KV Berlin

Übergangsgelder wurden zurückgezahlt

Berlin - 11.04.2013, 14:21 Uhr


Der juristische Streit war bereits letzten Dezember entschieden – jetzt ist er auch praktisch beendet: Die drei Vorstände der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin haben die jeweils erhaltenen 183.000 Euro Übergangsgeld wieder zurücküberwiesen, bestätigte eine Sprecherin der KV Berlin.

Die KV Berlin hatte im Dezember 2012 ihre Klage gegen den Verpflichtungsbescheid der Senatsverwaltung zurückgezogen. Im Januar beschäftigte sich die Vertreterversammlung der KV Berlin in einer nicht-öffentlichen Sitzung mit den sich daraus ergebenden Konsequenzen: Per Beschluss wurde der Vorsitzende dazu beauftragt, vom Vorstand die Rückzahlung der Übergangsgelder einzufordern. Gleichzeitig sollten Verhandlungen zur Anpassung der Dienstverträge aufgenommen werden.

Nachdem nun die Klage zurückgenommen wurde und die Übergangsgelder in Höhe von insgesamt 549.000 Euro zurückgezahlt wurden, ist nur noch ein Punkt offen: das Strafverfahren. Denn die Staatsanwaltschaft Berlin hatte bei Bekanntwerden der umstrittenen Zahlungen im Jahr 2011 ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Untreue eingeleitet. Und dieses wurde bisher nicht eingestellt: „Die Ermittlungen dauern an“, erklärte ein Sprecher der Behörde auf Nachfrage.

Lesen Sie


Juliane Ziegler


Das könnte Sie auch interessieren

Streit um Übergangsgeld beendet

KV Berlin zieht Klage zurück

Sonderzahlungen an Ärztefunktionäre

Berlin: 549.000 Euro extra für den KV-Vorstand

Sonderzahlungen an Berliner Ärztefunktionäre

Rechtsaufsicht fordert Rückzahlung der „Übergangsgelder“

Rückzahlungsforderung der „Übergangsgelder“

KV Berlin: ohne Kompromiss vor Gericht

„Übergangsgelder“ der KV-Vorstände

549.000 Euro kommen auf Treuhandkonto

Streit um KBV-Vorstandsgehalt

Bahr will Köhlers Gehalt korrigieren

Landessozialgericht weist Eilantrag gegen Dienstleistungs-Schiedsspruch zurück

KV Hessen läuft vor Gericht auf