- DAZ.online
- News
- Politik
- Fusion von BfArM und ...
Behördenzusammenlegung
Fusion von BfArM und DIMDI vollendet
Datenschutzbeauftragter wollte genauere Prüfung
Als die Auflösung des DIMDI dann im nächsten Anlauf rechtstechnisch mit einem Änderungsantrag (Änderungsantrag Nr. 4) zum Entwurf des Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetzes (BT-Drs. 19/15620) vom 10. Januar 2020 auf den Weg gebracht werden sollte, meldete Kelber sich noch einmal zu Wort. Er fühlte sich übergangen und forderte eine genauere Prüfung der Aufgabenübertragung mit Blick auf Datenschutzfragen. Das DIMDI habe verschiedene Aufgaben von wesentlicher datenschutzrechtlicher Bedeutung, hob Kelber in einem Brief an den Vorsitz des Gesundheitsausschusses im Deutschen Bundestag hervor.
Bei der Veränderung der gesetzlichen Aufgabenzuweisung müsse jeweils geprüft werden, welche Auswirkungen dies auf die Datenverarbeitung und insbesondere auf Erhebungs- und Übermittlungsprozesse hat. Eine solche Prüfung lasse die Begründung zu dem Änderungsantrag zu dem Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz jedoch vermissen.
Umsetzung über das Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz
Nun scheinen die Bedenken ausgeräumt. Tatsächlich wurde das DIMDI am Ende doch durch das Gesetz zur Anpassung des Medizinprodukterechts an die EU-Verordnungen zu Medizinprodukten und In-vitro-Diagnostika (MPEUAnpG) vom 28. April 2020 aufgelöst.
Das Artikelgesetz implementiert beziehungsweise ändert nicht nur das Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG). In seinen diversen Artikeln werden auch eine Reihe anderer Rechtsvorschriften geändert – so werden auch die bisherigen gesetzlichen Aufgaben des DIMDI dem BfArM beziehungsweise dem BMG zugewiesen. Mit dem Inkrafttreten der Regelungen zur Eingliederung des DIMDI in das BfArM am 26. Mai 2020 ist die „Hochzeit“ nun auch rechtlich perfekt.
DIMDI heißt jetzt „BfArM Dienstsitz Köln“
Das BfArM hat infolgedessen seine Organisationsstruktur erweitert und angepasst. Die Liegenschaft des DIMDI in Köln bleibt erhalten und heißt nun „BfArM Dienstsitz Köln“. Die Zahl der BfArM-Abteilungen wurde auf zehn aufgestockt und neue Stabsstellen sind hinzugekommen. Außerdem gibt es von nun an einen zweiten Vizepräsidenten (bislang beide nicht benannt). Die meisten Funktionen des DIMDI wandern in die neue Abteilung 10, die von Professor Thomas Sudhop geleitet wird (vormals Abteilung 6). Die vielfältigen medizinischen Fachinformationen und Services des DIMDI blieben selbstverständlich in gleicher Qualität und gleichem Umfang erhalten, betont das BfArM. Die Angebote des DIMDI seien wie gewohnt unter der Adresse www.dimdi.de erreichbar. Nach einer Übergangszeit sollen alle Inhalte des DIMDI in den Webauftritt des BfArM überführt und die Nutzer automatisch auf diese Seiten umgeleitet werden.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.