Gesundheitspolitik

21 Milliarden Euro Reserven

GKV-Rücklagen wachsen auch im 3. Quartal

BERLIN (ks) | Die Finanzpolster der Kassen wachsen noch immer. Wie das Bundesgesundheitsministerium (BMG) vergangene Woche bekanntgab, haben die gesetzlichen Krankenkassen im 1. bis 3. Quartal 2018 einen Einnahmenüberschuss von rund 1,86 Milliarden Euro erzielt. Ihre Betriebsmittel und Rück­lagen sind dabei auf einen Wert von rund 21 Milliarden Euro gestiegen.

Mit dem GKV-Versichertenentlastungsgesetz, das zum 1. Januar 2019 in Kraft treten wird, soll die Sparwut der Kassen gezügelt werden: Ab 2020 müssen die Kassen überhöhte Reserven schrittweise abbauen. Angesichts der jetzt veröffentlichten Zahlen ist Bundes­gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) überzeugt: „Es war richtig, die Krankenkassen zum Abbau ihrer Rücklagen zu zwingen. Denn es gibt keinen Grund, warum sie Beitragsgelder weiter horten. Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Rentner müssen endlich an den Überschüssen beteiligt werden. Für das kommende Jahr sollten die Kassen alle Spielräume konsequent nutzen, um ihre Zusatzbeiträge zu senken.“

AOKen mit höchstem Überschuss

Schaut man sich die Krankenkassenarten genauer an, so zeigt sich bei der Finanzentwicklung folgendes Bild: Die AOKen verzeichneten im betrachteten Zeitraum einen Überschuss von rund 920 Millionen Euro, die Ersatzkassen von 534 Millionen Euro, die Betriebskrankenkassen (BKKen) von 190 Millionen Euro, die Innungskrankenkassen (IKKen) von 122 Millionen Euro und die Knappschaft-Bahn-See von 101 Millionen Euro. Lediglich die Landwirtschaftliche Krankenversicherung, die nicht am Risikostrukturausgleich teilnimmt, erzielte ein geringes Defizit von 2 Millionen Euro.

Der Gesundheitsfonds, der zum Stichtag 15. Januar 2018 über eine Liquiditätsreserve von rund 9,1 Milliarden Euro verfügte, verzeichnete im 1. bis 3. Quartal 2018 einen saisonüblichen Ausgabenüberhang von rund 3,26 Milliarden Euro. Daraus lassen sich laut BMG aber keine Rückschlüsse auf eine ähnliche Entwicklung im weiteren Jahresverlauf ziehen.

Arzneimittelausgaben steigen um 3,5 Prozent

Während die Einnahmen der Kassen um 3,4 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum stiegen – bei einem Versichertenzuwachs von 0,8 Prozent –, wuchsen die Ausgaben in den ersten neun Monaten dieses Jahres absolut um 3,8 Prozent. Je Versicherten stiegen die Ausgaben um 2,9 Prozent.

In den drei großen Ausgabenblöcken Krankenhaus, vertragsärztliche Behandlung und Arznei­mittel lag der Zuwachs unter dem Schnitt, bei den Arzneimitteln war er dabei noch am höchsten: Absolut war hier ein Plus von 3,5 Prozent zu verzeichnen, je Versicherten waren es 2,7 Prozent mehr. Das BMG verweist auf die Entwicklungen im Bereich innovativer Arzneimittel, die hier „eine zentrale Rolle“ spielten. Im Gegenzug wurde nochmals mehr mit Rabattverträgen gespart. Hier nennt das Ministerium keine Euro-Summe, lässt aber wissen, dass sich das Erstattungsvolumen durch die Rabattvereinbarungen deutlich um rund 9 Prozent erhöht habe. Für Krankenhausbehandlungen gaben die Kassen in den ersten drei Quartalen 2018 absolut 2,9 Prozent mehr aus. Für die ambulante ärztliche Behandlung waren es rund 2,7 Prozent mehr.

Mehr Geld für Verwaltung

Die Netto-Verwaltungskosten der Krankenkassen sind nach einer unterproportionalen Entwicklung in den Vorjahren nun wieder gestiegen – und zwar um 5,2 Prozent. Rechnet man die erhöhten Zuführungen zu den Alterungsrückstellungen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum heraus, lag der Anstieg der Netto-Verwaltungskosten bei rund 3,9 Prozent.

Das BMG geht nun davon aus, dass die GKV auch das Gesamtjahr 2018 mit einem deutlichen Überschuss in einer Größenordnung von rund 2,5 Milliarden Euro abschließen wird. Nach einer Auswertung der Schätzerkreisergebnisse für 2019 hat es den durchschnittlichen zur Deckung der Ausgaben erforder­lichen Zusatzbeitragssatz von 1,0 auf 0,9 Prozent abgesenkt. Derzeit erheben die Krankenkassen durchschnittlich einen Zusatzbeitragssatz von 1,07 Prozent.

BAH: Rabattverträge einschränken

Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) appellierte anlässlich dieser frischen Zahlen an die GKV, auch die Versorgungssicherheit in den Fokus nehmen. So dürften Rabattverträge nicht alleine Einsparungen zum Ziel haben, erklärte der stellvertretende BAH-Hauptgeschäftsführer Dr. Hermann Kortland. „Eine gesetzliche Vorgabe, dass Krankenkassen mit mindestens drei Herstellern Rabattverträge abschließen müssen, würde die Gefahr von Lieferengpässen verringern.“ Außerdem sollten Arzneimittel, bei denen ein Engpass in der Versorgung ein besonderes Risiko darstellen würde, grundsätzlich von Ausschreibungen der Krankenkassen freigestellt sein. „Dies betrifft beispielsweise die Herstellung von Zubereitungen in der Onkologie. Rabattverträge sind in diesem sensiblen Versorgungsbereich fehl am Platz und stellen einen Nährboden für zukünftige Versorgungsengpässe dar“, so Kortland. |

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