AMK

Fentanylpflaster von Hexal und 1A Pharma fehlerhaft

Stuttgart / Holzkirchen - 10.10.2017, 14:00 Uhr

Einige Fentanylpflaster von Hexal und 1A Pharma sind nicht korrekt verpackt, gefährden aber keine Patienten. (Foto: HEXAL)

Einige Fentanylpflaster von Hexal und 1A Pharma sind nicht korrekt verpackt, gefährden aber keine Patienten. (Foto: HEXAL)


Die Verpackungs-Sachets einiger Fentanylpflaster der Hersteller Hexal und 1A Pharma sind fehlerhaft. Das meldet die AMK. Es besteht keine Gefahr für Patienten. Apotheker sollen gemeinsam mit Fentanyl-Anwendern das Schmerzpflaster bei der Abgabe überprüfen.

An einem grünen Streifen auf der Sachetfolie erkennen Apotheker die nicht korrekte Verpackung einiger Fentanylpflaster von Hexal und 1A Pharma. Die Sicherheit der Fentanyl-haltigen Schmerzpflaster beeinträchtigt die fehlerhafte Verpackung laut der Arzneimittelkommission der Apotheker (AMK) nicht. Betroffen sind die Schmerzpflaster folgender Chargen:

Welche Fentanylpflaster sind betroffen?

Fentanyl-Hexal® MAT

  • 25 µg/h, 20 Pflaster, transdermal (PZN 04432593, Ch.-B.: HD8636)
  • 37,5 µg/h, 10 Pflaster, transdermal (PZN 05988890, Ch.-B.: HD2545)
  • 37,5 µg/h, 20 Pflaster, transdermal (PZN 05988909, Ch.-B.: HD2552)
  • 50 µg/h, 10 Pflaster, transdermal (PZN 04432653, Ch.-B.: HD6470)

Fentanyl – 1A Pharma® Matrixpflaster

  • 12 µg/h, 20 Pflaster, transdermal (PZN 01744978, Ch.-B.: HC2132)
  • 25 µg/h, 20 Pflaster, transdermal (PZN 00682790, Ch.-B.: HE2423)
  • 37,5 µg/h, 10 Pflaster, transdermal (PZN 06317726, Ch.-B.: HD2544)

Was sollen Apotheker mit den Fentanyl-Pflastern tun?

„Aufgrund des Originalitätsverschlusses des Betäubungsmittels können die betroffenen Packungen jedoch nicht im Rahmen einer Chargenüberprüfung geöffnet und überprüft werden“, schreibt die AMK. Haben Apotheken die betroffenen Chargen im Tresor, empfiehlt die AMK, die Pflaster erst bei Abgabe an den Patienten gemeinsam mit diesem zu überprüfen.

Nur wenige Packungen sind laut den pharmazeutischen Herstellern betroffen. Stoßen Apotheker jedoch bei der Überprüfung auf den hellgrünen Streifen, bitten Hexal und 1a Pharma um Kontaktaufnahme: 

Die Hersteller bitten, fehlerhafte Pflaster nicht eigenmächtig und ohne vorherige Rücksprache zu retournieren.

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Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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