BMG-Pläne

Stehen die exklusiven Zyto-Verträge vor dem Aus?

Berlin - 07.10.2016, 09:45 Uhr


Exklusive Zytostatika-Verträge zwischen Apothekern und Krankenkassen könnten schon bald der Vergangenheit angehören. In der Branche kursiert derzeit ein „Regelungsentwurf“ des Bundesgesundheitsministeriums, nach dem Kassen keine direkten Verträge mehr mit Apothekern abschließen dürfen. Vielmehr sollen die Kassen Rabattverträge mit den Herstellern abschließen.

Seit Monaten liegen die Kassen auf der einen Seite und Apotheker sowie Ärzte auf der anderen Seite im Clinch wegen der Zytostatika-Ausschreibungen der AOK. Die Ortskrankenkassen vergeben in mehreren Regionen die Versorgung exklusiv an einzelne Apotheken. Pharmazeuten und Mediziner beschweren sich darüber, dass lang etablierte Kommunikationsstrukturen durch die Verträge gebrochen würden. In mehreren Medienberichten hieß es außerdem, dass auch die Qualität der Versorgung gelitten habe. Zuletzt hatten mehrere große Kassen, zunächst die DAK, dann aber auch die Techniker Krankenkasse und die Barmer GEK, die Zytostatika-Versorgung ebenfalls ausgeschrieben – sogar bundesweit.

Doch damit könnte nun bald Schluss sein. Denn nach Informationen von DAZ.online hat das Bundesgesundheitsministerium die Abschaffung der exklusiven Zyto-Verträge schon für das geplante Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG) geplant. In der Branche wird derzeit ein sogenannter „Regelungsentwurf“ herumgereicht, der deutlicher nicht sein könnte. Das Papier trägt den Namen „Änderungen zu Zytostatika-Ausschreibungen zur Aufnahme in das AM-VSG“. Auf Nachfrage wollte das BMG sich nicht dazu äußern, ob die dort verfassten Pläne schon in den Gesetzentwurf des AM-VSG kommen sollen oder nicht. Unklar ist auch, in welchem Stadium die dortigen Inhalte sind, ob sie konsentiert sind oder nicht.

Bekenntnis zur Apothekenwahlfreiheit

Fest steht: Bleibt es bei diesem Stand, müssen sich die Kassen auf ein neues Wirtschaftlichkeits-Modell im Zyto-Bereich einstellen. Denn in dem Papier heißt es: „Mit diesem Gesetz wird in § 129 die Möglichkeit der Krankenkassen, die Versorgung mit individuell hergestellten parenteralen Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie zur unmittelbaren ärztlichen Anwendung auch durch Verträge mit Apotheken sicherzustellen, gestrichen.“ Weiter heißt es, dass diese Ergänzung klarstellen soll, dass die Apothekenwahlfreiheit der Versicherten gelte. Beschließt der Bundestag diese Änderung, würde er sich gegen eine Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes stellen. Dieses hatte auf Grundlage der derzeitigen Gesetzeslage geurteilt, dass das Recht der Patienten auf freie Apothekenwahl im Zytostatika-Bereich ohnehin eingeschränkt sei und das Wirtschaftlichkeitsgebot im Fall der Ausschreibungen vorgehe.

In dem Entwurf wird weiter aufgeführt, dass künftig nicht nur Vertrags-Apotheken versorgen dürfen, sondern auch andere Apotheken Vergütungsansprüche gegenüber den Kassen geltend machen können. Das heißt: Die Verträge, die schon bestehen, laufen weiter. Aber sie sind nicht mehr exklusiv.

 In der Begründung folgt das BMG der Argumentation der Apotheker und Ärzte: „Die Versorgung von krebskranken Patientinnen und Patienten baut auf einem besonders engen Vertrauensverhältnis zwischen ihnen und dem behandelnden Arzt auf. Patienten müssen darauf vertrauen können, dass die an ihrer Versorgung beteiligten Heilberufe gut zusammenwirken damit die ihnen zu verabreichenden parenteralen Zubereitungen therapiegerecht in der Arztpraxis zu Verfügung stehen.“ Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hatte vor einigen Wochen gemeinsam mit anderen Fachverbänden ein großes Bündnis geschlossen, das sich für die komplette Abschaffung der Verträge ausspricht. Das Königsargument der Heilberufler: Die jahrelang etablierte Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Apothekern werde durch die Zyto-Verträge unterbrochen.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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