Cannabis-Report der TK

Glaeske: „Cannabisblüten gehören in den AMNOG-Prozess“

Berlin - 18.05.2018, 09:00 Uhr

Professor Gerd Glaeske findet den Sonderstatus von medizinischem Cannabis nach dem Sozialgesetzbuch V nicht gerechtfertigt. (Foto: Imago)

Professor Gerd Glaeske findet den Sonderstatus von medizinischem Cannabis nach dem Sozialgesetzbuch V nicht gerechtfertigt. (Foto: Imago)


Als Rückfall in vorindustrielle Zeiten bewertet Professor Gerd Glaeske den medizinischen Einsatz von Cannabisblüten. Aus seiner Sicht sind die steigenden Verordnungszahlen nicht durch die Datenlage gerechtfertigt. Gemeinsam mit dem Schmerzexperten Professor Michael Schäfer fordert der  Versorgungsforscher öffentlich finanzierte Studien, auf deren Basis eine Nutzenbewertung erfolgen kann.

Das „Cannabis-Gesetz“ führt immer noch zu einer hohen Nachfrage an Medizinalhanf: Seit dem 10. März 2017 ist es nach dem Sozialgesetzbuch V (§ 31 Abs. 6) möglich, medizinisches Cannabis im begründeten Einzelfall auf Kosten der Krankenkassen zu verschreiben. In den folgenden 12 Monaten sind bei den großen Krankenkassen nach eigenen Angaben insgesamt rund 15.000 Anträge eingegangen. Tendenz steigend.

Laut dem Cannabis-Report, der am gestrigen Donnerstag auf einer Pressekonferenz der Techniker Krankenkasse (TK) vorgestellt wurde, entfielen in dem Zeitraum 2.900 Anträge auf die TK. Davon wurden 64 Prozent genehmigt, erläuterte Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender bei der TK. Allein im Jahr 2017 beliefen sich die Kosten für rund 12.000 Cannabis-Rezepte (inklusive Folgeverordnungen) bei der TK auf 2,3 Millionen Euro.

Glaeske fordert Evidenz

Apotheker und Gesundheitswissenschaftler Professor Gerd Glaeske, Autor des Cannabis-Reports, kritisierte die Regelung zur Cannabis-Verschreibung im SGB V. Daraus ergebe sich ein Sonderstatus für die Cannabisblüten, den er nicht nachvollziehen könne. Aus seiner Sicht hätten Cannabisblüten, wie jedes neue Medikament auch, den AMNOG-Prozess durchlaufen müssen. Im Sinne der Wirtschaftlichkeit müssen die Kosten im Verhältnis zum Patientennutzen stehen – und letzterer sei unzureichend belegt. Auch die Begleiterhebung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ist in seinen Augen methodisch nicht belastbar.

Glaeske fordert, dass Fachgesellschaften kontrollierte Studien durchführen, die öffentlich finanziert werden. Die Ergebnisse sollen Grundlage einer Nutzenbewertung sein. Dabei sei ein Vergleich zwischen synthetischen und natürlichen Cannabis-Arzneimitteln interessant. Auf welche Cannabis-Zubereitungen, Blütensorten, Applikationsarten, Indikationen beziehungsweise entsprechende Vergleichstherapien sich die öffentliche Forschung fokussieren sollte, konkretisierte der Arzneimittelexperte aus Bremen nicht weiter.



Dr. Bettina Jung, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


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6 Kommentare

inkompetentes falsches Alt-Modell

von Tom Ernst am 19.05.2018 um 17:56 Uhr

P.P.S.:
Glaeske sagt nichts darüber, welche Cannabis-Sorten mit welchen THC-/CBD-Kombinationen verwendet wurden – von daher ist sogar seine statistische Aussage höchst unseriös-populistisch. Die Kombinatorik der Cannabinoide ist wesentlich – so wirkt z.B. CBD mehr am Ort der Schmerz-Entstehung, THC mehr im ZNS, beim Trauma-Gedächtnis (von dem die Damen und Herren Medikusse eh kaum Ahnung haben). Gerade bei Letzterem ist die Bewusstseinsveränderung implizit und ein integraler Bestandteil des Heilungsprozesses.

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inkompetentes falsches Alt-Modell

von Tom Ernst am 19.05.2018 um 17:49 Uhr

P.S.:
1. ADHS – als eine der besonders häufigen Komorbiditäten – muss unbedingt noch den Störungen der autistischen Achsen-Hälfte hinzugefügt werden.
2. Es bilden sich gerade hinter den Kulissen die ersten Arbeitsgruppen, die das plausible und konsistente neue Gesamtmodell – das sich auch klinisch nicht mehr widerlegen lassen wird – formulieren und logisch absichern.

Klinische Studien können nur noch dem statistischen Evidenzbegriff der unexakten empirischen Mediziner dienen – und werden auch diese bald überzeugen.
Der bisherige Angang der Mediziner und die ablehnenden Vortäuschungen der Pharma-Industrie, die Milliardenverluste zu befürchten hat, ähnelt mir dem Versuch, trotz aller Erkenntnisse der Physik ein flache Erde zu postulieren, weil sich das profitabler vermarkten lässt.

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inkompetentes falsches Alt-Modell

von Tom Ernst am 19.05.2018 um 17:23 Uhr

Warum ignorieren die Ärzte eigentlich fortgesetzt die Grundlagenforschung und sträflich sogar individuelle Evidenzen? Der Wirkmechanismus der Cannabinoid-Rezeptoren-Signalgebung ist insofern schon längst aufgeklärt, als die antioxidative und neuroprotektive Wirkung nachgewiesen ist, die Pharma-Industrie hat viele – z.T. schon 20 Jahre alte – Patente dazu in ihren Schubladen unter Verschluss. Die Eingangs-Signale der Rezeptoren dämpfen überschießende intrazelluläre Energie-Level, zumeist oxidative Prozesse – also entsprechend der Kondensator-Funktion in der Elektronik. Autismus ist die Symptomatik einer mangelhaften Signalgebung – für die autistischeren (als der Durchschnitt) 50% der Menschheit ist Cannabinoidgabe Mangel-Ausgleich, wie Eisengabe bei metabolischem Eisenmangel. Viele Proteine (intrazellulär [Bsp. FMR1] und Liganden [Bsp. Neuroligine, Neurexine]) dämpfen die Signalgebung, so dass höherenergetische oxidative Prozesse ungedämpft stattfinden, besonders deutlich erkennbar an der mangelnden dämpfenden Rückkopplung im Synapsenspalt (→u.a. autistische Detailspitzen-Wahrnehmung / Reizüberflutung, Epilepsie, Tourette, Fibromyalgien, Migräne, …). Cannabinoidgabe ersetzt die qualitative Schwäche an der Schaltstelle "Rezeptor" durch Quantität des Informationstransport-Mediums "Cannabinoid", das ja nicht chemisch (daher die nahe Null liegende Toxizität) in den Stoffwechsel eingreift. Auch die krebsreduzierende (vorbeugend und heilend) Wirkung, sowie die Wirkung bei anderen mutagenen Prozessen, wie Alzheimer-Plaques-Belastung, Knochen-Auf- und -Abbau, Immunsystem-Lernprozess ist grundlagenforscherisch nicht mehr widerlegbar, sogar statistisch-klinische Evidenzen beginnen schon, sich deutlich abzuzeichnen. Individuelle Evidenzen kommen täglich en masse hinzu. Selbst beim v.a. vom THC erzeugten scheinbaren "Rausch" muss relativiert werden – der Bewusstseinszustand eines Autisten gleicht sich durch die Medikation lediglich dem durchschnittlichen Bewusstseinszustand von Menschen mit einem durchschnittlich funktionierenden Endocannabinoid-System an. Sobald der für die Person neue Bewusstseinszustand via Dauermedikation zum Normalzustand wird und der Proband gelernt hat, damit umzugehen, wird er nicht mehr als "Rausch" empfunden und kann auch von außen nicht mehr symptomatisch als solcher identifiziert werden. Es hätten auch Millionen von Toten in den letzten rund 90 Jahren vermieden werden können, wenn nicht damals ein ausgemachter Rassist (der das Latino- und Schwarzen-Proletariat disziplinieren wollte), ein profitgieriger Medien-Mogul (der um den Wert seiner gigantischen Waldbestände fürchtete) und ein Chemiekonzern (der keine Konkurrenz zu seiner neuen Nylon-Faser wollte) zusammen eine große Manipulations-Kampagne – fern jeder Medizin oder gar medizinischen Intelligenz – gestartet und uns Vorbeugung und Heilung gegen die vielen mittlerweile hinzugekommenen karzinogenen Umweltfaktoren schlicht verboten hätten. Und bis heute glauben ausgerechnet die Ärzte diesen ganzen Sch…. Ich fasse es immer nicht. Belege für meine Aussagen gibt es mehr als genug (Südhof [Nobelpreisträger f.Neurobiologie], Piomelli, Manzoni, etc.)

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Alle Cannabinoide entscheidend

von Niko Lang am 19.05.2018 um 15:41 Uhr

Kann schon sein dass bei der Vielfalt der Cannabissorten eine Vereinheitlichung schwierig ist aber das darf doch kein Grund sein auf oft weniger wirksame Reinsubstanzen wie Dronabinol zurück zu greifen, die oft auch mehr Nebenwirkungen haben. Für viele von uns Patienten ist die Gesamtwirkung aller Inhaltsstoffe entscheidend!

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Ist wie digital - alle sagen es muß gut sein

von Ratatosk am 18.05.2018 um 18:49 Uhr

So läuft das eben jetzt in D, Wenn alle sagen das ist ganz ganz toll und die Medien sagen, Verbot ist altbacken, dann wird das schon stimmen. Ist wie mit dem Versandverbot, da sagen auch alle irgendwie digital ist sowieso irgendwie besser und Verbot ist altbacken. Argumente zählen nichts mehr gegen den medialen Mainstream, aber ein Glaeske ist der letzte der sich darüber aufregen sollte, meist reitet er gerne diese tote Kuh.

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Vorindustrielle Zeiten

von Bernd Jas am 18.05.2018 um 16:20 Uhr

„Wer mit Cannabis erwischt wird, soll zwischen Bußgeld oder (einer Gläske-Zwangs-)Beratung wählen“

Aber er hat schon Recht, warum also sollte sich sonst ein renomiertes Phytopharmaka-Unternehmen aus der Drogenszene raushalten.

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