Kabinettsentwurf AM-VSG

Mehr Geld für Apotheker, Aus für Zyto-Verträge

Berlin - 07.10.2016, 11:20 Uhr

Zwei Geschenke: Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) kann den Apothekern am kommenden Mittwoch voraussichtlich berichten, dass sie mehr Honorar bekommen und die Zyto-Ausschreibungen gestoppt werden. (Foto: dpa)

Zwei Geschenke: Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) kann den Apothekern am kommenden Mittwoch voraussichtlich berichten, dass sie mehr Honorar bekommen und die Zyto-Ausschreibungen gestoppt werden. (Foto: dpa)


Umsatz-Schwelle, Vertraulichkeit, Preismoratorium

Außerdem enthält das Gesetz mehrere Maßnahmen, die insbesondere die Pharmaindustrie betreffen. Einige davon resultieren aus den Ergebnissen des Pharmadialoges, der zwischen der Bundesregierung und Vertretern der Pharmaindustrie stattgefunden hatte. Mit dem AM-VSG will das BMG die folgenden Punkte ändern:

  • Obwohl es im Pharmadialog kein Thema war, soll das Preismoratorium bis 2022 verlängert werden. Erstmals sollen die Unternehmen aber die Möglichkeit bekommen, ihre Preise auf Basis der Inflationsrate jährlich anzupassen. Das BMG schätzt, dass die Einsparungen der Krankenkassen durch die Maßnahme pro Jahr zwischen 1,5 und 2 Milliarden Euro betragen werden. Die Pharmaindustrie hatte sich zuletzt vehement gegen diese Pläne gewehrt und eine Verfassungsklage in Erwägung gezogen.
  • Um die Arzneimittelausgaben im Bereich neuer Medikamente zu drosseln, soll es künftig einen Schwellenwert geben. Bis zu diesem Schwellenwert können die Unternehmen ihre Präparate weiterhin zum selbst festgelegten Preis abrechnen. Überschreiten Sie die Umsatz-Schwelle, greift der zwischen Kassen und dem jeweiligen Hersteller ausgehandelte Erstattungsbetrag rückwirkend. Im Kabinettsentwurf legt das BMG diesen Schwellenwert auf 250 Millionen Euro fest. Die Krankenkassen hatten im Vorfeld heftig gegen die Höhe der Umsatz-Schwelle protestiert: Nur wenige, extrem hochpreisige Medikamente würden durch diese Schwelle erfasst, so das Argument.
  • Das BMG will nach wie vor erreichen, dass die zwischen Kassen und Herstellern ausgehandelten Erstattungsbeträge neuer Medikamente künftig geheim bleiben. Deswegen sollen das Bundesgesundheits- und das Bundeswirtschaftsministerium gemeinsam eine Verordnung erarbeiten, in der Näheres geregelt wird. Damit könnten die Ministerien das Parlament umgehen. Die SPD-Fraktion im Bundestag hatte angekündigt, dieser Regelung nicht zustimmen zu wollen.
  • Generika-Hersteller sollen nach einem Rabattvertrags-Zuschlag künftig eine sechsmonatige Vorbereitungszeit bekommen, um sich auf die Produktion der Arzneimittel besser vorbereiten zu können. Im Pharmadialog war auch die von den Apothekern geforderte Mehrfachvergabe ein Thema: Der Kabinettsentwurf enthält jedoch keine Regelung, nach der Rabattverträge zur Sicherstellung der Lieferfähigkeit immer an mehrere Unternehmen vergeben werden sollen.
  • Die Resistenzbildung von Antibiotika soll bei deren Preisbildung stärker berücksichtigt werden. So soll es möglich sein, dass wichtige Antibiotika aus Festbetragsgruppen ausgegliedert werden. Auch bei der Bewertung des Zusatznutzens neuer Antibiotika soll die Resistenzbildung eine stärkere Rolle spielen.
  • Sehr umstritten war im Vorfeld auch die Frage des Arzt-Informationssystems: Die Bundesregierung will erreichen, dass Ärzte in Zukunft schneller und besser über den Zusatznutzen neuer Arzneimittel informiert werden. Über eine Praxis-Software sollen sich Mediziner künftig einfach darüber informieren können, welche Vor- und Nachteile ein neues Präparat hat. Die Kassen bestehen darauf, dass auch der Preis zu diesen Informationen gehört, weil der Arzt in der Wirtschaftlichkeitsverantwortung ist. Die Hersteller hingegen haben sich im Pharmadialog vom BMG zusichern lassen, dass sie bei der Erstellung des Systems mitwirken können. Mit dem AM-VSG soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Auftrag erhalten, seine Beschlüsse innerhalb eines Monats kurz und knapp aufzubereiten und den Arztpraxen zur Verfügung zu stellen. Wie dieses Verfahren genau funktionieren soll und welche Informationen fließen, will das BMG in einer nicht zustimmungspflichtigen Verordnung regeln.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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2 Kommentare

Juhu

von Frank Ebert am 07.10.2016 um 12:58 Uhr

.... dann steht ja Standingovationen nichts mehr im Wege. Der Zahltag ist aber der 19. Oktober

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Bitte liebe Autoren..

von Christiane Patzelt am 07.10.2016 um 12:19 Uhr

....es sind keine Geschenke...

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

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