Rezeptdaten

NARZ bekräftigt Datenbeschluss

Berlin - 18.02.2013, 17:01 Uhr


Vorstand und Verwaltungsrat des Norddeutschen Apothekenrechenzentrums NARZ haben auf ihrer heutigen Sitzung die Haltung zum Datenschutz im Umgang mit Rezeptdaten bekräftigt. Nur im Einvernehmen mit dem Bremer Landesdatenschutzbeauftragten sollen Rezeptdaten für andere Zwecke als die Rezeptabrechnung verarbeitet werden dürfen.

„Die Gremien des NARZ e.V. – Vorstand und Verwaltungsrat – haben sich am 18. Februar 2013 erneut mit der Frage des Datenschutzes beschäftigt und einstimmig beschlossen, mithilfe der zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten für das Land Bremen nur datenschutzrechtlich geprüfte und von ihr als unbedenklich angesehene Konzepte einzusetzen“, heißt es in einer offiziellen NARZ-Mitteilung zur heutigen Sitzung. In den kommenden Wochen und Monaten sollten die Konzepte in enger Abstimmung zwischen den Gremien des NARZ e.V. und der Landesdatenschutzbeauftragten weiterentwickelt werden, heißt es weiter.

„Die kolportierten angeblichen Unstimmigkeiten zwischen Herrn Dr. Graue und Herrn Hansmann konnten in der Diskussion einvernehmlich aufgelöst werden“, so die Presseerklärung weiter, die von GfI-Geschäftsführer Hanno Helmker verschickt wurde. Damit bezieht sich die NARZ-Erklärung auf einen Bericht von DAZ.online von Freitag. Gegenstand des Berichts war ein zwischen den drei norddeutschen Verbänden Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein abgestimmter Beschluss, der NARZ aufforderte, keinerlei Rezeptdaten mehr zur Verwertung für Marktstudien weiterzugeben.

Als Reaktion auf diesen Bericht hatte der stellvertretende Vorsitzende des Apothekerverbandes Niedersachsen, Uwe Hansmann, in der DAZ.online-Kommentarspalte NARZ-Vorstandschef Dr. Jörn Graue persönlich angegriffen, ihm unter anderem „Eigenmächtigkeiten und Tricksereien“ vorgeworfen und Graues Rücktritt gefordert.


Lothar Klein