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ApBetrO

ApBetrO auf der Zielgeraden: Noch wichtige Änderungen in der Diskussion. (Foto: Sket)
Apothekenbetriebsordnung
Ärzte sollen Schmerzmittel abgeben dürfen
Berlin - Das seit dem Mittelalter bestehende Monopol der Apotheker zur Arzneimittelabgabe soll offenbar durchlöchert werden: Wie die „Berliner Zeitung“ unter Berufung auf Regierungskreise berichtet, soll im Rahmen der Novelle der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) Ärzten erlaubt werden, in dringenden Fällen an unheilbar kranke Patienten, die zu Hause betreut werden, die notwendigen Schmerzmittel selbst abzugeben und zu verabreichen.
Diese Änderung sei „ein historischer Schritt“, zitiert die „Berliner Zeitung“ Regierungskreise. Dies entspräche den Forderungen von Palliativ- und Schmerzmediziner sowie entsprechenden Patientenorganisationen. Diese hatten immer wieder darauf hingewiesen, dass die Versorgung Sterbender vor allem an Wochenenden und Feiertagen zu Hause schwierig ist, weil die Behandlung mit Schmerzmitteln rasch erfolgen muss, die notwendigen Schmerzmittel aber häufig nicht vorrätig sind.
Nach Darstellung der „Berliner Zeitung“ haben „die Apotheker“, gemeint ist wohl die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), dieser Änderung bereits zugestimmt. Ein entsprechender Passus werde in die ApBetrO aufgenommen.
Dieser Bericht könnte ein Hinweis auf weitere wichtige Änderungen am Entwurf zur ApBetrO sein. Seit Tagen verdichten sich Informationen, dass Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) seine ursprünglichen Pläne für die „Apotheke light“ fallen lässt. So soll es jetzt offenbar keine Privilegierungen mehr für Apotheken im Filialverbund beim Nacht- und Notdienst, bei der Rezeptur und der Laborausstattung mehr geben.
Gegen die geplante „Apotheke light“ waren mit ihren schriftlichen Stellungnahmen und in der mündlichen Anhörung zur ApBetrO die meisten Apothekerverbände und -vertreter Sturm gelaufen. Außerdem hatte eine Mehrheit der Ländergesundheitsminister mit der Ablehnung der „Apotheke light“ im Bundesrat gedroht. Aus gewöhnlich gut unterrichteten ABDA-Kreisen war ebenfalls eine Bestätigung für diese Spekulation zu erhalten: „Die Apotheke light ist vom Tisch.“ Auf DAZ.online-Anfrage am Freitag erklärte ein BMG-Sprecher hingegen nur: „Wir befinden uns in der Endabstimmung der ApBetrO. Es ist noch nichts entschieden.“
Lothar Klein / 21.01.2012, 10:18 Uhr
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Elisabeth Jedamzik sagt:
24.01.2012 08:37@ SAPV-Arzt :
Einfach zu beheben, die schnellere Beschaffung :
Auslieferung der BTM's auch über Nacht.
Das Argument der Sicherheit zieht nicht.Sonst dürfte über Nacht schier nichts mehr ausgeliefert werden.
SAPV Arzt sagt:
23.01.2012 22:00Ich arbeite seit Jahren als Arzt in einem Team der spezialisierten Palliativversorgung (SAPV). Oft werden unsere Patienten am Freitag nachmittag aus dem Krankenhaus entlassen. Oder es wird eine Medikamentenumstellung am Wochenende nötig. Es ist eher die Ausnahme, dass die Notdienst-Apotheke BTM vorrätig hat. Meistens sind die Medikamente erst mit deutlicher Verzögerung zu beschaffen, nicht selten erst am Montag (mittag). Es ist richtig, dass wir die Patienten im Notfall mit BTM behandeln dürfen (und wir führen BTM als Palliativmediziner immer mit uns). Allerdings hält die Wirkung dieser einmaligen Bedarfsgabe nur wenige Stunden an. Und dann? Nach jetzt geltendem Recht müßte der Palliativarzt bei jedem Nachlassen der Wirkung (oft nach wenigen Stunden) einen erneuten Besuch machen.
Im SAPV Team mehr...
Hermann Eiken sagt:
23.01.2012 11:42Generell sollten die Notfallmedikationen dann aber nur über Sprechstundenbedarf aus Apotheken laufen.Ärzte dürfen nicht am Arzneimittel verdienen. ABER WICHTIG: AUCH ALLE ÄRZTEMUSTER ÜBER APOTHEKEN!!!!Ärztemuster unterlaufen die Adhärenz der Patienten.
Rainer Brosig sagt:
23.01.2012 11:10Zu all der Aufregung möchte ich ein paar sachliche Hinweise beisteuern. Seit der letzten Änderung im Mai 2011 sind nach § 5c BtMVV in Hospizen sowie in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung SAPV Vorräte an BTM zulässig, die für den "unvorhersehbaren, dringenden und kurzfristigen Bedarf ihrer Patienten" bereitgehalten werden dürfen. In o.g. Paragraph ist auch geregelt, daß diese Einrichtungen ihre Bestände über eine Apotheke zu beziehen haben und von dieser auch halbjährlich überprüft werden müssen. Nach langjähriger Zusammenarbeit mit einem ansässigen Palliativnetz bin ich mit der Problematik vertraut. Eine Erfahrung ist, daß der palliative Patient oft zum Wochenende vom Hausarzt in die SAPV überwiesen wird, wenn sich abzeichnet, daß der Patient dann eine mehr...
Merlin sagt:
23.01.2012 10:36Ich hoffe,das ihr alle,die hier ihren Senf dazu geben NIE in die Situation kommen,schwer krank zu werden und Schmerzen zu haben,sich aber statt zum Hospiz dazu entschliessen,sich von ihren lieben zu Hause versorgt zu werden und dann unter Umständen schnelle Linderung brauchen.Denn das warten auf einen ärztl.Notdienst kann unter Umständen 1-2 h dauern.Dann bleibt nur die
Apotheker55 sagt:
23.01.2012 09:27Ärzte müssten dann auch Gewerbesteuer abführen, unter Umständen für den ganzen (!) Praxisgewinn.... Das gilt auch für die Ärzteshops.... das wäre doch was für die Finanzämter.....
Dr. Helma Gröschel sagt:
23.01.2012 09:21Oh, wenn die Ärzte dann aber Kaufleute werden und auch Arzneimittel verkaufen müssen/dürfen, dann führen sie doch selbstverständlich auch über alle Einnahmen Umsatzsteuer ab? Das wäre doch was für Vater Staat!
Aber nein, sicher wird es wieder so laufen, daß die Apothekenrechenzentren das kostenlos machen, daß ein Dritter für die Umsätze gradestehen muß, daß der Gewinn der Aktion (fraglich, aber doch möglich) in jedem Fall aber bei den Ärzten bleibt..
p.b. sagt:
23.01.2012 08:49Erst Schmerzmittel,dann Antibiotika,dann die Pille danach etc.etc.
Azathioprin anstatt Azithromycin,
Novodigal statt Novalgin etc. etc.-solche Verschreibungen haben wir alle erst gehabt,geht aber nicht an die Offentlichkeit.
Rösler,Bahr u.ä. anstatt ......!
Apotheker55 sagt:
23.01.2012 07:37ein Dispensierrecht für Ärzte bedeutet de facto eines für die Arzthelferinnen.
Kann man den Apothekerberuf noch mehr abwerten?
Das bedeutet auch, dass notwendige AM im Dienst nicht mehr vorrätig sein werden, weil sie nicht mehr verordnet werden. Da können wir den Notdienst auch gleich bleiben lassen.
Praktiker sagt:
22.01.2012 10:04Laut Welt am Sonntag von heute haben die Apotheker bereits zugestimmt.
ABDA erläutere mal ganz schnell!