DAZ aktuell

Erstattungsausschluss ab zwölf bleibt

BERLIN (ks). Für die Beurteilung, ob ein rezeptfreies Arzneimittel zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden darf, bleibt es bei der Altersgrenze von zwölf Jahren. Einen Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, diese Grenze auf 18 Jahre anzuheben, hat der Bundestag am 17. Juni mit den Stimmen der Regierungskoalition abgelehnt.

Die CDU-Gesundheitspolitiker Annette Widmann-Mauz und Wolf Bauer warfen Rot-Grün vor, nur unzureichend auf die Fehl- bzw. Unterversorgung bei Jugendlichen mit Asthma und Hauterkrankungen zu reagieren. Statt den Gesetzentwurf der Union anzunehmen, brachten die Regierungsfraktionen vergangene Woche einen eigenen Antrag ein, der die Arzneimittelversorgung bei schwerwiegenden chronischen Erkrankungen gewährleisten soll. Darin heißt es, dass sich die geltenden gesetzlichen Regelungen zur Verordnungsfähigkeit nicht-verschreibungspflichtiger Arzneimittel zu Lasten der GKV grundsätzlich bewährt habe.

Eine Anhebung der Altersgrenze auf 18 Jahre sei nicht geeignet, den Versorgungsbedarf der volljährigen Versicherten bei schwerwiegenden chronischen Erkrankungen zu gewährleisten. Rot-Grün setzt stattdessen auf den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), der derzeit den Therapiestandard für die Behandlung von Allergien und Hauterkrankungen überprüft. Damit werde medizinisch begründeten indikationsspezifischen Lösungen der Weg geebnet, heißt es in dem rot-grünen Antrag.

Die Union ist von diesem Vorgehen nicht überzeugt: Fakt sei, dass die gegenwärtigen gesetzlichen Rahmenbedingungen für diese Ausnahmen das Vorliegen einer schwerwiegenden Erkrankung voraussetzen. Allergien, wie sie häufig bei Kindern anzutreffen sind, seien in diesem Sinn keine schwerwiegenden Erkrankungen. Tatsächlich gab der G-BA-Vorsitzende Rainer Hess diesen Umstand schon in der Woche zuvor in einer öffentlichen Anhörung zu bedenken. Widmann-Mauz und Bauer betonten: "Deshalb ist weiterhin die Gefahr gegeben, dass Jugendliche infolge des Ausschlusses nicht-verschreibungspflichtiger Arzneimittel erkranken und anschließend wegen der Chronifizierung ihrer Erkrankung hohe Folgekosten zu tragen haben."

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