für Arzneimittel für europarechtswidrig. Das Gericht differenzierte: Ein Rx-Versandverbot, das ein Mitgliedstaat aus Gründen des Gesundheitsschutzes erlassen hat, könne durchaus zulässig sein. Lediglich für OTC-Arzneimittel dürfe es ein solches Verbot nicht geben. Im zweiten DocMorris-Verfahren, in dem das deutsche Fremdbesitzverbot für Apotheken zu prüfen war, plädierte der Generalanwalt für eine Vereinbarkeit mit dem Europarecht – und das Gericht folgte ihm.

„Plan B“ wohl kein Thema auf dem Apothekertag

Wenige Tage vor der Urteilsverkündung im dritten DocMorris-Verfahren vor dem EuGH werden in München der Deutsche Apothekertag und die Expopharm stattfinden. Die Spannung dürfte groß sein. Denn wenn die Luxemburger Richter die Rx-Preisbindung für EU-ausländische Apotheken kippen, steht für einige Beobachter auch die Regelung für deutsche Apotheken auf der Kippe. Es wäre ein Fall von Inländerdiskriminierung – und ­sicher gibt es streitbare Apotheker, die diese nicht auf sich sitzen lassen wollen.

Doch über einen „Plan B“ für den Fall ­eines für die deutschen Apotheker ­negativen Urteils wird man wohl auch in München nicht reden. ABDA-Präsident Friedemann Schmidt und Chef­jurist Lutz Tisch hatten zuletzt wiederholt betont, ein solcher müsse nicht erarbeitet werden. Erst nach dem Urteil wolle man sich zu etwaigen Konsequenzen äußern. |

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