Arzneimittel und Therapie

Urin-Drogentests vorsichtig interpretieren

Arzneimittel können falsch positive Ergebnisse auslösen

In den USA verlangen viele Arbeitgeber von ihren Bewerbern einen Urin-Drogentest (UDS), bevor sie beschäftigt werden können. Das Screening erfasst in der Regel Alkohol, Amphetamine, Benzodiazepine, Marihuana, Kokain, Phencyclidin und Opiate. Aber Vorsicht: Arzneimittel können das Ergebnis verfälschen.

Urin-Drogentests vorsichtig interpretieren

Ein positiver Befund beim Urin-Drogentest kann für die jeweilige Person gravierende Folgen haben, dies umso mehr, wenn er nicht stimmt. Arzneimittel können dafür die Ursache sein. Bei falsch positiven Befunden spielen sowohl die verwendeten Testkits und Analysemethoden als auch die Konzentration der Arzneimittel eine Rolle. Außerdem scheint der Zeitpunkt der Probennahme und Patienten-spezifische Eigenheiten, wie das Gewicht oder die Ernährung, von Bedeutung zu sein. Urin-Drogentests basieren meist auf Immunoassays. Die Tests sind kostengünstig und liefern schnell Ergebnisse, gelegentlich aber falsch positive. Mehr Sicherheit bietet eine Analyse via Gaschromatografie/Massenspektrometrie (GC/MS) als „Gold-Standard“. GC-/MS-Analysen sind teurer und es dauert länger, bis das Ergebnis vorliegt, aber sie produzieren selten Fehlalarme.

Tab.: Berichte über falsch positive Ergebnisse von Urin-Drogenscreenings durch bestimmte Arzneimittel
Falsch positives Ergebnis für
Amphetamin
Phency-clidin
Methadon
Benzo-
diazepine
Opiate
Canna-
binoide
Barbiturate
Antihistaminika/abschwellende Mittel
  • Diphenhydramin
+
  • Doxylamin
+
  • Phenylpropanolamine
+
  • rezeptfreie nasale Inhalation
+
Antidepressiva
  • Bupropion
+
  • Clomipramin
+
  • Sertralin
+
  • Venlafaxin
+
Antibiotika
  • Chinolone (z. B. Levofloxacin)
+
Analgetika
  • Ibuprofen
+
+
+
  • Naproxen
+
+
Antipsychotika
  • Chlorpromazin
+
+
  • Promethazin
+
  • Quetiapin
+
andere Wirkstoffe
  • Dextromethorphan
+
  • Ranitidin
+
  • Verapamil
+

Situation in Deutschland

In Deutschland sind medizinische Untersuchungen vor der Einstellung nur für wenige Berufsgruppen, wie etwa Piloten, Lokführer oder Berufskraftfahrer Pflicht. Gesetzlich nicht vorgeschriebene Tests sind nur dann erlaubt, wenn der Betroffene zustimmt. Einige Betriebe führen bei der Einstellung von Auszubildenden bereits Urin-Tests durch. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 1999 dürfen solche Tests aber nicht routinemäßig vorgenommen werden, sondern nur, „wenn bei vernünftiger, lebensnaher Einschätzung eine ernsthafte Besorgnis begründet ist, dass eine Abhängigkeit des Arbeitnehmers“ vorliegt (Az. 2 AZR 55/99). |

Quelle

Brahm NC, et al. Am J Health Syst Pharm 2010;67(16):1344-50.

Apothekerin Dr. Helga Blasius

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