Apothekenbetriebsordnung

Filialapotheken bleiben Vollapotheken

Berlin - 25.01.2012, 17:04 Uhr


Das Bundesgesundheitsministerium hat nochmals Hand angelegt am Entwurf für die Apothekenbetriebsordnung. Die Version, die nächste Woche dem Bundeskabinett vorgelegt werden soll, stellt Filialapotheken nicht mehr den Zweigapotheken gleich – es bleibt dabei, dass alle Apotheken ein Labor vorhalten müssen.

Die „Apotheke light“ ist vom Tisch – diese Nachricht verbreitete sich bereits letzte Woche. Im nunmehr vorliegenden 65-seitigen Entwurf ist tatsächlich nur noch an wenigen Stellen von Filialapotheken die Rede – und zwar konzentriert auf den § 23 ApBetrO, der die Dienstbereitschaft regelt. Es ist weiterhin vorgesehen, dass Nacht- und Notdienste im Filialverbund verlagert werden können. Allerdings ist nun ein „berechtigtes Interesse“ erforderlich. Soweit dieses vorliegt, könne für eine Filialapotheke eine Befreiung von der Dienstbereitschaft „auch erteilt werden, wenn die auf diese Apotheke entfallende Dienstbereitschaft von einer anderen, unter der gleichen Erlaubnis betriebenen Apotheke übernommen wird, die in angemessener Nähe liegt, und die Arzneimittelversorgung, auch mit Rezepturarzneimitteln, in dieser Zeit sichergestellt ist.“

Es sei „sachgerecht, dem Erlaubnisinhaber im Innenverhältnis seines Filialverbundes eine größere betriebliche und organisatorische Gestaltungsfreiheit für die Erbringung der Notdienste einzuräumen, solange die auf die Anzahl seiner Apotheken entfallende Notdienstbereitschaft insgesamt erbracht wird und die Arzneimittelversorgung sichergestellt ist“, heißt es zur Begründung. 

Als „berechtigtes Interesse“ an der Befreiung zählt laut Verordnungsentwurf jedes persönliche oder betriebliche Interesse, das sachlich vernünftig ist und mit der Zielsetzung der Vorschrift und mit dem Versorgungsauftrag der Apotheke in Übereinstimmung steht. Befürchtungen, dass eine Gewährung solcher Befreiungen zu einer Bildung von „Schwerpunktapotheken“ führen könnte, hält das Ministerium für rechtlich nicht begründet – sie hätten sich in der Vergangenheit bislang nicht bestätigt. 


Kirsten Sucker-Sket