Rezeptdaten

Norddeutsche Verbände stoppen NARZ-Daten

Berlin - 15.02.2013, 16:00 Uhr


Aus Sorge um den datenschutzkonformen Umgang mit Rezeptdaten haben die drei norddeutschen Apothekerverbände Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein jetzt das Norddeutsche Apothekenrechenzentrum NARZ angewiesen, keinerlei Rezeptdaten mehr zur Verwertung für Marktstudien weiterzugeben. Hintergrund der Anweisung ist offenbar die Erkenntnis, dass mit der bisherigen Praxis gegen Bestimmungen des Datenschutzes verstoßen worden ist.

Auf der NARZ-Verwaltungsratsitzung am 28. Januar wurde festgelegt, dass Rezeptdaten für andere Zwecke als die Rezeptabrechnung „nur in anonymisierter Form“ verarbeitet und genutzt werden dürfen, wenn „jegliche Datenlieferung“ die gesetzlichen Anforderungen „im vollen Umfang“ erfüllt. Zudem muss vor der Datenlieferung eine Erklärung zur datenschutzrechtlichen Unbedenklichkeit von der zuständigen Landesbeauftragten für den Datenschutz der Freien Hansestadt Bremen eingeholt werden.

„Als maßgeblicher Verband für die Vertretung der Interessen der selbstständigen Apothekerinnen und Apotheker in Schleswig-Holstein fordern wir deshalb Vorstand, Verwaltungsrat und Geschäftsführung des NARZ sowie die Geschäftsführung der GFI nachdrücklich auf, keine Lieferungen verarbeiteter Abrechnungsdaten von Apotheken, die Mitglied im AVSH sind, an Abnehmer außerhalb des Sozialgesetzbuches vorzunehmen, solange der oben genannte Beschluss nicht vollständig umgesetzt worden ist“, heißt es in dem Beschluss. Die Beschlüsse der Apothekervereine Bremens und Hamburg haben einen vergleichbaren Wortlaut. Die Erklärungen sind offenbar abgestimmt.

Im Beschluss des Hamburger Apothekervereins sind Hinweise zu finden, dass in der Vergangenheit diesen Vorgaben zuwidergehandelt wurde: „Dem Vorstand des HAV sind jedoch Informationen bekannt geworden, die Zweifel daran schüren, dass der oben genannte Beschluss vollständig und konsequent umgesetzt wird“, heißt es dort.

Am kommenden Montag wird sich eine Sondersitzung des NARZ-Verwaltungsrates erneut mit der Problematik der Rezeptdatenverarbeitung befassen. Offensichtlich geht es dabei um die Lieferung von Daten an die Marktforschungsunternehmen IMS Health und Insight Health über die NARZ-Tochterfirma GFI. Über Ausmaß, Umfang und Aufbereitung der Daten gibt es unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. 

Inzwischen hat sich auch der Beauftragte für den Landesdatenschutz Schleswig-Holsteins, Thilo Weichert, in die Auseinandersetzung eingeschaltet und steht sowohl mit IMS Health als auch mit NARZ in Kontakt. Weichert begrüßt in einer Stellungnahme ausdrücklich den von den drei Verbänden NARZ auferlegten Stop der Datenlieferungen. Er könne signalisieren, dass die vom NARZ inzwischen vorgenommenen Maßnahmen „in die richtige Richtung gehen“, so Weichert in einem Schreiben an den Vorsitzenden des Apothekerverbandes Schleswig-Holstein, Dr. Peter Fröse, und an den Vorstand des Hamburger Apothekervereins, Dr. Thomas Friedrich. Auch alle anderen Landesdatenschützer Deutschlands sind von Weichert über diese Vorgänge informiert worden


Lothar Klein