Hilfsmittel-Streit in Hamburg

AOK: Apotheker instrumentalisieren Versicherte

Berlin - 03.07.2014, 09:45 Uhr


In Hamburg streiten sich Apotheker und AOK derzeit über das Fortbestehen des bisherigen Hilfsmittelliefervertrages. Der Apothekerverein wirft der AOK Rheinland/Hamburg Rechtsbruch vor. Die Kasse wiederum hält diese Behauptung für unbegründet. Sie „entbehrt jeglicher Grundlage“, erklärte AOK-Vorstand Matthias Mohrmann – und er setzt noch eins drauf: „Dass unsere Versicherten hier für mögliche wirtschaftliche Interessen instrumentalisiert werden, ist inakzeptabel.“

Anfang der Woche meldete der Hamburger Apothekerverein, die AOK Rheinland/Hamburg spreche den Hamburger Apotheken die Berechtigung zur Ausgabe von Hilfsmitteln ab. Nachdem die Kasse den Hilfsmittelvertrag fristlos gekündigt habe, seien die Hamburger Apotheken ihrer Meinung nach seit dem 1. Juli nicht mehr zur Abgabe berechtigt. „Dieser Versuch eines Rechtsbruches hat uns völlig überrascht“, erklärte der Vereinsvorsitzende Dr. Jörn Graue – er widerspreche den guten Traditionen der Jahrzehnte währenden Vertragspartnerschaft. Leidtragende seien die AOK-Versicherten.

Die AOK wiederum betont, die Versorgung der AOK-Versicherten mit Hilfsmitteln sei flächendeckend und umfänglich sichergestellt. „Unsere Verträge mit qualifizierten Leistungsanbietern ermöglichen einen exzellenten bundesweiten Service für unsere Kunden“, die „jederzeit und ohne zusätzliche wirtschaftliche Aufzahlung die benötigten Hilfsmittel nach ausführlicher Beratung, auf Wunsch auch diskret und direkt frei Haus“ erhielten, so Mohrmann. „Alternativ können sie ihre Hilfsmittel natürlich auch in einer Apotheke ihrer Wahl beziehen, wenn sie unserem Vertrag ebenfalls beigetreten ist.“

Der Apothekerverein hat seine Mitglieder über die aktuelle Situation informiert und all jenen, die weiterhin Hilfsmittel abgeben und sich damit dem Risiko einer Retaxierung aussetzen, „größtmögliche Unterstützung“ zugesichert. Da im aktuellen Hilfsmittelvertrag geregelt ist, dass der aktuelle Vertrag Bestand haben soll, solange kein neuer Vertrag geschlossen ist, besteht der bisherige Vertrag nach Meinung der Apotheker weiterhin fort. Daher wollen die Apotheker nach eigenen Angaben gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen.


Juliane Ziegler


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