DAZ.online-Umfrage

Verblistern: Was halten Sie vom Dumping-Verbot?

Berlin - 05.11.2014, 17:37 Uhr


Saarländische Apotheker dürfen das Verblistern von Arzneimitteln nicht mehr zum Dumpingpreis oder gar ganz umsonst anbieten. Ein entsprechendes Verbot hat die Apothekerkammer in die Berufsordnung aufgenommen. Wie ist Ihre Meinung zu diesem Verbot? Nehmen Sie an der DAZ.online-Umfrage teil!

Nach Baden-Württemberg hat nun auch die Landesapothekerkammer des Saarlandes das kostenlose Verblistern oder das Verblistern gegen geringfügiges Honorar ihren Apothekern untersagt und das Verbot in die Berufsordnung aufgenommen. Als Maßstab für die Feststellung des Dumpings gilt ein „marktgerechter Preis“, der allerdings in der Berufsordnung nicht beziffert wurde. Ein Wert von 1,50 Euro wird allgemein jedoch als marktgerechter Preis angesehen.

Nach Auffassung der Landesapothekerkammer Saarland verstößt das (fast) kostenlose Verblistern/Stellen gegen die Preisbindungsvorschrift des § 78 AMG. Durch den einheitlichen Apothekenabgabepreis soll im Hinblick auf die Beratungs- und Schlüsselfunktion der Apotheken ein Preiswettbewerb auf der Handelsstufe der Apotheken ausgeschlossen werden.

DAZ.online möchte Ihre Meinung zu diesem Beschluss kennenlernen. Ist das eine sinnvolle Maßnahme? Sind 1,50 Euro tatsächlich ein marktgerechter Preis? Oder ist das Verbot wirkungslos, weil es leicht umgangen werden kann? Stimmen Sie hier ab.


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