Reaktion auf Skonto-Urteil

Spahn will offenbar Großhandelshonorar fixieren

Berlin - 15.06.2018, 12:10 Uhr

Der 70-Cent-Festzuschlag der Großhändler ist nach dem BGH-Urteil fü den Wettbewerb freigegeben. Das Bundesgesundheitsministerium will das nun offenbar wieder ändern. (Foto: Noweda)

Der 70-Cent-Festzuschlag der Großhändler ist nach dem BGH-Urteil fü den Wettbewerb freigegeben. Das Bundesgesundheitsministerium will das nun offenbar wieder ändern. (Foto: Noweda)


Rabattschlacht verhindern

Aber genau das will das Bundesgesundheitsministerium dem Vernehmen nach nun verhindern. Nach Informationen von DAZ.online will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) schon mit seinem sogenannten „Wartezeitengesetz“, in dem er hauptsächlich die ambulante, ärztliche Versorgung verbessern will, auch das Großhandelshonorar angehen. Demnach will Spahn in diesem Omnibusgesetz regeln, dass zumindest der Festzuschlag des Großhandels wieder fixiert wird, und zwar bei 70 Cent. Eine Rabattschlacht in diesem Bereich will das BMG offenbar verhindern.

Die Umsetzung dieses Planes könnte jetzt schnell gehen: Denn das Gesetz zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung war eines der drei Vorhaben, die Spahn noch vor der Sommerpause angehen wollte. Heißt konkret: Schon in den nächsten Wochen dürfte das BMG einen ersten Referentenentwurf dazu vorlegen, der dann vom Kabinett beschlossen werden soll. Stimmen die anderen Ministerien zu, könnte das Gesetz im Herbst im Bundestag besprochen werden, um Anfang 2019 in Kraft zu treten.

Gerüchte gibt es derzeit auch dazu, dass Spahn an der Höhe des Großhandelshonorars schrauben will. Die Großhändler, insbesondere die Gehe, fordern derzeit lautstark eine Erhöhung des Festzuschlages. Die Gehe hatte kürzlich die Forderung von 96 Cent ins Spiel gebracht. Nach Informationen von DAZ.online soll die Höhe des Großhandelshonorars aber erst in einem zweiten Schritt, also nach der Klarstellung zum BGH-Urteil, angepackt werden. Denkbar wäre beispielsweise, dass Spahn das Großhandelshonorar in dem von ihm angekündigten „Gesamtpaket“ zum Apothekenmarkt ändert.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Minister Spahn will nach BGH-Entscheidung offenbar beim Großhandelshonorar nachbessern

Das Fixum ist (wieder) gewollt

Festschreibung des Großhandelsfixums

Skonto-Frage wird wieder aktuell

Urteil zu AEP-Skonto erleichtert Apotheker, sorgt aber auch für Befremden

BGH: Großhändler müssen keinen Mindestpreis erheben

Bundesgerichtshof setzt beim „Skonto-Urteil“ auf strenge Wortlaut-Auslegung

Großhandel darf auch auf Fixzuschlag verzichten

BGH: Urteil über Großhandelsrabatte und -skonti erst am 5. Oktober

Konditionen bis (mindestens) Herbst unangetastet

1 Kommentar

Geht dann zu Lasten der Apotheke

von Ratatosk am 15.06.2018 um 18:26 Uhr

War ja so klar, wenns gegen die Apotheke geht können die Politiker auch schnell was machen. Nicht, daß der GH die Erhöhung nicht nötig hätte, aber die Fixierung wird von Großkonzernen natürlich auf die Apotheke abgewälzt.
Und das bei Konzernen, die eh legal kaum Steuern zahlen, nur die Firmen die zu klein sind sind in D die Dummen, die alles zu schultern haben.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.