Die letzte Woche

Mein liebes Tagebuch

07.07.2013, 08:00 Uhr


Endlich Sommer! Und trotzdem: die vergangene Woche bescherte uns neben einigen positiven Momenten einen Mega-Frust: schon wieder haben Krankenkassen, hier der Ersatzkassenverband vdek, einen Vertrag mit Ärzten über apothekerspezifische Leistungen geschlossen. Die Mediziner sollen den „Medicheck“ machen, die Überprüfung der Medikation auf Neben- und Wechselwirkungen. Und sie werden dafür bezahlt.

1. Juli 2013

Da schießt doch tatsächlich der Vorsitzende des Verwaltungsrats des GKV-Spitzenverbands, Dr. Volker Hansen, aus der zweiten Reihe Giftpfeile in die Luft. Der gelernte Volkswirt, ein richtiger AOKler durch und durch, will das Fremd- und Mehrbesitzverbot abschaffen und das prozentuale Apothekenhonorar kappen. Der GKV-Spitzenverband verspricht sich davon mehr Effizienz und Marktbereinigung. Die Apothekenlandschaft hält er noch immer für eine weitgehend wettbewerbsfreie Zone. Sag mal, mein liebes Tagebuch, in welcher Welt lebt Herr Hansen eigentlich? Eine solche Aussage müsste ihn für seinen jetzigen Posten disqualifizieren. Er plädiert für Pick-up, Versandhandel, leugnet ein Apothekensterben. Der prozentuale Anteil des Apothekerhonorars müsse auf einen Höchstbetrag begrenzt werden und der Apothekenabschlag als „Großkundenrabatt“ erhalten bleiben. Bravo Herr Hansen, bravo GKV-Spitzenverband! So etwas können nur Volkswirte von sich geben, die den Gesundheitsmarkt mit einer Wirtschaftsbrille sehen. Aber allein so funktioniert ein Gesundheitswesen nun mal nicht. Eine solche Position ist in der Politik derzeit bei nahezu allen Parteien nicht konsensfähig, allenfalls bei den Grünen. Na denn, Herr Hansen.

Da ist auch die Position unserer Bundeskanzlerin unverrückbar: sie ist gegen Apothekenketten, für die inhabergeführte Apotheke. Denn die habe sich aus ihrer Sicht bewährt. Sagte sie im Interview mit der „Apotheken Umschau“. Na also.

2. Juli 2013

Der stellvertretende Vorsitzende des Hessischen Apothekerverbands, Hans Rudolf Diefenbach, fand deutliche Worte gegen das Hansen-GKV-Positionspapier: „Es zeigt, dass wir nicht als Partner, sondern mehr als Vasallen der GKV gesehen werden. Dies sollten wir als nicht akzeptabel den politischen Parteien mitteilen. Wir machen eine Arbeit, die gar kein anderer erfüllen könnte.“ Recht hat er. Ein  solches GKV-Papier kann man nur als Kündigung der Partnerschaft zwischen Apotheke und GKV (so es sie noch gibt) lesen.

Ja, und dann tröpfelte auch eine kleine Stellungnahme der ABDA zum Hansen-GKV-Positionspapier ein. Nicht unbedingt ein grober Klotz auf den groben Keil, aber immerhin. ABDA-Präsident Friedemann Schmidt stellte heraus, dass es gerade die Apotheken waren, die in den vergangenen Jahren starke Belastungen hinnehmen mussten, um die GKV zu stabilisieren. Und als Dank ernteten die Apotheker „allzu oft nur dieselbe altbackene Fundamentalkritik“. Und: „Eine vernünftige Partnerschaft sieht anders aus.“ Tja mein liebes Tagebuch, alles richtig, aber die Frage ist, ob dies als Antwort auch in der Öffentlichkeit so ankommt. Und ob die Strategie aufgeht, dass die ABDA vor der Bundestagswahl auf starre Forderungen an die Politik verzichtet und stattdessen auf eine offene Diskussion setzt. Warum tragen wir unsere Positionen, plakativ und publikumswirksam formuliert, nicht auch mal nach außen: Wer wir sind, was wir wollen, was wir leisten. Und vor allem, wie wir uns in der Zukunft aufstellen wollen. Die verhaltenen Diskussionen zur Apothekerzukunft auf den Apothekertagen der letzten Jahre hatten draußen null Echo! Rächt es sich da, dass unsere Berufsvertretung in den vergangenen Jahren zu diesen Fragen keine klare Kante in der Öffentlichkeit gezeigt hat?

Nochmal Kassen, dieses Mal der Retax-Streit, der nun gerichtlich entschieden wurde: Krankenkassen dürfen Apotheken, die ohne erkennbaren Grund und trotzt eines bestehenden Rabattvertrags nicht das Rabattarzneimittel, sondern ein anderes Präparate abgeben, auf Null retaxieren – entschied das Bundessozialgericht (BSG) in einem Musterstreitverfahren. Mein liebes Tagebuch, das ist starker Tobak. Da bekommt ein Kunde seine Ware und der Händler bekommt nichts. Er schaut in die Röhre, weil die Ware von der Firma X und nicht von Y ist. Das gibt es sonst nirgends in der Kaufmannswelt. Nur, so einfach ist es in diesem Fall halt nicht, wir bewegen uns nicht in der normalen Wirtschaftswelt. Im Hintergrund stehen die zwischen Kassen und Unternehmen ausgehandelten Rabattverträge, die den Herstellern zusichern, dass ihre Präparate bevorzugt abgegeben werden. Aber, überlegen wir mal: Welche Gründe gibt es, warum eine Apotheke nicht das Rabattarzneimittel abgibt? Zum Beispiel Nachlässigkeit, Versehen, Nichtlieferfähigkeit, Kundenwunsch. Oder ein vom Arzt durchgekreuztes Aut-idem-Feld oder gut begründete pharmazeutische Bedenken. Jetzt ist klargestellt: Nur bei den beiden letzten Fällen wird nicht auf Null retaxiert. Also, mein liebes Tagebuch, Rabattvertrag ist Rabattvertrag. Da bleiben uns nur die gut begründeten pharmazeutischen Bedenken. 

3. Juli 2013

Das gehört zu den gut dotierten Pöstchen in der Managerwelt: sie können Schleudersitze sein. Nicht mal zwei Jahre hielt er sich in der Vorstandsetage von Celesio: Markus Pinger, der seit knapp zwei Jahren als Vorstandsvorsitzender den Pharmahandelskonzern leitete. Jetzt musste er sich von dem Unternehmen trennen. Unterschiedliche Auffassungen zur Führung des Unternehmens waren die offiziellen Trennungsgründe. Im Hintergrund dürften Übernahme- und Kooperationsgerüchte einiges dazu getan haben, Spannungen im Management bei Celesio, der unkonventionelle Führungsstil. Immerhin, er hatte versucht, Scharten seines Vorgängers auszuwetzen. Pinger verkaufte DocMorris, trennte sich von wenig rentablen Logistikunternehmen des Konzerns und richtete das Unternehmen auf die Großhandelsaktivitäten aus. Interessant ist, wie es jetzt bei Celesio weitergehen wird. Behält das neue Management in Deutschland den eingeschlagenen Weg bei? Hin zur inhabergeführten Apotheke?

4. Juli 2013

Datenschutz, mein liebes Tagebuch, ist heutzutage so eine Sache. In Zeiten, in denen man weiß, was Geheimdienste wie NSA (USA), GCHQ (Großbritannien), DGSE (Frankreich) und BND (Deutschland) alles abfangen können, sich gegenseitig ausspionieren, Zeiten, in denen Hacker sogar in die Rechner des Pentagon eindringen und kein Unternehmen mehr vor einem Cyberangriff so richtig sicher sein kann, muten die Diskussionen um den Datenschutz im Gesundheitswesen gar niedlich an. Sei’s drum, es gilt Vorschriften zu wahren. Auch im Umgang mit Rezeptdaten, mit denen bekanntlich  – selbstverständlich in anonymisierter Form – ein paar Euro zu verdienen ist. Sie sollen einerseits ausreichend anonymisiert sein, andererseits sollen sie noch Aussagekraft für potenzielle Datenkäufer wie z. B. IMS und Insight Health haben. Jetzt ist es zu einem Konflikt zwischen den beiden standeseigenen Apothekenrechenzentren gekommen. Der nordrheinwestfälische Landesdatenschützer prüft die Datenlieferungen des Apothekenrechenzentrums Haans (ARZ Haan) an Dritte. Das ARZ Haan hat sich bereit erklärt, eine neue Form der Datenaufbereitung vorzunehmen. Das wiederum passt der VSA nicht. Sie wirft dem ARZ Haan vor, „im vorauseilenden Gehorsam“ die Datenlieferungen so angepasst zu haben, dass sie wirtschaftlich nicht mehr verwertbar sind. Die Folge seien Einnahmeausfälle und gerichtliche Auseinandersetzungen mit den Datenempfängern. Die VSA wirft dem wiedergewählten Vorsitzenden des norddeutschen Apothekenrechenzentrums (NARZ), Dr. Jörn Graue, vor, er werfe ihr vor, den Datenschutz nicht ausreichend berücksichtigt zu haben. Ja, mein liebes Tagebuch, wie so oft, es geht ums liebe Geld. Aber kann vielleicht mal irgendwer diese Spielchen beenden, indem er klipp und klar festlegt, wie Daten zu anonymisieren sind? Am besten so, dass sie noch für Statistikfirmen verwertbar sind?

In diesen Streit um den datenschutzkonformen Umgang mit Rezeptdaten schaltete sich auch der Landesbeauftragte für Datenschutz in Schleswig-Holstein, Dr. Thilo Weichert, ein. Sein Vorwurf: die Datenverarbeiter hätten jahrelang im Dunkeln agiert. Oh, oh, mein liebes Tagebuch, eine harte Aussage, die da der Herr Weichert trifft. Beweise hat er dafür wohl nicht vorgelegt. Wenn er nun so seine Einschätzung zum Besten gibt, dass in der Vergangenheit angeblich gegen Datenschutzregelungen verstoßen worden sei, dass es illegale Praktiken gegeben habe, ja, warum hat er dann nicht schon längst zugeschlagen? Ist schon irgendwie eigenartig in diesem Datenmilieu, oder?

Und nochmal Datenschutz. Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) kann ein Datensammelmonster werden. Ihre flächendeckende Einführung und elektronische Nutzung stockt seit langem. Kein Wunder, wenn aus aktuellem Anlass auch Fragen des Datenschutzes erneut hochkommen. Der kleine Verein „Freie Apothekerschaft e.V“ hat sich dem Aktionsbündnis „“Stoppt die eCard“ angeschlossen. Er will ein Zeichen setzen und fordert die ABDA auf, aus der eGK-Betreiberorganisation Gematik auszusteigen. Mein liebes Tagebuch, das wird die ABDA natürlich nicht machen. Dabei soll die Gematik Verluste machen, für die, so die Freie Apothekerschaft, auch die Apotheker gerade stehen müssen. Man sollte in der Tat die Diskussionen um die eGK wachhalten. Denn, wie gesagt, man hat so seine Zweifel, ob die Daten auf den Servern so sicher sind, wie behauptet. Hacker kommen in jedes System. Wenn die Sammelei von Gesundheitsdaten an Fahrt aufnimmt, ist es zu spät.

Das dicke Ei der Woche: der Verband der Ersatzkassen (vdek) hat mit dem Hausärzteverband Sachsen-Anhalt einen Vertrag geschlossen. Ein Bestandteil dieses Vertrags: der Arzt soll die Medikamente (einschließlich OTC) des Patienten checken („Medicheck“). „Auf diese Weise soll erreicht werden“, schreibt der vdek, „dass die verordneten Arzneimittel besser aufeinander abgestimmt und damit unerwünschte Neben- und Wechselwirkungen vermieden werden können.“ Ist der Hammer, oder? Der Arzt soll ureigene Apothekeraufgaben übernehmen. Unglaublich! Mein liebes Tagebuch, dafür ist der Arzt nicht ausgebildet, das ist Apotheker-Terrain. Warum erfolgt da kein Aufschrei aus der vereinigten Apothekerschaft, von der ABDA, von der Bundesapothekerkammer, ja, auch eine Stellungnahme der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft wäre angebracht. So ein Arzneimittelcheck läuft bereits bei der AOK Rheinland-Hamburg oder Privatversicherern Axa und Gothaer. Wenn das so weiter geht! Man muss doch mal offen sagen, wie das geht: Die Kassen bieten den Ärzten einen Vertrag mit Aussicht auf mehr Kohle an, der auch so einen kleinen Check enthält. Die lieben Ärzte lassen den kleinen „Check“ gerne mal nebenbei mitlaufen. Wer Arztrechnungen kennt, weiß, was ich meine. Und die Kassen sparen sich die Bezahlung eines Apothekers. Aber: Die Ärzte haben solche Checks nie wirklich gelernt. Nein, mein liebes Tagebuch, so darf das nicht weitergehen. Ärzte müssen sich auf Diagnose und Therapie konzentrieren, dafür sind sie ausgebildet. Das Arzneimittel ist die Domäne der Apotheker. Punkt.

So, und jetzt flackern wieder die alten Versäumnisse unserer „Standespolitik“ auf: In der Vergangenheit wurde versäumt, den Apotheker als den Fachmann (auch für Arzneimittelchecks) in der Öffentlichkeit so zu kommunizieren, dass es für jeden klar ist, wo der Hammer hängt.

5. Juli 2013

Jetzt ist es endgültig durch: der Bundesrat hat dem Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz zugestimmt. Ab 1. August kann es in Kraft treten und am – ja, mein liebes Tagebuch, wann eigentlich genau, gibt’s das erste Geld? Man sagt, am Ende des Jahres für die Monate August und September. Und wie viel wird es wohl letztlich werden? Es ist abhängig von den verkauften Packungen mit 16 Cent-Zuschlag und der Anzahl der geleisteten Nachtdienste. Und abgezogen werden noch alle Verwaltungskosten für den Deutschen Apothekerverband, die Einlage in den Reservefonds, vielleicht sogar Gebühren für die Kammern und sogar Steuern für den Staat? Werden es pro Nachtdienst mehr als 200 Euro? 200 Euro? Oder 190 oder 170 oder nur 150 Euro? Das weiß noch keiner so genau. Da sind noch so viele Unsicherheitsfaktoren dabei. Ist es nicht unglaublich, wie kompliziert so ein kleines Zubrot berechnet und abgewickelt wird? ABDA-Präsident Schmidt verspricht jedenfalls, an der Umsetzung des Gesetzes „mit Hochdruck“ zu arbeiten. Aber ohne Rechenzentren geht hier nichts, ließ der Vorstandsvorsitzende des Norddeutschen Apothekenrechenzentrums (NARZ), Jörn Graue, Anfang der Woche wissen. Die Einzelheiten der technischen Abwicklung seien noch nicht geklärt. Der Verwaltungsaufwand, die zu bewältigende Bürokratie, bis das Geld an die Apotheker „ausgekehrt“ (nettes Wort hier, oder?) ist, werde gewaltig sein. Liebes Tagebuch, wie heißt es schön: als Tiger gesprungen, als Bettvorleger gelandet – wir sind gespannt, was vom Nachtdiensthonorar tatsächlich in der Apotheke ankommt. Und die Mehrwertsteuerproblematik ist von den Finanzämtern noch nicht entschieden.

Und auch das hat den Bundesrat passiert: ein Boni-Verbot auf Rx. Endlich wird hier für Klarheit gesorgt. Das war ja auch nicht mehr feierlich. Immer wieder versuchten Apotheken, mit Prämien, Talern und Boni auf Rezepte und Rx-Arzneimittel Kundschaft zu locken. Die Land- und Oberlandesgerichte und die Berufsgerichte kamen gar nicht mehr nach mit Abmahnungen und Verboten. Mit dem dritten Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften wird in Paragraf 7 des Heilmittelwerbegesetzes der Satz eingefügt, wonach Zuwendungen und Werbegaben für Arzneimittel explizit unzulässig sind, wenn sie entgegen den Preisvorschriften gewährt werden, die aufgrund des Arzneimittelgesetzes gelten. So einfach kann’s gehen. Schluss aus. Und mit Sicherheit wird es wohl Ausnahmen geben: das Päckchen Papiertaschentücher und die Kundenzeitschriften. Die ABDA-eigene Neue Apotheken Illustrierte  und die Apotheken Umschau und all die anderen sind doch keine Werbegaben, sondern Gesundheitsinformationen, gell?

Vielleicht hat auch bald das Geeiere um die „Pille danach“ ein Ende. Denn die Länderkammer hat sich in einer Entschließung dafür ausgesprochen, die „Pille danach“ leichter zugänglich zu machen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung dazu auf, Levonorgestrel-haltige Notfallkontrazeptiva aus der Verschreibungspflicht zu entlassen. Mein liebes Tagebuch, es wurde ja auch Zeit. Die notwendige Beratung dafür in der Apotheke ist gewährleistet, meint auch der Bundesrat. Das sollten wir als Vertrauensbeweis werten.


Peter Ditzel


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