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Fallpauschalen-Gesetz: Bundesrat blockiert Krankenhausreform

BERLIN (ks). Dem Gesetzentwurf der rot-grünen Koalition zur Einführung von Fallpauschalen in Krankenhäusern hat der Bundesrat in der vergangenen Woche die Zustimmung verweigert. Die Bundesregierung will nun den Vermittlungsausschuss anrufen.

Mit dem Gesetz sollte die Krankenhausfinanzierung eine umfassende Neuregelung erfahren: Statt nach Tagessätzen sollten Kliniken zukünftig nach einheitlichen leistungsbezogenen Fallpauschalen, dem so genannten DRG-System (Diagnosis Related Groups), abrechnen. Damit sollte der Anreiz entfallen, Patienten möglichst lange im Krankenhaus zu behalten. Geplant war, dass die Krankenhäuser ab 2003 zunächst freiwillig, ab 2004 verpflichtend ihr Abrechnungssystem umstellen. Darüber hinaus enthält der abgelehnte Gesetzentwurf Regelungen zur Verbesserung von Arbeitsbedingungen in Krankenhäusern.

Vor allem die unionsregierten Länder kritisierten das Vorhaben der Regierung. Die Neuregelung führe zu mehr Bürokratie und könne eine flächendeckende Gesundheitsversorgung nicht garantieren, erklärte die bayerische Sozialministerin Christa Stewens (CSU). Eine Umstellung müsse schrittweise und mit längeren Anpassungsfristen erfolgen. Doch auch einige der SPD-regierten Bundesländer verweigerten dem Gesetz ihre Zustimmung und verlangten nach Detail-Korrekturen.

Die parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium Gudrun Schaich-Walch (SPD) kündigte an, die Regierung werde den Vermittlungsausschuss anrufen, um das Gesetz doch noch durchsetzen zu können. Dabei seien auch Kompromisse denkbar. Schaich-Walch hofft, dass das Verfahren zügig durchgezogen werden kann und der Bundesrat möglicherweise schon am 1. März erneut über den geänderten Gesetzentwurf entscheidet.

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