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Krankenhausreform: Bundesrat billigt Fallpauschalengesetz

BERLIN (ks). Krankenhäuser müssen sich auf ein neues Abrechnungssystem einstellen: Ab 2004 wird in deutschen Kliniken nicht mehr nach Tagessätzen, sondern nach Fallpauschalen abgerechnet. Der Bundesrat hat am 1. März mehrheitlich dem geänderten Gesetzentwurf der Regierungskoalition zugestimmt.

In der Bundesratssitzung am 1. Februar fiel das Gesetz noch durch. Vor allem auf Druck der unionsregierten Bundesländer wurde der Vermittlungsausschuss angerufen. In der vergangenen Woche legte der Ausschuss seine Änderungsvorschläge vor: Den Ländern wurde insoweit entgegengekommen, als dass sie für die Krankenhausplanung umfassend zuständig bleiben. Zudem wurden Änderungen beschlossen, die Krankenhäuser in ländlichen Gebieten vor einer Schließung bewahren sollen.

Insbesondere wurde die Regelung gelockert, wonach Kliniken eine Mindestzahl von Operationen vorweisen müssen, damit diese vergütet werden. Dieser Kompromiss machte es möglich, dass das Gesetz nun unerwartet schnell vom Bundesrat gebilligt wurde.

Stufenweise Einführung

Das diagnoseorientierte Abrechnungssystem nach Fallpauschalen soll nun in Stufen eingeführt werden. Ab dem 1. Januar 2003 können Krankenhäuser das neue Entgeltsystem freiwillig einführen, ab dem 1. Januar 2004 wird es für alle verbindlich. Nach einer weiteren Übergangsphase, die den Beteiligten Zeit für die notwendigen Anpassungen gibt, soll ab dem 1. Januar 2007 nach bundesweit einheitlichen Fallpauschalen abgerechnet werden.

Zudem enthält das neue Gesetz Regelungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Ärzte und Krankenpfleger. In den nächsten zwei Jahren werden jeweils 100 Millionen Euro bereitgestellt, mit denen insgesamt 10 000 zusätzliche Stellen in den Krankenhäusern geschaffen werden sollen. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt verspricht sich von der neuen Leistungsvergütung eine effizientere und durch Qualitätssicherung verbesserte Behandlung der Patienten. Mit den Fallpauschalen soll der Anreiz für unnötig lange Liegezeiten wegfallen und zudem mehr Transparenz ins Abrechnungswesen gelangen. "Damit haben wir die umfassendste Krankenhausreform aller Zeiten umgesetzt", erklärte Schmidt.

Zustimmung und Kritik

Hans Jürgen Ahrens, Vorstandsvorsitzender des AOK Bundesverbandes, begrüßte die Entscheidung des Bundesrats. Er ist zuversichtlich, dass es vielen Krankenhäusern bereits im kommenden Jahr gelingen wird, die neuen Vergütungsstrukturen einzuführen.

Kritischer sieht es Frank Ulrich Montgomery, 1. Vorsitzender des Klinikärzteverbandes Marburger Bund: Er hält das Gesetz für einen "faulen Kompromiss". Auch wenn er im Grundsatz begrüße, dass der Bundesrat dem jahrelangen Reformprojekt seine Zustimmung erteilt hat, so sei das Gesetz doch mit "gefährlichen Systemfehlern" behaftet. Montgomery fürchtet weitere Mehrarbeit auf die Klinikärzte zukommen, was letztlich zu einer Gefährdung der Patienten führen könne.

Auch den Kompromiss zur Arbeitszeit lehnt der Chef des Marburger Bundes ab. Die zugesicherten 200 Millionen Euro seien lediglich "Kleingeld", mit denen man keine vernünftige Zahl an zusätzlichen Ärzten und Krankenschwestern einstellen könne.

Krankenhäuser müssen sich auf ein neues Abrechnungssystem einstellen: Ab 2004 wird in deutschen Kliniken nicht mehr nach Tagessätzen, sondern nach Fallpauschalen abgerechnet. Der Bundesrat hat am 1. März mehrheitlich dem geänderten Gesetzentwurf der Regierungskoalition zugestimmt. Das diagnoseorientierte Abrechnungssystem nach Fallpauschalen soll nun in Stufen eingeführt werden. Ab dem 1. Januar 2003 können Krankenhäuser das neue Entgeltsystem freiwillig einführen, ab dem 1. Januar 2004 wird es für alle verbindlich.

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