Apothekerkammer Schleswig-Holstein

ApBetrO: Zu knappe Beratungszeit

Kiel - 17.11.2011, 11:31 Uhr


Die Kammerversammlung der Apothekerkammer Schleswig-Holstein diskutierte am 16. November ausführlich über den Entwurf zur Apothekenbetriebsordnung. Dr. Michael Hiob, als Apotheker im schleswig-holsteinischen Gesundheitsministerium für die Apothekenaufsicht zuständig, bezeichnete es als erstaunlich, dass die Länder und Verbände nur vier Wochen Zeit zur Diskussion des Entwurfes hätten.

Die Länder hätten zuvor nie etwas über den Entwurf erfahren. Es sei auch keine Anhörung der Länder geplant gewesen, doch hätten sie am 10. November ihre Position im Bundesgesundheitsministerium vorgetragen. Man habe die Einwände der Länder dort interessiert aufgenommen. Doch erwarte Hiob keinen neuen Entwurf, weil der Zeitplan nicht viel Flexibilität zulasse. Für den 20. Dezember sei die Vorlage im Kabinett geplant, voraussichtlich Ende Januar werde der Entwurf dem Gesundheitsausschuss zugeleitet.

Zu den inhaltlichen Aussagen betonte Hiob, dass er nur für die Fachebene und nicht für die politische Position des Landes sprechen könne. Er sieht die Länder jedoch von dem Entwurf betroffen. Im Entwurf heiße es, auf die Länder kämen nicht mehr Kosten zu, doch die Mehranforderungen an die Apotheken bei Rezepturen, Parenteraliaherstellung und Verblisterung würden auch die Überwachung durch die Länder betreffen.

Hiob stellte die Frage in den Raum, ob es der Sinn einer Betriebsverordnung sein könne, in den Markt einzugreifen oder ob sie ein Mittel zur Verbesserung der Versorgungsqualität sei. Seines Erachtens gäbe es für die Honorierung der Apotheker andere Stellschrauben als etwaige Erleichterungen durch die ApBetrO.

Kammerpräsident Gerd Ehmen übte deutliche Kritik an den geplanten Regelungen zu Filialapotheken. „Dies ist der Versuch etwas zu lösen, das gar kein Problem ist“, so Ehmen, doch der Vorschlag selbst könne zum Problem werden, weil die Versorgung schlechter werde. Letztlich könne dies dazu führen, dass Apotheken durch Kioske ersetzt werden, die Rezepte annehmen. Die Arzneimittel würden dann per Post zugeschickt und die Beratung erfolge am Telefon. Kurzfristig sehe er die Gefahr, dass sich vier Apotheken zu einer oHG zusammenschließen und nur noch eine Vollapotheke betreiben würden. Dies sei ein „grauenvoller Gedanke“. Das Grundübel sieht Ehmen in der Überbetonung des Wettbewerbs: „Wenn Wettbewerb die Hauptüberschrift im Gesundheitsmarkt ist, geht es in die falsche Richtung.“

In der Diskussion über Filialapotheken wurde angemerkt, dass eine optimal ausgestattete Hauptapotheke möglicherweise besser Rezepturen herstellen könne als Einzelapotheken mit wenig Rezepturerfahrung. Doch erklärte Vizepräsidentin Dr. Roswitha Borchert-Bremer, dass durch die entstehende Wettbewerbsverzerrung „die hehren Sachen hinten runter fallen“. Das müsse man auch der Politik klar machen.

Die zwischen den meisten ABDA-Organisationen und dem Apothekerverband Westfalen-Lippe strittige Frage über eine weit gefasste Formulierung der apothekenüblichen Waren wurde auch in der Kammerversammlung in Schleswig-Holstein kontrovers diskutiert. Es wurde gefragt, ob eine Beschränkung nötig sei, wenn ohnehin das Erscheinungsbild geregelt werden solle. Hiob erklärte dazu, klare Grenzen seien leichter zu überwachen.

Die vorgeschlagenen Regeln zur Information und Beratung betrachtet Ehmen hingegen als unproblematisch. Er interpretiere das vorgeschriebene Beratungsangebot im Sinne der Regel „Ein Satz geht immer.“ Der Delegierte Dr. Kai Christiansen sprach sich für „gleich lange Spieße“ im Botendienst aus, die für Landapotheken wichtig seien. „Wir können keine Bringschuld haben, die der Versand nicht hat“, so Christiansen. Beschlüsse im Sinne einer Stellungnahme zum Entwurf verabschiedete die Kammerversammlung nicht.


Thomas Müller-Bohn


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