Ortsnahe Klinikversorgung

Klare Regeln für Versorgungsverträge gefordert

09.10.2010, 09:22 Uhr


Die Forderung des Bundesverbandes klinik- und heimversorgender Apotheker (BVKA), mit klaren Vorschriften die ortsnahe Arzneimittelversorgung sicherzustellen, wird von den Delegierten des Deutschen Apothekertages 2010 unterstützt. Ein

Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker hat mit Besorgnis zur Kenntnis genommen, dass zuständige Behörden nicht nur in Einzelfällen Versorgungsverträge genehmigen, bei denen die Entfernungen zwischen versorgender Apotheke und Klinik bis zu 200 km und in einem Fall über 400 km betragen. Andere Behörden berufen sich auf diese Genehmigungspraxis, so beispielsweise die Regierung Oberbayern bei der Genehmigung der Versorgung einer Klinik in Bad Tölz durch die Apotheke des Universitätsklinikums Regensburg. Dadurch besteht nach Ansicht der Apothekertagsdelegierten die Gefahr, dass an Stelle der ortsnahen Versorgung mit Arzneimitteln und einer stets und unverzüglich gewährleisteten Mitwirkung eines Apothekers eine Entwicklung hin zu einer rein auf bloße Liefermodalitäten fixierten Versorgung  stattfindet, die der früherer Versandapotheken ähnelt. Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker fordert daher die Obersten Gesundheitsbehörden der Länder nachdrücklich auf, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit in Richtlinien oder Verwaltungsvorschriften Regeln für die Genehmigung von Versorgungsverträgen nach § 14 ApoG, insbesondere bezüglich der zulässigen Entfernung zwischen Versorgungsapotheken und zu versorgenden Krankenhäusern unter Berücksichtigung der konkreten Verkehrsverhältnisse, zu erlassen, die von den Genehmigungsbehörden im konkreten Einzelfall individuell zu berücksichtigen sind.

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Dr. Doris Uhl