Das Eckpunktepapier des Ministers

Lauterbachs Pläne: Umverteilung vom prozentualen zum festen Zuschlag

Stuttgart - 21.12.2023, 09:00 Uhr

Gesundheitsminister Karl Lauterbach präsentiert seine Pläne gerne erst den Medien, bevor er sie offiziell vorstellt. Foto: Chris Emil Janßen / imago imagines

Gesundheitsminister Karl Lauterbach präsentiert seine Pläne gerne erst den Medien, bevor er sie offiziell vorstellt. Foto: Chris Emil Janßen / imago imagines


Beim Deutschen Apothekertag stand die Idee für Schein-Apotheken ohne Apotheker im Mittelpunkt. In den Plänen, die gestern im „Handelsblatt“ veröffentlicht wurden, geht es dagegen vor allem ums Geld. Mehr Geld sollen die Apotheken demnach nur für den Notdienst bekommen. Ansonsten soll Geld vom prozentualen Zuschlag auf den Festzuschlag verlagert werden, weil das Landapotheken fördern soll. Doch es bleibt unsicher, ob das wirklich der ganze Plan ist.

Bundesgesundheitsminister Lauterbach plant für die Apotheken die „größte Strukturreform seit 20 Jahren“. Die Informationen dazu kommen diesmal aus dem „Handelsblatt“. In der Onlineausgabe des „Handelsblatt“ wurde gestern aus einem Eckpunktepapier berichtet, das bisher noch nicht öffentlich bekannt ist. Es betrifft sowohl die Ideen, die Lauterbach schon beim Deutschen Apothekertag vorgestellt hatte, als auch die Honorierung.

Zweigapotheken sollen gefördert werden

Die Darstellung im „Handelsblatt“ lässt erahnen, dass Lauterbach bei seinen Plänen für „Schein-Apotheken“ zumindest in Details Änderungen vorgenommen hat. Für die Arzneimittelabgabe sollen offenbar PTA in Filialen vertretungsberechtigt sein, wenn ein Apotheker aus dem Filialverbund über Telepharmazie zugeschaltet ist. Doch für die Abgabe von Betäubungsmitteln, das Impfen und das Herstellen bestimmter Arzneimittel soll weiterhin ein Apotheker erforderlich sein. Außerdem heißt es im „Handelsblatt“, es gehe darum, „den Aufbau von Zweigapotheken zu fördern“. Von Filialen ist an dieser Stelle nicht die Rede. Möglicherweise wird der grundlegende Unterschied zwischen Filial- und Zweigapotheken nun doch eine Rolle spielen. Hier wird es auf die genaue Formulierung ankommen.

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Weiter nennt das „Handelsblatt“ konkrete Pläne zur Honorierung. Die Überlegungen gehen offenbar davon aus, dass Apotheken in Städten mit spezialisierten Einrichtungen mehr Hochpreiser abgeben und damit mehr Geld aus dem dreiprozentigen Zuschlag bei Rx-Arzneimittel erhalten. Dieses Geld teilweise umzuverteilen, soll die Landapotheken unterstützen - so der Plan.

ABDA spricht von  „ersten Kompromisslinien“

Dagegen erwähnt ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening in einem Statement nach Gesprächen mit dem Bundesgesundheitsministerium „erste Kompromisslinien“ zur „wirtschaftlichen Stabilisierung der Apotheken“. Außerdem erklärt die ABDA-Präsidentin, es könnte erstmals gelingen, „dass wir mit festgelegten Kriterien eine regelmäßige Anpassung für unser Fixhonorar erreichen“. Damit ergeben sich Zweifel, ob Overwiening und das „Handelsblatt“ von derselben Fassung der Eckpunkte ausgehen.

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Mehr Festzuschlag - weniger prozentualer Zuschlag

Denn das „Handelsblatt“ stellt die Honorarpläne so dar: Der Festzuschlag für Rx-Arzneimittel soll von 8,35 Euro auf 8,54 Euro im Jahr 2025 und 8,73 Euro im Jahr 2026 steigen. Außerdem soll der Kassenschlag gemäß § 130 SGB V wieder auf 1,77 Euro sinken. Das „Handelsblatt“ schreibt nicht, wann das geschehen soll, und erwähnt auch nicht, dass die Erhöhung des Kassenabschlags nach derzeitiger Rechtslage ohnehin bis zum Januar 2025 befristet ist.

Doch der höhere Festzuschlag soll den Apotheken nicht mehr Geld bringen, sondern das Geld soll nur einer Umverteilung dienen. Denn im Gegenzug soll der prozentuale Zuschlag für Rx-Arzneimittel von derzeit drei Prozent schrittweise auf zwei Prozent im Jahr 2026 sinken. Das „Handelsblatt“ nennt dies ein „Nullsummenspiel“. Denn damit würden die Apotheken etwa 300 Millionen Euro weniger pro Jahr erhalten, und das würde die Erhöhungen beim Festzuschlag aufzehren. Es gäbe also für die Arzneimittelabgabe nicht mehr Geld, aber Verschiebungen zwischen den Apotheken.

Mehr Geld für den Notdienst

An einer Stelle sollen die Apotheken allerdings doch mehr Geld erhalten. Die Notdienstpauschale soll gemäß „Handelsblatt“ von 400 auf 550 Euro steigen. Bei dieser Formulierung wird nicht beachtet, dass sich die Pauschale aus einem Zuschlag auf den Preis von Rx-Arzneimitteln ergibt. Im Ergebnis ist wohl eine Erhöhung der Mittel für den Notdienstfonds um gut 50 Millionen Euro gemeint.

Neue Probleme statt Lösungen

Soweit zu den Angaben, die aus dem „Handelsblatt“ bekannt sind. Demnach würden die Apotheken statt der geforderten etwa 2,7 Milliarden Euro nur etwa 50 Millionen Euro zusätzlich erhalten. Doch auch dies wäre keineswegs sicher. Denn die Absenkung des prozentualen Zuschlags könnte zu mehr Einbußen führen, als bei der geringen Erhöhung des Festzuschlags hinzukäme, insbesondere bei weiter steigenden Preisen der Hochpreiser. Außerdem würde damit die letzte Komponente, die noch eine kleine Verknüpfung zur wirtschaftlichen Entwicklung schafft, weiter verringert. Statt der geforderten automatischen Anpassung des Festzuschlags würde die vorhandene minimale Anpassung noch weiter ausgedünnt. Doch die Äußerungen von Overwiening lassen hoffen, dass dies nicht alles ist. Möglicherweise werden noch ein Inflationsausgleich und ein neuer Anpassungsmechanismus hinzukommen.

Doch auch dann würde mit dem neuen Umverteilungsplan ein zusätzliches Problem drohen. Denn bei einem Zuschlag von nur noch zwei Prozent würden die wirtschaftlichen Risiken bei Hochpreisern noch mehr steigen. Möglicherweise könnten viele Apotheken diese Risiken dann nicht mehr eingehen - und dies würde die Versorgung erschweren.


Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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5 Kommentare

Noch ein ganzes! Jahr ohne irgendeine Anpassung?

von Armin Spychalski am 21.12.2023 um 18:31 Uhr

Der Zeitrahmen ist für mich der Affront schlechthin. Auf die lange Bank schieben, wenn es heute bereits "10 nach 12" ist. Hier werden wir definitiv nicht ernstgenommen!

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.

von Anita Peter am 21.12.2023 um 10:54 Uhr

Ein e.K. (!) soll mit einem Aufschlag von 2% arbeiten. Damit sollen die Kosten gedeckt werden, die sich am Umsatz bemessen und eine Risikovorsorge gebildet werden.
Danke für dieses Weihnachtsgeschenk!

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betr. Die Grenze

von Dr. Thomas Müller-Bohn am 21.12.2023 um 10:07 Uhr

Ihre Berechnung der 58 Euro sehe ich ebenso. Da der erhöhte Kassenabschlag ein eigenes Ding ist, müsste man fairerweise sogar mit demselben Kassenabschlag rechnen. Dann liegt die Grenze nur bei 38 Euro. Es ist also noch schlimmer. Das liegt teilweise daran, dass es eben doch kein Nullsummenspiel ist (die Zahlen passen nicht). Vor allem zeigt es, dass die ganze Idee nicht passt.

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Hochpreiser nicht mehr finanzierbar.

von Rainer W. am 21.12.2023 um 10:02 Uhr

Bei Apotheken wird der Rohertrag bei Hochpreisern auf 2% gedeckelt. Da sind die Kapital- und Betriebskosten nicht mal berücksichtigt.

Kreditkartenunternehmen nehmen regelmäßig schon über 1% alleine für die Abwicklung der Zahlung, ohne jegliches Warenrisiko, Vorfinanzierung für 6 Wochen von Einkauf bis Abrechnung Krankenkasse kostet aktuell 1,15% Zinsen (bei 10% KK-Zinsen p.a.)

Alleine die Finanzierung der Hochpreiser ohne jegliche Arbeit oder Risiko frist den gesamten gewinn auf.

Der Variable Teil gehört ERHÖHT, nicht verringert! Das ist ein Schlag ins Gesicht für jeden Kaufmann und typisch für Lauterbachs Dyskalkulie.

Zudem entkoppelt dieses Gesetz uns noch weiter von der Inflation. Wie das mit den Versprechen der regelmäßigen Anpassung des Honorars so gehalten wird wissen wir ja ...

Wir hatten gerade die höchste Inflation seit bestehen der Bundesrepublik und unsere Standesvertretung will uns 2 Kürzungen innerhalb von 2 Jahren als Sieg verkaufen?

Das kann man sich echt nicht ausdenken.

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Die Grenze

von Peter am 21.12.2023 um 9:20 Uhr

ab der man dann im Tagesgeschäft dann weniger verdient liegt nach meiner Berechnung bereits bei 58 EK netto wenn man die aktuellen Zahlen EK+3%+8,35-1,68 und EK+2%+8,73-1,48 gegenüberstellt.
Das ist alles andere als Hochpreisbereich.

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