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ABDA: Arzneimittelversandhandel fristet Nischendasein

BERLIN (abda/ks). Der Versandhandel mit Medikamenten spielt in Deutschland bisher keine große Rolle. Dem Bundesgesundheitsministerium zufolge liegt der Umsatz der gesetzlichen Krankenkassen mit Versandhändlern bei etwa 2 Promille. Dies meldete die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) am 5. November.

Neben rund 800 inländischen Apotheken mit Versandhandelserlaubnis haben sich einige spezialisierte Versandapotheken im europäischen Ausland etabliert. Auch wenn letztere von sprunghaft steigenden Umsätzen berichten – die gesetzliche Krankenversicherung wird im Gesamtjahr lediglich etwa 40 Mio. Euro Umsatz mit Versandhändlern machen, so die ABDA. Zusätzlich sinke der ohnehin geringe Anteil des Versands: Im ersten Quartal 2004 lag er bei 0,2 Prozent, bezogen auf das erste Halbjahr bei 0,18 Prozent.

An Bedeutung gewinnt hingegen der Home-Service, den mittlerweile fast alle Apotheken anbieten. Dieser kommt der ABDA zufolge auf einen Marktanteil von 5 Prozent. "Wir sind der Meinung, dass wir nach wie vor die bessere Leistung anbieten und wettbewerbsüberlegen sind", erklärte hierzu ABDA-Präsident Hans-Günter Friese.

Versandhändler nicht billiger

Auch Preisvorteile sieht Friese beim Versandhandel nicht. "Der Vergleich zeigt, dass die Versandhändler bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln auf dem gleichen Preisniveau liegen wie die öffentlichen Apotheken. Eventuelle Preisvorteile bei rezeptfreien Medikamenten werden durch die dann fällige Versandkostenpauschale schnell zunichte gemacht." Die geringe Bedeutung des Versands zeige zudem, dass die Verbraucher die apothekerliche Beratung und die Sicherheit des direkten Einkaufs in der wohnortnahen Apotheke schätzten, betonte Friese.

Die ABDA wies darauf hin, dass auch Verbraucherschützer und das Bundesgesundheitsministerium beim Medikamenten-Versandhandel via Internet zur Vorsicht gemahnt haben: Sie warnen vor der Gefahr, gefälschte, illegale, nicht zugelassene oder falsch dosierte Arzneimittel zu erhalten. Für gefährlicher als den Versandhandel selbst hält die ABDA Randerscheinungen wie Pick-up-Stationen in Drogeriemärkten, Kooperationen mit Kaufhausketten oder Auktionsportale im Internet. "Diese Auswüchse, bei denen Unternehmen um jeden Preis – auch gegen gültiges Recht – in den Markt eindringen wollen, sind sicher nicht im Sinne des Gesetzgebers und schon gar nicht im Sinne des Verbrauchers", sagte Friese.

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