ABDA: Künftige Mehrbesitzregel umsetzen

Köln (im). Der Apothekendachverband ABDA will mit aktiven Strategien die kommende Reform, auch wenn darin etliches für falsch gehalten werde, im Sinn der Apotheken umsetzen. Konkret werde sich die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände für die Einhaltung des künftigen begrenzten Mehrbesitzes von Offizinen einsetzen, sagte ABDA-Präsident Hans-Günter Friese am 17. September im Vorfeld des diesjährigen Deutschen Apothekertags in Köln.

Dort nannte Friese den begrenzten Mehrbesitz eine zentrale Frage. Es gebe Kräfte im Gesundheitswesen, die auf den Fremdbesitz von Apotheken drängten. Mit Beginn des kommenden Jahres soll ein Apothekeninhaber bis zu drei Filialen betreiben dürfen, das ist bekanntlich Bestandteil des neuen Reformgesetzes, welches 2004 in Kraft treten soll. In diesem Zusammenhang hielt der ABDA-Präsident wesentliche Änderungen am "Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung" (GMG) im laufenden parlamentarischen Verfahren für unrealistisch, auch wenn die ABDA ihre Position weiterhin gegenüber den Politikern verträte. So müssen Apotheker nach Worten von Friese davon ausgehen, dass das Kombimodell zur Honorierung kommt (bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln ein Fixum von 8,10 Euro auf den Einkaufspreis [EK] plus drei Prozent des EK minus 2 Euro Rabatt an die Kassen). Positiv daran sei unter anderem, dass die "Rosinenpickerei" (Konzentration auf wenige teure Präparate) von Kliniken oder ausländischen Versandapotheken wesentlich erschwert werde.

Antwort auf Versand

Als aktiven Umgang mit dem Versandhandel von Medikamenten, den der Gesetzgeber ab 2004 erlauben will, kündigte der ABDA-Präsident die Freischaltung einer erweiterten Version des Internet-Portals aponet.de zum 18. September an. Ab sofort könne ein Patient so online jedes hier zugelassene Präparat bestellen, was ihm mittels Zustelldienst aus der Offizin zumeist am selben Tag gebracht werde. Laut Friese ist das durch die Apothekenbetriebsordnung und den Passus des "besonderen Einzelfalles" gedeckt. Dieser Service sei dem Versandhandel überlegen, weil die Grundstruktur der Arzneiversorgung - keine Trennung von Logistik und Beratung - beibehalten werde. Bisher nahmen nach ABDA-Angaben rund 9 000 Apotheken an der Vorgängerversion teil, nach entsprechender Information werden steigende Teilnehmerzahlen erwartet.

Friese rief die pharmazeutischen Hersteller zur Nutzung der offenen Schnittstelle von aponet und den Industrie-eigenen Homepages auf. Dieses Konzept nannte der ABDA-Repräsentant als Hilfe für die Kollegen angesichts künftiger Herausforderungen. Er verwahrte sich im Zusammenhang mit dem umstrittenen Thema Versandhandel gegen Kritik an der ABDA und den angeschlossenen Organisationen. Im laufenden Reformverfahren habe man nie etwas verhindert um des Verhinderns willen oder um tradierte Zöpfe zu bewahren.

Zur Ankündigung etwa des AOK-Bundesverbands, verstärkt mit ausländischen Versandapotheken Verträge schließen zu wollen, sagte Friese, die ABDA gehe davon aus, dass die Kassen Verträge auf Basis des deutschen Rechts schlössen unter Beachtung des Sozialgesetzbuchs V. Alles andere wären sozialrechtswidrige Verträge, gegen die wettbewerbsrechtlich vorgegangen werden könne.

Integrierte Versorgung kommt

Bei der geplanten integrierten Versorgung gab sich Friese optimistisch, die Apotheken seien "bestens gerüstet". Befragt zur reservierten Haltung einiger gesetzlicher Krankenkassen gegenüber Offizinen hielt er es für unwahrscheinlich, dass sich die Kassen einzelne Apotheken für Verträge herauspickten. Der Verwaltungsaufwand wäre zu groß. Nach Frieses Einschätzung werden die Kassen vielmehr auf Initiativen wie das Hausapothekenmodell für eine flächendeckende Versorgung der Patienten setzen. Zufrieden zeigte er sich über die jüngste Änderung am Reformentwurf, die das Abweichen von der Preisverordnung durch Einzelverträge zwischen Apotheken und Kassen wieder kassiert hatte.

Bald grüne Rezepte?

Angesichts der vorgesehenen Preisfreigabe für nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel nannte Friese Überlegungen zu einem "grünen Rezept", das den Ärzten für die Verordnung der von der Erstattung ausgegrenzten Präparate zur Verfügung gestellt werden könnte. Das werde derzeit von der ABDA geprüft.

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