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Bundesrat: Gesetzliche Kassen müssen 2003 ihre Verwaltungskosten einfrieren

BERLIN (ks). Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung am 11. April beschlossen, die Verwaltungskosten der gesetzlichen Krankenkassen in diesem Jahr einzufrieren. Diese Änderung des 5. Sozialgesetzbuchs sollte bereits zum 1. Januar zusammen mit dem Beitragssatzsicherungsgesetz in Kraft treten. Allerdings bedurfte das Änderungsgesetz der Zustimmung des Bundesrats. Diese konnte erst nach Verhandlungen im Vermittlungsausschuss erreicht werden. Die im SGB V-Änderungsgesetz außerdem vorgesehene Einführung von Festbeträgen für patentgeschützte Arzneimittel ohne nachgewiesenen Zusatznutzen wurde hingegen zurückgestellt.

Der Bundesrat hat dem SGB V-Änderungsgesetz nun zugestimmt, nachdem zuvor der Bundestag das Gesetz aufgrund einer entsprechenden Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschuss geändert hatte. Dabei wurde hinsichtlich der Verwaltungskosten ein Kompromiss ausgehandelt: Bereits mit dem Beitragssatzsicherungsgesetz war für die Vergütung von Krankenhausleistungen eine Nullrunde vorgesehen.

Ausnahmen sollten für Kliniken gelten, die 2003 das Fallpauschalensystem einführen. Zusätzlich sollen nun auch Krankenhäuser von der Nullrunde ausgenommen werden, deren Leistungsspektrum mit dem Fallpauschalenkatalog nicht sachgerecht erfasst werden kann und Krankenhäuser, die aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht nach Fallpauschalen abrechnen können. Dies gilt zum Beispiel für Einrichtungen der Psychiatrie, der Psychosomatik und der psychotherapeutischen Medizin.

Nach Angaben der parlamentarische Staatssekretärin im Bundessozialministerium, Marion Caspers-Merk (SPD), sind nun noch etwa 700 Kliniken von der Nullrunde betroffen. Darüber hinaus wird der Maßstab für die Pro-Kopf-Verwaltungsausgaben verändert. Maßgebend ist nicht mehr wie bisher die Zahl der Mitglieder, sondern die Zahl der Versicherten. Von dem Einfrieren der Kosten erwartet sich die Bundesregierung einen Spareffekt von 200 bis 300 Millionen Euro.

Problem von Me-toos im Rahmen der großen Reform lösen

Offen ist noch die Frage, ob patentgeschützte Arzneimittel, deren Zusatznutzen zweifelhaft ist, der Festbetragsregelung unterworfen werden sollten. Die Regierung verspricht sich hiervon eine Ausgabenreduzierung von 400 Millionen Euro für die GKV.

Der Bundesrat hat zunächst allerdings nur eine Entschließung gefasst: Darin hat er seine Erwartung zum Ausdruck gebracht, dass im Rahmen der anstehenden Gesetzgebung zur Modernisierung des Gesundheitswesens wirksame Regelungen getroffen werden, die dafür sorgen, dass Arzneimittel ohne therapeutischen Zusatznutzen keine preistreibende Wirkung entfalten.

Die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz, wertet diese Entscheidung als Erfolg. Allerdings räumt auch sie ein, dass in diesem Feld Handlungsbedarf bestehe. Kurz vor einer großen Gesundheitsreform sollten hier jedoch keine Vorfestlegungen getroffen werden, meint Widmann-Mauz. "Denn Fragen der Arzneimittelversorgung und des Arzneimittelvertriebs müssen insgesamt in der anstehenden Reform erörtert werden".

Ferner sollen der Bundesrats-Entschließung zufolge die zuständigen Aufsichtsbehörden verpflichtet werden, bei den Verwaltungsausgaben der Krankenkassen auf die strikte Einhaltung des Gebots der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit hinzuwirken und dabei einheitliche Maßstäbe anzuwenden.

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