Kleine Anfrage zu Cannabis

Linksfraktion fragt nach Apothekenzuschlag für Medizinalhanf

Berlin - 07.06.2018, 09:00 Uhr

Niema Movassat, Bundestagsabgeordnete bei den Linken, erkundigt sich nach der Versorgung mit medizinischem Cannabis und der Situation der Apotheken. (Foto: Büro Niema Movassat)

Niema Movassat, Bundestagsabgeordnete bei den Linken, erkundigt sich nach der Versorgung mit medizinischem Cannabis und der Situation der Apotheken. (Foto: Büro Niema Movassat)


Wenn Cannabisblüten überhaupt lieferbar sind, verursachen sie in der Apotheke viel Arbeit. Beim Medizinalhanf sind noch viele Probleme für Apotheker ungelöst. Die Linksfraktion erkundigt sich bei der Bundesregierung, wie weit die Verhandlungen zum Apothekenabschlag bei Cannabisrezepturen mit dem GKV-Spitzenverband sind. Außerdem interessieren sich die Linken in ihrer Anfrage dafür, wie die Versorgungssituation künftig sichergestellt werden kann.

Was kommt den meisten Pharmazeuten in den Sinn, wenn sie an Cannabis denken? Das dürte vor allem die schlechte Lieferfähigkeit und der hohe Arbeitsaufwand sein. Denn rund um die Versorgung mit Medizinalhanf hat sich für Apotheker noch nicht viel verbessert, seit das Cannabis-Gesetz vor 15 Monaten in Kraft getreten ist. 

Verhandlungen über Apothekenabschlag stecken fest

Die Linksfraktion im Bundestag hat nun eine kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt, bei der es um die Rolle der Apotheker in der Cannabis-Versorgung und die Versorgungslage mit medizinischem Cannabis geht. In einer der Teilfragen erkundigen sich die Linken danach, wie weit die Verhandlungen zwischen dem Kassen- und dem Apothekerverband zum Apothekenzuschlag sind.

Medizinalhanf

Cannabis auf Rezept

Zur Erklärung: Weil das Abfassen der Cannabisblüten als Rezeptur gilt, muss jedes einzelne Liefergefäß geöffnet und der Inhalt auf Identität geprüft werden. Ein hoher Arbeitsaufwand, weswegen der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband (DAV) schon seit 10 Monaten über den Apothekenzuschlag in der Hilfstaxe verhandeln.

Linke: Arbeitserleichterung für Apotheken möglich?

Des Weiteren interessieren sich die Linken dafür, ob die Identitätsprüfung der Blüten in Apotheken nach Ansicht der Bundesregierung vereinfacht werden könnte, indem die Droge rechtlich als Fertigarzneimittel eingestuft werde. Dadurch würde die Pflicht zur Identitätsprüfung entfallen. Eine weitere Frage der Linken ist es, ob es aus Sicht der Regierung ausreiche, wenn Apotheken die Identität der Blüten lediglich sensorisch nachweisen.  

Derzeit müssen Apotheker in fast allen Bundesländern die Identität der Blüten makroskopisch, mikroskopisch sowie mittels Dünnschichtchromatographie (DC) nachweisen. Die DC-Prüfung nimmt etwa 20 bis 30 Minuten in Anspruch und die Referenzsubstanzen sind teuer. Ausnahmen gelten für Hessen, wo Apotheker auf die DC verzichten dürfen und in Schleswig-Holstein, wo Medizinalhanf aus den Niederlanden als Fertigarzneimittel gilt.  

Movassat: „Cannabisversorgung droht, zu kollabieren“

Cannabisblüten sind in Apotheken immer wieder Mangelware. Für Niema Movassat, drogenpolitischer Sprecher der Linksfraktion, ist die schlechte Versorgungssituation auf Versäumnisse der Bundesregierung zurückzuführen. „Die Cannabisversorgung in Deutschland droht, zu kollabieren. Die Bundesregierung ist nicht wirklich bemüht, noch die Kurve zu kriegen und steuert sehenden Auges auf ein Chaos zu“, erklärt Movassat, auf dessen Initiative die kleine Anfrage zurückgeht, gegenüber DAZ.online.

Warteschleife für den deutschen Cannabisanbau

Eigentlich sollte der staatlich genehmigte deutsche Medizinalhanf-Anbau ja die Versorgungssituation ab 2019 verbessern. Doch so schnell wird es keine staatlich genehmigten Cannabisfarmen geben. Denn das Ausschreibungsverfahren des BfArMs für den Anbau ist gestoppt, weil ein teilnehmendes Unternehmen erfolgreich beim OLG-Düsseldorf wegen einer zu kurzen Frist geklagt hatte. Die Linken fragen nun, welche Fehler die Regierung in ihren ersten Ausschreibungsverfahren sehe und wann sie ein neues Verfahren plane.

Neben den zu kurzen Fristen hatten die teilnehmenden Unternehmen noch einen weiteren Punkt kritisiert, der im Klageverfahren allerdings keine Rolle spielte: Und zwar war es in dem gestoppten Ausschreibungsverfahren eine Teilnahmebedingung, Erfahrung im Cannabisanbau zu haben. Für deutsche Firmen entstand dadurch im eigenen Land ein Nachteil und sie waren gezwungen, sich mit ausländischen Firmen zusammen zu schließen. 

DAZ.online hat beim BfArM nachgefragt, ob auch beim neuen Ausschreibungsverfahren die Hürde der Anbauerfahrung bestehen soll. „Das BfArM trifft derzeit vor dem Hintergrund der Beschlussbegründung des OLG die notwendigen Absprachen und Entscheidungen mit dem Ziel, schnellstmöglich ein neues bzw. verändertes Ausschreibungsverfahren zu starten“, teilt ein Sprecher der deutschen Arzneimittelbehörde mit und lässt damit den entscheidenden Punkt offen.

Importe aus Kanada und Holland weiterhin erlaubt?

Wann in Deutschland die ersten Medizinalhanf-Plantagen eröffnen, steht folglich in den Sternen. Doch wie wird zwischenzeitlich die Versorgung gesichert? Derzeit wird der Bedarf, wenn auch unzureichend, durch Importe aus den Niederlanden und Kanada abgedeckt. Und auch hier tauchen Unwägbarkeiten auf. So hatte die Regierung im vergangenen Jahr  im Zusammenhang mit Uruguay geäußert, dass Medizinalhanf aufgrund des UN-Einheitsabkommens von 1961 nicht aus einem Land importiert werden könne, in dem Cannabis zur Freizeitanwendung legal sei. Und Kanada plant ab dem 1. Juli, Cannabis zu Konsumzwecken zu legalisieren und in den Niederlanden stehen Modellprojekte zum legalen Hanfanbau zur Diskussion.

Die Linksfraktion erkundigt sich danach, ob die Niederlande und Kanada auch in Zukunft nach Deutschland exportieren dürfen. „Das Ausschreibungsverfahren ist gestoppt, die Möglichkeit, dass die Importländer weiterhin als solche fungieren können, steht in Frage. Schließlich gehen die Preise für medizinisches Cannabis durch die Decke. Die Bundesregierung sollte die Gelegenheit des Ausschreibungsstopp zumindest dazu nutzen, die Anbaumengen massiv zu erhöhen und zu ihrer extremen Fehlkalkulation zu stehen“, fordert Movassat.

Wie ist das UN-Einheitsabkommen zu verstehen?

Zumindest für Kanada-Importe besteht Hoffnung. So teilte ein Sprecher des BfArM vor einigen Tagen mit, dass die Behörde davon ausgehe, dass Kanada auch in Zukunft die „notwendigen Voraussetzungen“ als Importland erfüllen werde.

Welche Voraussetzungen dies sind, geht aus einem BMG-Antwortschreiben auf eine schriftliche Anfrage des FDP-Bundestagsageordneten Dr. Wieland Schinnenburg hervor. Den Erläuterungen der parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Weiss zufolge, gibt das UN-Einheitsabkommen vor, dass der Medizinalhanf-Anbau im Importland unter staatlicher Kontrolle und ausschließlich zu medizinischen Zwecken erfolgen muss.

Doch auf welcher Ebene muss die Trennung zwischen Medizinalhanf- und Freizeitanbau erfolgen? Genügt es nun, wenn in verschiedenen Gewächshäusern angezüchtet wird oder muss schon beim Saatgut differenziert werden?  Darum geht es in weiteren Fragen der Bundestagsfraktion der Linken. Außerdem fragen die Linken, ob die Regierung der Ansicht sei, dass bezüglich des UN-Einheitsabkommens von 1961 Reformbedarf bestünde.



Dr. Bettina Jung, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


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