Finanzspritzen in der Pandemie

Von welchen Wirtschaftshilfen könnten Apotheken profitieren?

Süsel - 27.03.2020, 12:45 Uhr

Sollten Apotheken wegen der Coronakrise finanzielle Einbußen hinnehmen oder gar schließen müssen, könnten auch sie unter gewissen Umständen von den Wirtschaftshilfen profitieren. (s / Foto: imago images / Huebner)

Sollten Apotheken wegen der Coronakrise finanzielle Einbußen hinnehmen oder gar schließen müssen, könnten auch sie unter gewissen Umständen von den Wirtschaftshilfen profitieren. (s / Foto: imago images / Huebner)


In dieser Woche hat der Bund ein bisher beispielloses Wirtschaftsförderungsprogramm in die Wege geleitet, um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abzufedern. Zum Angebot des Bundes gehören Kreditbürgschaften, nicht rückzahlbare Soforthilfen und gesenkte Hürden für Kurzarbeit. Hinzu kommen verschiedene Hilfen der Bundesländer. So könnten sich notfalls auch Apotheken bei einer Schließung wegen Quarantäne mit Liquidität versorgen.

Die meisten Apotheken haben in dieser Zeit mit der Bewältigung ihrer vielen Aufgaben zu tun und leiden eher nicht an mangelnden Einnahmen. Eine Ausnahme sind Apotheken, die wegen Quarantäne geschlossen werden. Andere Wirtschaftsbereiche leiden dagegen gewaltig unter der Pandemie, weil viele Tätigkeiten unmöglich geworden sind. Hier soll ein Überblick über die Hilfen für Unternehmen vermittelt werden, die möglicherweise für einzelne Apotheken relevant werden können.

Soforthilfe als Zuschuss

Der Bund stellt 50 Milliarden Euro als Soforthilfe für Selbstständige, Freiberufler und kleine Unternehmen bereit. Freiberufler und Unternehmen mit maximal 5 Beschäftigten können 9.000 Euro Betriebskostenzuschuss für drei Monate erhalten. Bei bis zu zehn Beschäftigten sind es 15.000 Euro Zuschuss. Dies sind keine Kredite, sondern Hilfen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Als Voraussetzung müssen Antragsteller eine Existenzbedrohung oder einen Liquiditätsengpass durch die Pandemie nachweisen können. Das Unternehmen darf vor März 2020 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein. Dieses Programm ergänzt die Programme der Länder. Die Anträge werden daher von den jeweils zuständigen Landesbehörden bearbeitet. Sie sollen möglichst elektronisch gestellt werden

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Kredite mit Staatsbürgschaft

Zusätzlich zu diesen Zuschüssen bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Rahmen des Corona-Schutzschildes ein Sonderprogramm mit Krediten für Unternehmen jeder Größe. Der Bund stellt 100 Milliarden Euro für Kapitalmaßnahmen und 400 Milliarden Euro für Bürgschaften bereit. Bei den Krediten werden die Mindestanforderungen an die Kreditwürdigkeit gegenüber dem Normalfall deutlich reduziert. Bei kleinen und mittleren Unternehmen übernimmt die KfW die Haftung für bis zu 90 Prozent des Kredites. Dafür garantiert der Bund. Dies soll die Kreditvergabe durch Banken und Sparkassen erleichtern. Ansprechpartner für diese Kredite ist die Hausbank, die die verschiedenen Förderkredite an die Kunden weitergibt. Bei Krediten bis zu 3 Millionen Euro kann die Hausbank das Risiko allein bewerten. Für Unternehmen, die schon länger als fünf Jahre bestehen, ist der Kredit begrenzt auf

  • 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019,
  • das Doppelte der Lohnkosten von 2019 oder
  • den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 18 Monate.

Das Darlehen muss in voller Höhe zurückgezahlt werden, aber für ein Jahr kann die Tilgung ausgesetzt werden. Für Unternehmen, die erst seit weniger als fünf Jahren existieren, steht anstelle des obigen Programms der ERP-Gründerkredit zur Verfügung. Die Begrenzung des Höchstbetrages entspricht dabei den obigen Angaben.

Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld

Eine weitere Option bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten bietet das Kurzarbeitergeld, das derzeit unter sehr weit gefassten Bedingungen gewährt wird. Der erleichterte Zugang gilt rückwirkend ab dem 1. März. Statt bisher ein Drittel müssen nur noch 10 Prozent der Beschäftigten von einem Arbeitsausfall in Höhe von mindestens 10 Prozent der Arbeit betroffen sein, damit der Arbeitgeber einen Antrag auf Kurzarbeitergeld stellen kann. Außerdem müssen nun keine negativen Arbeitszeitsalden mehr aufgebaut werden, um Kurzarbeit in Anspruch zu nehmen. Allerdings müssen Überstunden zuvor abgebaut sein. Bei Kurzarbeit zahlt die Agentur für Arbeit das Kurzarbeitergeld als teilweisen Ersatz für den entfallenen Lohn. Es beträgt 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns. Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind erhalten 67 Prozent. Der Arbeitgeber erhält die Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe erstattet. So wird der Arbeitgeber entlastet und kann die Mitarbeiter weiter beschäftigen.

Stundungen und Anpassungen der Steuern

Zum Programm des Bundes gehören außerdem Stundungen von Steuerzahlungen und Anpassungen der Steuervorauszahlungen. Auf Vollstreckungsmaßnahmen wird verzichtet. Viele Länder hatten dies bereits vor dem Bund zugesagt.

Soforthilfen, Kredite und Bürgschaften der Länder

Zusätzlich zu den Hilfen auf Bundesebene bieten die Bundesländer weitere Unterstützung, die jeweils unterschiedlich strukturiert ist. Die Länder gewähren in großem Umfang Bürgschaften über jeweils landeseigene Banken an. Zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen bietet beispielsweise in Nordrhein-Westfalen die NRW.BANK einen Universalkredit und übernimmt 80 Prozent der Bürgschaft. Wenn Betriebe wegen der Pandemie geschlossen werden oder der Umsatz um mindestens 50 Prozent zurückgeht, gewährt das Land Nordrhein-Westfalen eine nicht rückzahlbare „NRW-Soforthilfe 2020“ von 9.000 Euro bei bis zu fünf Beschäftigten, 15.000 Euro bei bis zu zehn Beschäftigten und 25.000 Euro bei bis zu 50 Beschäftigten. Ähnliche Zuschüsse gibt es auch in einigen anderen Bundesländern, beispielsweise in Bayern, Niedersachsen und im Saarland. In Brandenburg sind die Zuschüsse sogar noch höher. Kleinunternehmen in Notlagen erhalten dort bis zu 5.000 Euro bei bis zu zwei Beschäftigten, bis zu 10.000 Euro bei bis zu fünf Beschäftigten und 15.000 Euro bei bis zu 15 Beschäftigten. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es Zuschüsse, die allerdings zurückgezahlt werden müssen, in Höhe von bis 20.000 Euro für Kleinstbetriebe und Freiberufler und bis zu 200.000 Euro für kleine und mittlere Unternehmen.

Liquiditäts- und Überbrückungsfinanzierungen gewähren insbesondere die Landeskreditbank Baden-Württemberg, die Investitionsbank Berlin, die Hamburgische Investitions- und Förderbank, die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz, die Sächsische Aufbau-Förderbank, die Investitionsbank Schleswig-Holstein und die Thüringer Aufbaubank für Unternehmen in den jeweiligen Ländern. In Hessen bietet die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen Förderkredite, besonders aus dem „Förderprogramm Kapital für Kleinunternehmen“ des Landes. Sachsen bietet das zinslose Sofort-Darlehen „Sachsen hilft sofort“ in Höhe von bis zu 50.000 Euro für bis zu vier Monate, wenn ein Umsatzrückgang von mehr als 20 Prozent erwartet wird.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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