Apothekenabschlag 2010

Schiedsstelle: Es bleibt bei 1,75 Euro

Berlin - 06.09.2011, 18:27 Uhr


Die Schiedsstelle hat den Apothekenrabatt für das Jahr 2010 auf 1,75 Euro pro Packung festgelegt. Damit bleibt sie bei ihrem bereits für das Jahr 2009 beschlossenen Betrag. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) zeigte sich über die Entscheidung der Schiedsstelle enttäuscht.

Der DAV forderte in einer Pressemitteilung Politik und Krankenkassen auf, den Mehraufwand in den Apotheken bei der Anpassung des Zwangsabschlags endlich angemessen zu berücksichtigen. Beim nun beschlossenen Apothekenabschlag von 1,75 Euro pro Arzneimittelpackung würden die Kostensteigerungen, etwas durch Tariflohnsteigerungen und Inflation, nur unzureichend berücksichtigt. „In Zeiten der Rabattverträge müssen die Apotheken immer mehr Leistungen erbringen“, sagte DAV-Vorsitzender Fritz Becker. „Der Beschluss der Schiedsstelle ist enttäuschend, weil zusätzlicher Beratungsaufwand und steigende Sachkosten zu einem geringeren Zwangsrabatt hätten führen müssen.“

Die Apotheken haben für 2009 und 2010 bereits Abschläge von 1,75 Euro pro Arzneimittelpackung an die Krankenkassen entrichtet – das sind insgesamt mehr als 2 Mrd. Euro. Für 2011 und 2012 hat der Gesetzgeber einen Abschlag von 2,05 Euro gesetzlich festgesetzt; ab 2013 wird über den Abschlag wieder verhandelt.

„Die Apotheken schultern in diesem Jahr weit höhere Belastungen als politisch mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz gewollt“, sagte DAV-Vorsitzender Fritz Becker mit Blick auf 2011. Die eigentlich vom Pharmagroßhandel zu leistenden Sparbeiträge würden 2011 in weitem Umfang an die Apotheken weitergereicht. Becker bekräftigte seine Forderung, den Zwangsabschlag an die Kassen im Rahmen des Versorgungsstrukturgesetzes für 2012 wieder zu senken.

Das letzte Wort ist beim Abschlag 2010 aber sicherlich noch nicht gesprochen. Der Vorsitzende der Schiedsstelle, Dr. Rainer Daubenbüchel, geht davon aus, dass sein Schiedsspruch abermals gerichtlich überprüft werden wird. Auch gegen den Schiedsspruch für das Jahr 2009 zog der GKV-Spitzenverband vor Gericht. Derzeit ist das Verfahren in der Berufungsinstanz vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg anhängig.


Kirsten Sucker-Sket