Finanzspritzen in der Pandemie

Von welchen Wirtschaftshilfen könnten Apotheken profitieren?

Süsel - 27.03.2020, 12:45 Uhr

Sollten Apotheken wegen der Coronakrise finanzielle Einbußen hinnehmen oder gar schließen müssen, könnten auch sie unter gewissen Umständen von den Wirtschaftshilfen profitieren. (s / Foto: imago images / Huebner)

Sollten Apotheken wegen der Coronakrise finanzielle Einbußen hinnehmen oder gar schließen müssen, könnten auch sie unter gewissen Umständen von den Wirtschaftshilfen profitieren. (s / Foto: imago images / Huebner)


In dieser Woche hat der Bund ein bisher beispielloses Wirtschaftsförderungsprogramm in die Wege geleitet, um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abzufedern. Zum Angebot des Bundes gehören Kreditbürgschaften, nicht rückzahlbare Soforthilfen und gesenkte Hürden für Kurzarbeit. Hinzu kommen verschiedene Hilfen der Bundesländer. So könnten sich notfalls auch Apotheken bei einer Schließung wegen Quarantäne mit Liquidität versorgen.

Die meisten Apotheken haben in dieser Zeit mit der Bewältigung ihrer vielen Aufgaben zu tun und leiden eher nicht an mangelnden Einnahmen. Eine Ausnahme sind Apotheken, die wegen Quarantäne geschlossen werden. Andere Wirtschaftsbereiche leiden dagegen gewaltig unter der Pandemie, weil viele Tätigkeiten unmöglich geworden sind. Hier soll ein Überblick über die Hilfen für Unternehmen vermittelt werden, die möglicherweise für einzelne Apotheken relevant werden können.

Soforthilfe als Zuschuss

Der Bund stellt 50 Milliarden Euro als Soforthilfe für Selbstständige, Freiberufler und kleine Unternehmen bereit. Freiberufler und Unternehmen mit maximal 5 Beschäftigten können 9.000 Euro Betriebskostenzuschuss für drei Monate erhalten. Bei bis zu zehn Beschäftigten sind es 15.000 Euro Zuschuss. Dies sind keine Kredite, sondern Hilfen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Als Voraussetzung müssen Antragsteller eine Existenzbedrohung oder einen Liquiditätsengpass durch die Pandemie nachweisen können. Das Unternehmen darf vor März 2020 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein. Dieses Programm ergänzt die Programme der Länder. Die Anträge werden daher von den jeweils zuständigen Landesbehörden bearbeitet. Sie sollen möglichst elektronisch gestellt werden

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Kredite mit Staatsbürgschaft

Zusätzlich zu diesen Zuschüssen bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Rahmen des Corona-Schutzschildes ein Sonderprogramm mit Krediten für Unternehmen jeder Größe. Der Bund stellt 100 Milliarden Euro für Kapitalmaßnahmen und 400 Milliarden Euro für Bürgschaften bereit. Bei den Krediten werden die Mindestanforderungen an die Kreditwürdigkeit gegenüber dem Normalfall deutlich reduziert. Bei kleinen und mittleren Unternehmen übernimmt die KfW die Haftung für bis zu 90 Prozent des Kredites. Dafür garantiert der Bund. Dies soll die Kreditvergabe durch Banken und Sparkassen erleichtern. Ansprechpartner für diese Kredite ist die Hausbank, die die verschiedenen Förderkredite an die Kunden weitergibt. Bei Krediten bis zu 3 Millionen Euro kann die Hausbank das Risiko allein bewerten. Für Unternehmen, die schon länger als fünf Jahre bestehen, ist der Kredit begrenzt auf

  • 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019,
  • das Doppelte der Lohnkosten von 2019 oder
  • den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 18 Monate.

Das Darlehen muss in voller Höhe zurückgezahlt werden, aber für ein Jahr kann die Tilgung ausgesetzt werden. Für Unternehmen, die erst seit weniger als fünf Jahren existieren, steht anstelle des obigen Programms der ERP-Gründerkredit zur Verfügung. Die Begrenzung des Höchstbetrages entspricht dabei den obigen Angaben.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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