Migräne-Prophylaxe

Lilly schließt Rabattverträge über Migräne-Antikörper Emgality

Stuttgart - 05.08.2019, 12:45 Uhr

Der Bad Homburger Pharmakonzern Lilly hat Rabattverträge über Emgality geschlossen. Der Antikörper gegen CGRP wird zur Migräne-Prophylaxe eingesetzt, und zwar für Patienten, die an mindestens vier Tagen im Monat an Migräne leiden. Derzeit läuft die G-BA-Nutzenbewertung zu Galcanezumab. (m / Foto: picture alliance / AP Photo)

Der Bad Homburger Pharmakonzern Lilly hat Rabattverträge über Emgality geschlossen. Der Antikörper gegen CGRP wird zur Migräne-Prophylaxe eingesetzt, und zwar für Patienten, die an mindestens vier Tagen im Monat an Migräne leiden. Derzeit läuft die G-BA-Nutzenbewertung zu Galcanezumab. (m / Foto: picture alliance / AP Photo)


Lilly hat Rabattverträge über seinen CGRP-Antikörper Galcanezumab (Emgality) abgeschlossen. Diese decken laut dem Bad Homburger Pharmakonzern 30 Prozent der gesetzlich Versicherten ab, unter anderem Versicherte der Techniker Krankenkasse. Auch Novartis hat mit Rabattverträgen über Aimovig (Erenumab) bereits vorgesorgt. Welchen Sinn ergeben Rabattverträge bei Aimovig oder Emgality, wenn es keine Generika gibt – und im Falle der Antikörper Erenumab und Galcanezumab es sogar Biosimilars wären, die ohnehin nicht einfach in der Apotheke austauschbar sind?

Lilly brachte mit Galcanezumab am 1. April 2019 (EU-Zulassung: November 2018) den zweiten zur Prophylaxe von Migräne eingesetzten Antikörper auf den deutschen Markt. Schneller war nur Amgen/Novartis mit Erenumab in Aimovig®. Aimovig® kam nach der EU-Zulassung im Juli 2018 im November desselben Jahres in die Apotheken. Allerdings punktet Galcanezumab – im Gegensatz zu den anderen Antikörper (Erenumab, Fremanezumab) im CGRP-System – mit einer weiteren Indikation, zumindest in den USA: Dort darf Emgality® seit Juni auch bei episodischem Clusterkopfschmerz eingesetzt werden.

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Nun gibt Lilly bekannt, dass das Unternehmen seit dem 1. Juli 2019 Rabattverträge mit zahlreichen Krankenkassen über Emgality® abgeschlossen hat – unter anderem mit der Techniker Krankenkasse (TK), der Kaufmännischen Krankenkasse und der AOK Rheinland/Hamburg. Durch die Emgality®-Rabattverträge seien 30 Prozent der gesetzlich Versicherten in Deutschland abgedeckt, erklärt Lilly in einer Mitteilung.

Rabattverträge auch über Aimovig

Auch bei der Idee mit den Rabattverträgen war Lilly jedoch nicht Erster. Novartis hat die Vermarktungsrechte für Aimovig® unter anderem in Deutschland inne, und bereits zum 1. April dieses Jahres entsprechende Verträge geschlossen. Das deckt nach Angaben von Novartis 28 Prozent der gesetzlich Versicherten ab. Auch bei Novartis ist unter anderem die TK mit im Boot.

Welchen Nutzen haben Rabattverträge bei „neuen“ Antikörpern?

Welchen Sinn ergeben Rabattverträge über Originalpräparate wie Aimovig® oder Emgality®, die noch nicht einmal ein Jahr verfügbar sind? Es gibt ja somit keine Generika – und ohnehin wären es im Falle der Antikörper Erenumab und Galcanezumab Biosimilars, die noch nicht einmal ohne Weiteres gegeneinander in der Apotheke ausgetauscht werden dürfen.

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Rabattverträge bei alternativlosen Originalen, wie Erenumab oder Galcanezumab, ermöglichen zum einen eine kostenbewusstere Versorgung der Patienten mit einem innovativen Arzneimittel, da es für die Krankenkassen günstiger wird. Zum anderen bringt dieses System natürlich auch Vorteile für die pharmazeutischen Unternehmen, denn sie können ihr neues Arzneimittel im Markt etablieren. Auf Nachfrage von DAZ.online erklärt Lilly: „Im Zuge der Marktbeobachtung und des Mitbewerber- und Indikationsumfeldes sind Rabattverträge eine strategische Maßnahme.“

Aktuell dürfen Novartis und Lilly die Preise für ihre beiden neuen Antikörperpräparate noch frei kalkulieren. Das gilt jedoch nur für das erste Jahr nach Zulassung. Mit dem erstmaligen Inverkehrbringen startet die Nutzenbewertung für das neue Arzneimittel durch den G-BA, das Ergebnis der Nutzenbewertung entscheidet über das weitere Verfahren zur Preisfindung für das neue Medikament. Bei Arzneimitteln mit erwiesenem Zusatznutzen verhandeln der GKV-Spitzenverband und das jeweilige pharmazeutische Unternehmen innerhalb von sechs Monaten einen Erstattungsbetrag für die GKV. Ohne Zusatznutzen kann das Arzneimittel ins Festbetragssystem überführt werden. Ab dem 13. Monat nach Markteinführung gilt der ausgehandelte Preis beziehungsweise Rabatt für Arzneimittel zulasten der GKV und der PKV.

Nutzenbewertung zu Galcanezumab

Für den prophylaktischen Migräne-Antikörper Erenumab hat der G-BA seine Nutzenbewertung bereits abgeschlossen. Er kam bei Aimovig® zu dem Schluss, dass eine Migräneprophylaxe mit dem CGRP-Rezeptor-Antikörper nur bei austherapierten Migränikern, bei denen mindestens fünf vorherige Migräneprophylaktika (Metoprolol beziehungsweise Propranolol, Flunarizin, Topiramat, Amitriptylin, Valproinsäure oder Clostridium botulinum Toxin Typ A) erfolglos waren, einen „beträchtlichen Zusatznutzen“ bringt. Unter anderem bemängelte der G-BA, dass vergleichende Studien zu anderen Prophylaktika fehlen. Novartis hat hier bereits reagiert, derzeit läuft die HER-MES-Studie, die Erenumab mit Topiramat vergleicht. Das Ergebnis der Nutzenbewertung von Emgality® wird im September erwartet.

Wie viel bezahlt die GKV?

Emgalitiy® dürfte eine äquivalente Einschätzung erhalten, denn die Stellungnahme des IQWiG liegt bereits vor und entspricht dessen Meinung zu Erenumab. Die Monatstherapiekosten für die CGRP-Antikörper liegen bei rund 600 Euro und damit deutlich höher als für andere zur Prophylaxe eingesetzte Wirkstoffe, beispielsweise generisches Metoprolol. So müssen die Krankenkassen zwar die Arzneimittel laut Zulassung (mindestens vier Migränetage im Monat) bezahlen, die Frage wird nur sein: Wie viel bezahlen sie?



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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