Bis zu 100.000 Euro

Diese Digitalisierungs-Förderprogramme können Apotheken nutzen

16.08.2021, 09:15 Uhr

Sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene gibt es Digitalisierungs-Förderprogramme, die auch Apotheken in Anspruch nehmen können. (c / Foto: IMAGO / Panthermedia) 

Sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene gibt es Digitalisierungs-Förderprogramme, die auch Apotheken in Anspruch nehmen können. (c / Foto: IMAGO / Panthermedia) 


Das Thema Digitalisierung beschäftigt die Apotheken derzeit bundesweit. Doch vielen dürfte unbekannt sein, dass es auf Bundes- und Länderebene verschiedene Förderprogramme dafür gibt. Die AZ bietet jetzt einen Überblick.

Die Digitalisierung des Gesundheitswesens schreitet voran und hat mit der Coronavirus-Pandemie noch einmal ordentlich an Fahrt aufgenommen. Sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene gibt es diesbezüglich Förderprogramme, die auch Apotheken in Anspruch nehmen können. Förderfähige Digitalisierungsmaßnahmen in den Apotheken betreffen beispielsweise die Anschaffung neuer Warenwirtschaftssysteme, automatischer Kommissionierer oder digitaler Sichtwahlmodule. Außerdem investieren die Apo­theken in den Ausbau telepharmazeutischer Angebote sowie in die Onlinepräsenz mit Click & Collect-Funktion. Auch hier lohnt sich eine Prüfung, ob diese Investitionen förderfähig sind.

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Beim Bundesförderprogramm „go-digital“ beispielsweise werden gezielte Beratungs- und Umsetzungsleistungen gefördert, die durch autorisierte Beratungsunternehmen in den Bereichen digitale Geschäftsprozesse, digitale Markterschließung und IT-Sicherheit durchgeführt werden. Am Förderprogramm können kleine und mittlere Unternehmen mit Niederlassungen in Deutschland teilnehmen, die über weniger als 100 Mitarbeiter und  einen Vorjahresumsatz bzw. eine Vorjahresbilanzsumme von maximal 20 Millionen Euro verfügen.

Konkret werden Beratungsleistungen mit einer Förderquote von 50 Prozent auf einen maximalen Beratertagessatz von 1.100 Euro gefördert. Bis zu 20 Beratertage sind förderfähig, einschließlich bis zu vier Beratertage für eine Potenzialanalyse und Grobkonzeptionierung, bis zu sechs Beratertage für sachverständige Dritte in der Umsetzungsphase sowie zwei Beratertage für IT-Sicherheit.

Zu beachten gilt, dass für das Bundesförderprogramm  aktuell sehr viele selbst ernannte Unternehmensberater existieren, die jedoch mitunter keinerlei Erfahrung haben. Hierbei sollte man  auf die Qualitäten eines offiziellen Beratungsunternehmens setzen.

„Digitalbonus“ in Niedersachsen

Vom Landesförderprogramm Niedersachsen „Digitalbonus“ können kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks sowie freiberuflich Tätige, die Investitionen im Bereich Life Sciences oder E-Health tätigen, mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen profitieren. Hierbei werden Investitionen in IKT(Informations- und Kommunikationstechnik)-Hardware, -Software oder Softwarelizenzen (mit  einem Kaufpreis von mehr als 5.000 Euro brutto) oder Investitionen in Hard- und Software zur Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit (mit einem Kaufpreis von mehr als 5.000 Euro brutto) gefördert.

Es handelt sich um einen einmaligen und nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 50 Prozent bei kleinen Unternehmen und bis zu 30 Prozent bei mittleren Unternehmen mit mindestens 2.500 Euro und maximal 10.000 Euro. Förderfähig sind alle notwendigen Aus­gaben für Investitionen zur Förderung der Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen sowie der Verbesserung der IT-Sicherheit.

Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Kundenportal der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank). Zusätzlich muss der Förderantrag nach der elektronischen Übermittlung innerhalb von vier Wochen unterzeichnet auf dem Postweg an die Bewilligungsstelle übersandt werden. Andernfalls gilt der Förderantrag als nicht gestellt.

Weitere Fördermöglichkeiten

Mit der Durchführung der Maßnahme darf erst nach Erhalt eines Zuwendungsbescheids begonnen wer­den. Der Bewilligungszeitraum endet spätestens zwölf Monate nach Erteilung des Zuwendungsbescheids. Es sind nur die innerhalb des Bewilligungszeitraums anfallenden Ausgaben zuwendungs­fähig (ausschlaggebend ist der Lieferzeitpunkt). Drei Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums ist der NBank der Verwendungsnachweis vorzulegen. Die Auszahlung erfolgt nach dem Erstattungsprinzip. Mit Vorlage des Verwendungsnachweises ist ein zahlenmäßiger Nachweis (inkl. Vorlage der Belege und Zahlnachweise) zu führen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Prüfung des Verwendungsnachweises.

„DigiTrans“ in Mecklenburg-Vorpommern

Das Landesförderprogramm Mecklenburg-Vorpommern „DigiTrans“ vom Landesförderinstitut adressiert kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Deutschland und weniger als 250 Beschäftigten, Jahresumsätzen von jeweils maximal 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro.

Gefördert werden Ausgaben für Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens von 8.000 bis 20.000 Euro (im Einzelfall bis 100.000 Euro), welche der Umsetzung des Vor­habens dienen. Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss und wird als De-minimis-Beihilfe gewährt. Kleine Unternehmen können eine Zuwendung in Höhe von bis zu 50 Prozent und mittlere Unternehmen von bis zu 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.

Weitere Förderungen

  • Bundesprogramm Digital Jetzt, Brandenburgischer Innova­tionsgutschein
  • Digibonus Schleswig-Holstein
  • DigiBoost Rheinland-Pfalz
  • Digitalbonus Bayern
  • Digitalprämie Berlin
  • Digitalbonus Hamburg
  • Digitalbonus Thüringen
  • DigitalStarter Saarland
  • Digitalisierungsprämie Plus Baden-Württemberg
  • Digital-Zuschuss Hessen
  • Mittelstandsrichtlinie – Digitalisierung von Geschäftsprozessen Sachsen

Fazit

Dass es abseits der bekannten Förder- und Darlehensangebote, wie beispielsweise die der KfW, auch Zuschüsse gezielt für Digitalisierungsmaßnahmen in den Apotheken gibt, dürfte vielen Apothekeninhaberinnen und -inhabern sicher neu sein. Ob, wie und welche Förderung infrage kommt, sollte man dabei stets mit dem Steuerberater oder einem Experten vor Ort klären.


Mathias Paulinyi, Honorar-Finanzanlagenberater
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Wichtiges Förderprogramm

von Tobias am 16.08.2021 um 21:34 Uhr

Meines Erachtens ist die Digitalisierung des Gesundheitssystems schon lange überflüssig. Am Wichtigsten sind Mobile Digitale Gesundheitsanwendungen. Hier ist noch jede Menge zu tun. Aber auch Künstliche Intelligenz und Big Data-Anwendungen sind wichtige Meilensteine in der Digitalisierung - aber insbesondere bei Apotheken fehlte es bisher an Finanzierungskonzepte. Daher bin ich über dieses Förderprogramm sehr glücklich! Wie jedes Förderprogramm wird allerdings auch dieses auslaufen, bevor alle Apotheken vollständig digitalisiert worden sind. Apotheken bleibt dann nur noch der Weg der Annuitätenfinanzierung (siehe hier: https://xn--annuittenrechner-0nb.com/). Ich hoffe jedoch, dass es nicht dazu kommen muss. Momentan sieht der Förderpool noch sehr solide aus.

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