Herstellerrabatt

BMG prüft erhöhten Zwangsrabatt

Berlin - 04.11.2011, 11:48 Uhr


Die forschenden Arzneimittelhersteller drängen schon seit Monaten auf eine Überprüfung des von 6 auf 16 Prozent erhöhten Herstellerrabatts für Nicht-Festbetrags-Arzneimittel. Nun wird im Bundesgesundheitsministerium tatsächlich geprüft - so schreibt es das Gesetz schließlich vor.

Mit dem GKV-Änderungsgesetz war der Zwangsabschlag zum 1. August 2010 deutlich erhöht worden – zudem wurde ein Preismoratorium verhängt. Beide klassischen Kostendämpfungsmaßnahmen sollen bis Ende 2013 laufen –so lange wie noch nie zuvor.

§ 130a SGB V bestimmt, dass das BMG die Erforderlichkeit der Abschläge nach Maßgabe der EU-Transparenzrichtlinie (Richtlinie 89/105/EWG) zu überprüfen hat. Die Abschläge sind demnach aufzuheben oder zu verringern, soweit sie nach der gesamtwirtschaftlichen Lage, einschließlich ihrer Auswirkung auf die GKV, nicht mehr gerechtfertigt sind.

Die Hauptgeschäftsführerin des Verbands Forschender Pharma-Unternehmen (vfa) hatte bereits im Juni im Interview mit der DAZ die Überprüfung des Zwangsrabattes gefordert.

Das BMG will nun seiner gesetzlichen Verpflichtung nachkommen. Bislang wartete man dort noch auf Zahlen, um eine Grundlage für die Entscheidung zu haben. Nachdem der GKV-Schätzerkreis im Oktober seine neuesten Daten vorgelegt hat, sieht sich das BMG nun in der Lage, die Überprüfung vorzunehmen. Die Entscheidung werde „zeitnah“ erfolgen, so ein Ministeriumssprecher gegenüber DAZ.online.     


Kirsten Sucker-Sket