Streit um Übergangsgeld beendet

KV Berlin zieht Klage zurück

Potsdam - 19.12.2012, 15:52 Uhr


Der Streit um die Übergangsgelder für die Vorstände der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin ist beigelegt. Der Verband zog am Mittwoch überraschend seine Klage vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg gegen das Land Berlin zurück. Die Gesundheitsverwaltung des Landes hatte auf dem Wege einer sogenannten Aufsichtsverfügung die Rückzahlung der Sondervergütungen verlangt.

Strittig war, ob den drei hauptamtlichen KV-Vorständen Dr. Angelika Prehn, Dr. Uwe Kraffel und Burkhard Bratzke die Übergangsgelder von jeweils 183.000 Euro zustanden oder nicht. Die Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit stufte die Zahlung als unrechtmäßig ein, denn alle drei üben inzwischen eine zweite Amtszeit aus. Sie mussten, so der Berliner Gesundheitssenator Mario Czaja (CDU), daher nicht als freiberufliche Ärzte abgesichert werden. Er forderte die Rückzahlung.

Nachdem die drei Funktionäre sich zunächst geweigert hatten, zahlten sie die Gelder auf ein Treuhandkonto ein – allerdings nur „bis zur endgültigen Klärung in der Sach- und Rechtslage“. Heute wurde vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in Potsdam nun mehrere Stunden zur Sache verhandelt. Nach Angaben der Zeitung zog die KV ihre Klage gegen das Land zurück, als der Vorsitzende Richter das Vorgehen ebenfalls als Gesetzesverstoß einstufte.

Aber auch den Senat soll der Richter auf Fehler hingewiesen haben, woraufhin dieser Formulierungen im Bescheid änderte und der Vertreterversammlung der KV einen weiten Entscheidungsspielraum bei den Gehältern der Vorstandsmitglieder einräumte. Nach Aussage des Anwalts der KV war dies ausschlaggebend für die Rücknahme der Klage. Gelder könnten damit in Zukunft anders verteilt werden – anstelle von Übergangsgeldern könnten möglicherweise die Gehälter der Vorstände erhöht werden.

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